1.: Einmal posten reicht völlig. Deshalb den Doppelpost entfernt:
GEM hat geschrieben:Aber sagt mal, ist das denn unter "normalem Verschleiß" zu verbuchen, dass ein gerade mal 4 Jahre altes Auto von heute auf morgen so ein gravierendes Problem hat, dass man sich schon garnicht mehr getraut, ans Auto ranzugehen, weil man nicht weiß, ob am Ende vielleicht die Fenster offen bleiben o.ä.?
Ja, normaler verschleiß. V.a. wenns ein generelles Problem des Modells ist. Und: repariert heißt mindestens für ein halbes jahr keine Kosten an dem einen Fenster (Werkstattgarantie). erst danach greift die Beweislastumkehr.
GEM hat geschrieben:Als ich letzte Woche im Auto sitzend mit meiner Nachbarin ein kurzes Pläuschchen gehalten habe häts mir fast den Arm abgequetscht, weil die Scheibe plötzlich von alleine zuging und ich so baff war, dass ich den Arm erst in letzter Sekunde weggezogen habe.
Arm wurde eingeklemmt und du hast dann erst rausgezogen? Oder die Scheibe ging zu und du hattest deinen Arm nicht zwischen Scheibe und Holm? In jedem Fall ist der Einklemmschutz nur bei angeschalteter Zündung und Betätigung der Fensterheber von Innen aktiv! Irgendwo sollte auch in der Anleitung stehen, dass man sein Auto im Blick haben sollte, wenn man mittels Schlüssel abschließt und die Fenster hochfährt.