nachdem mir der Verkäufer letzte Woche beim
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Ich frage mich nun, inwiefern diese Aussage stimmt. Es ist doch an und für sich völlig egal, wer das Fahrzeug kauft, oder irre ich da etwa? Das Fahrzeug wird von uns selbst angemeldet. Zur Erklärung: Ich wohne in Berlin, mein Vater in einem Landkreis der weitaus besser eingestuft wird (Differenz bei der Versicherung bei abweichendem Landkreis: ~120 EUR jährlich bei 295 bzw. 415 EUR Beitrag für Haftpfl. + VK - das wären über 40% Mehrkosten nur Aufgrund des Landkreises
![Surprised :o](./images/smilies/icon_e_surprised.gif)
Frage Nr. 1 wäre also, ob die Aussage des Verkäufers irgendeine Berechtigung hatte und ob es eine Rolle spielt, ob im Kaufvertrag später mein Name steht oder der meines Vaters (auf den das Fahrzeug angemeldet und versichert wird).
Weiter gehts: Welche Unterlagen brauche ich dann eigentlich für die Versicherung bzw. Anmeldung des Fahrzeugs? Ich gehe Mal davon aus, dass ich für die Versicherung nur die Schlüsselnummern benötige. Mit der Versicherungsbestätigung (sowie Perso + Zulassungsbesch. Teil II) gehe ich dann zur Zulassungsstelle. Gibt es noch weitere Dokumente die ich für die Zulassung eines Neufahrzeuges benötige?
Was ist dran an dem Gerücht, dass man einen Nachweis für die Existenz eines Kontos (EC-Karte, Kontoauszug) sowie eine Einzugsermächtigung für die Fahrzeuganmeldung braucht? ...da ich das vermutlich mit Vollmacht für meinen Vater machen werde.
Die Forensuche und Google konnten mir leider nicht weiterhelfen - letztes u.a. weil die (z.T. recht alten) Aussagen (in div. anderen Foren) zu sehr voneinander abweichen.