Welche sich aber problemlos nach Anmeldung des Fahrzeugs widerrufen lässt. Und dann kommt - wie es sich gehört - rechtzeitig eine Rechnung .Chief hat geschrieben:Was ich weiß ist, daß bei uns nur noch Fahrzeuge an- und umgemeldet (dürfen) werden mit Einzugsermächtigung. Will heißen man muß seine Kontodaten angeben.
Aber selbstverfreilich. Soweit kommt es noch, dass das Finanzamt oder welche Behörde auch immer direkten Zugriff auf mein Konto hat.darkking hat geschrieben:... oder überweist du die KFZ-Steuer jedes Jahr selber?
Zurück zum Thema: Kauf und Versicherung sind bei Barkauf 2 Paar Schuhe, also dürfte und müsste es dem Verkäufer Banane sein.
MfG Alfred