Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
- Basti1982
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Und es hat wohl mit der Automarke zu tun. Deine genannten Beispiele, Mercedes und BMW, haben Hinterradantrieb. Die schlingern grundsätzlich mehr in Kurven (Gasgeben in der Kurve und das Heck schert aus - bei Vorderradantrieb kein Thema) - und das macht wiederrum auch Spaß, wenn man es kann.
- Klinke
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Der Gesetzestext zur Tragepflicht von Winterreifen, den Basti freundlicher Weise hier gepostet hat.Ääähhmm, wer hat denn die Zweiräder ins Spiel gebracht?
Ok, tausende Motorradfahrer die ihre Maschinen von April bis Oktober zulassen haben dann wohl eher keine Ahnung, als das sie meinen sicherer auf vier Rädern durch den Winter zu kommen.
Na wenn sich das nicht mal rumspricht.
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
@ Klinke:
Du meinst also weil der Großteil der Mopedfahrer ihr Gefährt als Spielzeug und nicht als Fortbewegungsmittel sehen und daher selbstverständlich mit normalen (Sommer)schlappen ausgerüstet haben, ist es völlig sinn- und verantwortungslos sich auf 2 Rädern mit entsprechender Ausrüstung zu bewegen?!?
Bringt mich irgendwie immer wieder zu meiner vorherigen Aussage zurück...
Du meinst also weil der Großteil der Mopedfahrer ihr Gefährt als Spielzeug und nicht als Fortbewegungsmittel sehen und daher selbstverständlich mit normalen (Sommer)schlappen ausgerüstet haben, ist es völlig sinn- und verantwortungslos sich auf 2 Rädern mit entsprechender Ausrüstung zu bewegen?!?
Bringt mich irgendwie immer wieder zu meiner vorherigen Aussage zurück...
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- Klinke
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Streiche "völlig" (das wurde von dir erwähnt, nicht von mir), und setze "in Bezug auf die eigene Sicherheit bedenklich" .
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Und falls ihr weiterhin vorhabt euch über ein Pro und Contra zu "Fahren mit dem Zweirad im Winter mit all seinen Facetten" auszutauschen macht dieses doch bitte per PN. Dem geneigten User bringt dieses vordergründig nichts! Danke für euer Verständnis.
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Vorteil des Autos im Winter: Man friert weniger.
Vorteil des Zweirads im Winter: Man kommt immer durch. Wenn man's kann.
Es ist nicht per se gefährlicher als ein Auto, erfordert nur mehr Können. Und die richtigen Reifen, aber das ist ja selbstverständlich - damit sind wir wieder beim Thema.
Wer Zweiradfahrern von vornherein Verantwortungslosigkeit unterstellt, zeigt seinen begrenzten Horizont und verblüffend wenig Faktenkenntnis. Auch im Winter.
Vorteil des Zweirads im Winter: Man kommt immer durch. Wenn man's kann.
Es ist nicht per se gefährlicher als ein Auto, erfordert nur mehr Können. Und die richtigen Reifen, aber das ist ja selbstverständlich - damit sind wir wieder beim Thema.
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- Basti1982
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Re: Winterreifenpflicht oder nicht & jetz schon Bußgeld ab 0
Update:
Spontane Gesetzesänderung wirft viele Fragen mit teils falschen Antworten auf.
Meine Aussage, die Winterreifenpflicht bezieht sich nicht auf Zweiräder, ist nun wieder verworfen. Eine neuerliche Auslegung besagt, dass diese auch für Zweiräder gilt. So sagt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
"Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."
Spontane Gesetzesänderung wirft viele Fragen mit teils falschen Antworten auf.
Meine Aussage, die Winterreifenpflicht bezieht sich nicht auf Zweiräder, ist nun wieder verworfen. Eine neuerliche Auslegung besagt, dass diese auch für Zweiräder gilt. So sagt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung:
"Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt. Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt, ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.
Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder. Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."