Ich bin zwar noch nicht lange hier, es ist mir aber aufgefallen, dass viele Leute Dinge behaupten und dies als absolute, umumstößliche Wahrheit verkaufen, es letzendlich aber bestenfalls einfach nur gefährliches Halbwissen ist.
KlausK hat geschrieben:Hallo,
es ist trotzdem kein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", da dieser nur von aussen (wie die Leiter, ein Wurf mit einem Schneball) erfolgen kann. Fahrzeuge mit Schneedach nehmen aber teil, daher kommt eine Strassenverkehrsgefährdung in Betracht.
Ich habe zwar keine große Ahnung von Verkehrsrecht, aber ich kenne mich ziemlich gut mit Recht im Allgemeinen aus. Das heißt ich kann §§ lesen, guck mir Kommentare an und ggf. auch Gerichtsurteile. § 315b StGB sagt nicht im Geringsten, dass es relevant ist, ob der Eingriff aus dem Verkehr selbst oder von außen erfolgt. Vielmehr kann man auf Internetseiten von Verkehrsexperten, -anwälten lesen, dass Eisplatten, die vom Dach auf andere Autos fallen sehr wohl eine Straftat im Sinne des § 315b StBG (Eingriff in den Straßenverkehr) darstellen können.
P.S. Wenn du ein Fachmann für Verkehrsrecht bist, nehme ich alles zurück. Falls nicht zitiere ich mal frei Dieter Nuhr
"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... äh nix sagen !"
So und den Text über mir würd ich jetzt einfach mal unterschreiben.