Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

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Basti1982
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Basti1982 »

Sitzheizungsfan hat geschrieben:Eingriff in den Straßenverkehr oder sogar fahrlässige Tötung hinauslaufen
Kommt mal von dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr weg. Der kommt hier nicht in Betracht - alleine schon, weil es eine Vorsatztat sein muss.
Und fahrlässige Tötung ist nicht ausgeschlossen, aber verhalte ich mich richtig (Abstand!!!), kommt so etwas nicht zustande.
md2609
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von md2609 »

Doch, wenn es vom Gegenverkehr kommt. Oder beim Abbiegen an Kreuzungen.
Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

und von daher hinkt Dein Bundeswehr vs. normaler Brummifahrer Vergleich gewaltig. Der Thüringer hat ja den Nagel so ziemlich auf den Kopf getroffen.
Was genau hinkt da? Beide machen die gleiche Fahrerlaubnis und für alle gilt die StVO. Klar hat man beim Bund nicht so den Druck, aber ich kenne genug LKW Fahrer, die kümmern sich wirklich um ihren LKW und ob alles vernünftig ist. Ich habe auch ein paar Jahre bei einer Spedition gearbeitet und auch dort haben Fahrer ihre Dächer kontrolliert. So ein Riesenproblem ist das nicht und während be- oder entladen wird, hat man normalerweise auch Zeit.
Klar ist das nicht toll, aber bei google findet man genug Unfälle durch solche Geschichten, auch mit Toten.


Eingriff in den Straßenverkehr hat im Übrigen nichts mit Vorsatz zu tun. Ich bin vor ein paar Jahren nachts auf der Autobahn auf eine schwere Aluminium Leiter geprallt (Auto Totalschaden!) Gegen den Verusacher wurde aufgrund schweren Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt. Absicht oder nicht ist egal.
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KlausK
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von KlausK »

Hallo,
es ist trotzdem kein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", da dieser nur von aussen (wie die Leiter, ein Wurf mit einem Schneball) erfolgen kann. Fahrzeuge mit Schneedach nehmen aber teil, daher kommt eine Strassenverkehrsgefährdung in Betracht.
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Kegelbruder
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Kegelbruder »

Nennt es doch, wie Ihr wollt. Wenn jeder Fahrzeugführer seine "Hausaufgaben" machen würde, gäbe es diese Diskussion hier nicht. Das die LKW- Fahrer in einer gewissen "Zwickmühle" stecken, ist leider nicht von der Hand zu weisen. Einerseits STVO und auf der anderen BG. Bei PKW`s ist es ja wohl unstrittig, das Dach usw. vom Schnee zu befreien. Abstand halten ist noch immer das Beste. In diesem Sinne...
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird. Ich weiß nur, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll
Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

Ich bin zwar noch nicht lange hier, es ist mir aber aufgefallen, dass viele Leute Dinge behaupten und dies als absolute, umumstößliche Wahrheit verkaufen, es letzendlich aber bestenfalls einfach nur gefährliches Halbwissen ist.
KlausK hat geschrieben:Hallo,
es ist trotzdem kein "gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr", da dieser nur von aussen (wie die Leiter, ein Wurf mit einem Schneball) erfolgen kann. Fahrzeuge mit Schneedach nehmen aber teil, daher kommt eine Strassenverkehrsgefährdung in Betracht.
Ich habe zwar keine große Ahnung von Verkehrsrecht, aber ich kenne mich ziemlich gut mit Recht im Allgemeinen aus. Das heißt ich kann §§ lesen, guck mir Kommentare an und ggf. auch Gerichtsurteile. § 315b StGB sagt nicht im Geringsten, dass es relevant ist, ob der Eingriff aus dem Verkehr selbst oder von außen erfolgt. Vielmehr kann man auf Internetseiten von Verkehrsexperten, -anwälten lesen, dass Eisplatten, die vom Dach auf andere Autos fallen sehr wohl eine Straftat im Sinne des § 315b StBG (Eingriff in den Straßenverkehr) darstellen können.

P.S. Wenn du ein Fachmann für Verkehrsrecht bist, nehme ich alles zurück. Falls nicht zitiere ich mal frei Dieter Nuhr

"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... äh nix sagen !"


So und den Text über mir würd ich jetzt einfach mal unterschreiben.
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L.E. Octi
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von L.E. Octi »

Sitzheizungsfan hat geschrieben:Ich habe zwar keine große Ahnung von Verkehrsrecht
Sitzheizungsfan hat geschrieben:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... äh nix sagen !"
Jawoll.
Ich bin dann mal weg.
Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

L.E. Octi hat geschrieben:
Sitzheizungsfan hat geschrieben:Ich habe zwar keine große Ahnung von Verkehrsrecht
Sitzheizungsfan hat geschrieben:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ......... äh nix sagen !"
Jawoll.
Was bitte soll dieser schwachsinnige Kommentar? Bei einem Moderator erwarte ich etwas mehr Respekt und Niveau...


Ich habe gesagt, dass ich mich im Verkehrsrecht nicht auskenne, dennoch deute ich den § anders (und §§ wende ich beruflich bedingt beinahe täglich an). Und ich habe mir Kommentare von RA für Verkehrsrecht durchgelesen. Also habe ich sehr wohl einen Überblick, was in diesem Bereiche kompetente Leute darüber denken. Also komm mir hier nicht blöd!
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Basti1982
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Basti1982 »

Sitzheizungsfan hat geschrieben:Ich bin zwar noch nicht lange hier, es ist mir aber aufgefallen, dass viele Leute Dinge behaupten und dies als absolute, umumstößliche Wahrheit verkaufen, es letzendlich aber bestenfalls einfach nur gefährliches Halbwissen ist.
1. Diese Tat MUSS im Vorsatz begangen werden. 2. Gibt es den Tatbestand als Eingriff von innen als auch außen - aber siehe 1. Nachlesen in den Gesetzeskommentaren haben meine Meinung nochmal verstärkt. Beruflich tagtäglich damit konfrontiert, kannst du es mir ausnahmsweise mal glauben ;)
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L.E. Octi
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von L.E. Octi »

Kein schwachsinniger Kommentar. Du schreibst es ja jetzt wieder. Du deutest den §5 anders. Im vorherigen Posting deklarierst Du, dass andere User vieles als gefährliches Halbwissen breittragen. Dann schreibst Du, dass Du § gut lesen kannst und dergleichen (können andere auch). Grund für meinen Kommentar war dann ebend der Spruch: Wenn man keine Ahnung hat...... in Verbindung mit Deinem O-Ton das Du von Verkehrsrecht keine Ahnung hast. Und deuten und Wissen sind immer noch 2 Paar Schuhe. Übrigens, ich bin schon etwas länger im Forum und kenne viele Postings von KlausK. Auch wenn es um rechtliche Dinge geht. Ich behaupte er kann zumindest genau so gut § deuten, auslegen, interpretieren wie Du.

P.S. Ich komm Dir nicht blöd. Du fühlst Dich aber angepieselt weil ich Deine rechtliche Kompetenz anzweifle, oder?
Ich bin dann mal weg.
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