Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

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Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

Basti1982 hat geschrieben:
1. Diese Tat MUSS im Vorsatz begangen werden. 2. Gibt es den Tatbestand als Eingriff von innen als auch außen - aber siehe 1. Nachlesen in den Gesetzeskommentaren haben meine Meinung nochmal verstärkt. Beruflich tagtäglich damit konfrontiert, kannst du es mir ausnahmsweise mal glauben ;)
Ja und nein.... Der § 315b StGB kennt sowohl vorsätzliche, als auch fahrlässige Eingriffe. Es wird doch einfach nur unterschieden in Vorsatz oder nicht und die daraus resultierende Strafen....

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zuletzt geändert von Sitzheizungsfan am 8. Januar 2011 20:14, insgesamt 2-mal geändert.
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Chief
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Chief »

LEO...wir könnten ja unseren "rechtlichen Beistand" befragen- dann können wir deutendem Halbwissen in Verbindung mit interpretiertem "zwischen den Zeilen lesen" entgegentreten.
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L.E. Octi
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von L.E. Octi »

Yo, mach ich mal.
Ich bin dann mal weg.
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octavius
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von octavius »

ich klinke mich mal aus aus diesem Kindergartenthread :(
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Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

octavius hat geschrieben:ich klinke mich mal aus aus diesem Kindergartenthread :(
Ja sorry, ich glaub hier sind einfach ein paar diskussionsfreudige Charaktere aufeinander geprallt. Eigentlich wollten wir glaub ich nur sagen, dass alle ihren Schnee vom Dach fegen sollen.
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Basti1982
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Basti1982 »

Nicht nur Gesetze lesen, auch die Kommentare dazu:

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH wird ein vorschriftswidriges Verkehrsverhalten im fließenden Verkehr nur dann von § 315b StGB erfasst, wenn ein Fahrzeugführer das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewusst zweckwidrig einsetzt, der Fahrer mithin in der Absicht handelt, den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren", und es ihm darauf ankommt, durch diese Verhaltensweise in die Sicherheit des Straßenverkehrs einzugreifen. Ein bloß vorschriftswidriges Verkehrsverhalten fällt dagegen grundsätzlich nicht unter § 315b StGB, sondern nur unter § 315c StGB.

Änderung der Rechtsprechung
Unter welchen Voraussetzungen ausnahmsweise ein Verkehrsvorgang im fließenden Straßenverkehr zu einem "Eingriff" in den Straßenverkehr "pervertiert" wird, hat der BGH in der Vergangenheit für verschiedene "Fallgruppen" entschieden. Er hält an dieser Rechtsprechung zwar im Grundsatz noch fest, ist jedoch der Auffassung, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommen muss, dass das Fahrzeug mit (mindestens bedingtem) Schädigungsvorsatz - etwa als Waffe oder Schadenswerkzeug - missbraucht wird. Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende - verkehrsatypische "Pervertierung" des Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor; das gilt für alle Alternativen der Vorschrift. Mit dieser Einschränkung stellt der BGH nicht in Frage, dass für den subjektiven Tatbestand des § 315b Abs. 1 StGB Gefährdungsvorsatz ausreicht; er konkretisiert hierdurch lediglich die schon bisher geforderte "Absicht", den Verkehrsvorgang zu einem Eingriff in den Straßenverkehr zu "pervertieren".

Das war auch als Vorsatz gemeint - der unbedingte Schädigungsvorsatz (wenn auch unklar von mir formuliert).
Sitzheizungsfan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines anderen Fahrzeuges

Beitrag von Sitzheizungsfan »

Jup hab ich mittlerweile auch gefunden. Ich verstehe dann zwar nicht, warum im 315b auch "fahrlässig" steht, aber ist ja eigentlich auch egal. Das ist ja hier kein Juraforum.
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mazepan
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Re: Eisplatten vom Autodach eines "Gegners"...

Beitrag von mazepan »

digidoctor hat geschrieben:Zum Fall: Ohne Zeugen?
Da hilft nur eins
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