"Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
Arctic
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von Arctic »

mojo73 hat geschrieben:Reicht da nicht ein Thread ?
SO NICHT! "Entfeinerung" sorgt im Skoda-Handel für Ärger


Danke für die Meinungen hierzu.

Ihr könnt den thread ja nun schließen,
allerdings war meine Frage ja nicht allgemein zu den "Entfeinerungen" an sich, sondern
wie das ist wenn diese "Entfeinerungen" vorgenommen werden, während ich auf mein
mit einer bestimmten Konfiguration (zum Bestelldatum) bestelltes Auto warte.
1.2 TSI Combi Ambiente Clever Plus (Ungarn), Gepäcktrennnetz, beheizte Vordersitze, 16'' Crateris, kleines Lederpaket, arctic-grün.
crazydogs
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von crazydogs »

Ich würde vielleicht mal nen Anwalt fragen.
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Ronny12619
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von Ronny12619 »

Ich würde einfach mal den Händler fragen.
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König Fußball
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von König Fußball »

Änderungen am Vertragsgegenstand (Auto) sind in den AGB zum Kaufvertrag mit deinem Händler geregelt. Da steht - wie vorher schon jemand sagte - dass kleinere Änderungen von Skoda vorgenommen werden können.

Ob diese nun zulässig sind und von dir akzeptiert werden müssen, regelt in erster Linie das BGB.

§ 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

4. (Änderungsvorbehalt)

die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist;


Das Dumme ist, dass man sich hierüber trefflich streiten kann, insbesondere darüber was zumutbar ist und ob die Änderungen von dieser AGB-Klausel abgedeckt sind. Im Zweifel bleibt also wirklich nur der Anwalt und das Gericht. Zuerst würde ich aber schauen, ob es bereits ähnliche Fälle und Urteile gibt. Ich denke mal die AGB bei Skoda hat nicht irgendein Praktikant geschrieben, andererseits sind die Verschlechterungen schon ganz schön krass (und daher ggf. unzumutbar). Ich würde mich auch ärgern....
Skoda Octavia II Combi - Impuls Edition - 1.2 TSI DSG

PDC v/h, Sunset, SunnyBoy, 16" Draconis, 30/30 Eibach, W8 Innenleuchte

Bestellt: KW 38/10
Gebaut: KW 48/10
Geliefert: KW 1/11
dickesb
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von dickesb »

Arctic hat geschrieben: So sieht das bei diesem Händler in der Auftragsbestätigung aus:

Clever Plus: Klimaanlage Climatic, ESP, ASR, ABS, MSR, Metalliclackierung, Fahrer-und Beifahrerairbag, Seitenairbags, Kopfairbags, Beifahrerairbag ausschaltbar, Bordcomputer, elektr. Außenspiegel verstellbar und beheizbar, Außentemperaturanzeige, verchromte Zierleisten innen, Dachantenne, elektr. Fensterheber vorn, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Nebelscheinwerfer, Radio Swing CD Mp3, 4 Lautsprecher, Dachreling schwarz, Mittelkonsole
"Jumbo Box", Multifunktionsanzeige. Fahrer- und Beifahrersitz höhenverstellbar, geteilte
Rückbank, Armlehnen vorne und hinten, Heckwischer, Laderaumabdeckung, Drehzahlmesser, Lenkrad höhenverstellbar, Leuchtweitenregulierung, Pollenfilter, Servolenkung, Warnsummer, Wegfahrsperre, Reifenreperaturset, Pollenfilter, Seitenschutzleisten-Türgriffe-Außenspiegel und Stoßfänger in Wagenfarbe, Armlehne vorn und hinten, Isofix-Vorbereitung, 3.Bremsleuchte, Polsterung schwarz Alufelgen "Crateris 16", Lederlenkrad, Lederelemente in Schaltknauf und Handbremse, Lendenstütze vorn, Taglichtschaltung (deaktivierbar ) Parksensor hinten,
Sitzheizung vorn

Sonderausstattung:8 Lautsprecher € 80,- / Gepäcknetztrennwand € 220,- / Fensterheber hinten €,190,- / vollwertiges Reserverad € 55,-
Hallo arctic,
alles was hier steht kannst Du im Notfall einklagen - alles was im Prospekt steht, war nicht Grundlage des Vertrages (das wird in jedem Prospekt ausgeschlossen). Wenn Du unbedingt etwas haben wolltest, hättest Du es explizit in den Vertrag aufnehmen lassen müssen.
Problematisch ist das nur bei der Klimaanlage - wenn der Name "Climatic" geblieben ist, wird es auch hier schwierig etwas zu verlangen. In der Summe kannst Du nur auf Kulanz des Händlers hoffen - ich würde ihn daraufhin ansprechen.

PS:
Natürlich sind das keine Modellverbesserungen (da hatte ich wohl einen smiley vergessen) - aber dramtisch sind die Änderungen m.E. nicht.
Schöne Grüße aus Berlin

...und immer eine Handbreit Luft zum Vordermann.
crazydogs
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von crazydogs »

Einem Bekannten ist beim Kauf seines Roomster ein altes Prospekt vorgelegt worden, in dem noch eine Armstütze als serienmäßig stand. Die war aber mittlerweile weggefallen. Nachdem er den Händler drauf angesprochen hat und der sich mit SD in Verbindung gesetzt hat hat man ihm die Armstütze kostenlos nachgerüstet. Also einfach mal fragen.
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mazepan
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von mazepan »

TW611 hat geschrieben:Erstmal: Ist denn auf dem Kaufvertrag bzw. auf einer evtl. vorhandenen Auftragsbestätigung ein (un-)verbindlicher Liefertermin genannt? Dann könnte man ggf. den Händler in Verzug nehmen und ihm eine Frist zur Lieferung stellen (auch wenn Du den voraussichtlichen Liefertermin ja schon weisst).
Dazu steht was im aktuellen ADAC-Heft unter den Kundenbriefen am schluß.
Wenn es bis heute Abend keiner Zitiert hat, werde ich es tun.
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mazepan
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von mazepan »

Entspricht zwar nicht 100%ig deinem Problem, hilft aber evtl. trotzdem.
ADAC hat geschrieben:"Ich habe einen Neuwagen bestellt, der nicht zum vereinbarten Termin geliefert wurde. Was kann ich tun?"

Nach der Lieferfrist bleibt Ihnen zunächst sechs Wochen lang nichts übrig, als zu warten. Dann können Sie den Händler zum liefern auffordern und gleichzeitig Schadensersatz verlangen. Der beträgt nomalerweise höchstens 5% des Kaufpreises. Wollen Sie komplett vom Kauf zurücktreten müssen Sie noch mal eine angemessene Liefersrist, meistens 2 Wochen, einräumen. Danach können Sie die Annahem des Fahrzeugs verweigern.
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Oberberger
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von Oberberger »

Irgendwie warte ich auch immer noch auf die Bestätigung, dass sich wirklich was an der Climatic ändert. Ich kann mir das bei einem laufenden Modell irgendwie nicht vorstellen. Das einzige Indiz bisher ist, dass die Bezeichnung von Climatic zu Klimaanlage geändert wurde, mehr meines Wissens nicht. Und der Octavia ist doch mit seinen ganzen Stellmotoren auf die elektrische Bedienung ausgerichtet, warum sollten sie das bei einem laufenden Modell, und mehr ist der 2011er nicht, komplett umstricken?

Lass mich aber gerne durch Beweise eines Besseren belehren....
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Re: "Entfeinerung" der Ausstattung während Warten auf Neuwagen

Beitrag von crazydogs »

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