dem muss ich leider widersprechen. grundsätzlich ist es so, dass auch das "unfallopfer" zur schadenminderung verpflichtet ist.octavius hat geschrieben:Beileid & halte uns mal auf dem laufenden.
Normalerweise macht man es so:
bei einem unverschuldeten Unfall gleich Polizei ranholen, dann zum Gutachter fahren (die gegnerische Versicherung schäumt dann tierisch, aber das Recht hat man nun mal)dann auf die Schadenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung warten, damit muss man nicht BANK für andere spielen.
Ich glaube nicht, dass Dein Anwalt die Rechnung bezahlt. Auch nicht die gegnerische Versicherung, da die Rechnung auf Deinen Namen geht und Du keine Kostenübernahmeerklärung hast.
sprich, wenn der schaden "nur" 250 euro groß ist und man geht damit zum gutachter dann bleibbt man auf den gutachter kosten sitzen, weil eiin kostenvoranschlag wesentlich günstiger gewesen wäre.
also, nicht von vornherein einfach zum gutachter latschen, sondern vorher mit der versicherung in verbindung setzen und fragen was gewünscht ist. dann ist man aus dem schneider.
warum soltle die gegnerische versicherung nicht den schaden bezahlen ?
wenn die haftung klar ist, ist sie gesetzlich verpflichtet den entstandenen schaden zu regulieren....
als ergänzung....man muss nicht unbedingt auf das schadenübernahmeformular der versicherung warten, sondern kann direkt eine sogenannte "reperaturkostenübernahmeerklärung" bei der werkstatt unterschreiben.