Das ist ja das Schöne. Muss ich als Käufer nicht. Gesetz sagt "2 Jahre Gewährleistung (bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr vertraglich reduzierbar) mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten". Der Händler muss beweisen, dass die Ware beim Kauf mangelfrei war. Das ist aber nur schwer möglich.rawei hat geschrieben:...da du dann dem händler das problem nachweisen musst...
Schwierigkeiten kann es nur geben, weil sich "Carlos Crack" nicht direkt an ihn gewandt hat, sondern in eine andere Werkstatt gefahren ist. Wobei auch da gilt: Wenn vertraglich nichts vereinbart ist, kann der Käufer: Reparatur, Schadensersatz, Kaufpreisminderung etc. fordern.
Na mal sehen.