Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

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KlausK
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von KlausK »

Richtig und als Zugabe wird dann gerne das Versäumen der unverzüglichen (= nicht schuldhaft verzögerten) Ummeldung mit einem zusätzlichen Bußgeld versüßt. Adressermittlungen lassen die Verjährung übrigens ruhen, hilft also nicht wirklich.
Es verzögert nicht jedes Schreiben die Verjährung, ist etwas komplizierter. Bei den Verkehrs-Owis reicht die Anordnung (nicht Absendung) einer Anhörung innerhalb von drei Monaten nach Tattag an den "Täter" um die Verjährung zu unterbrechen, danach tut es erst wieder der Bußgeldbescheid, eine zweite Anhörung an die selbe Person nicht.
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König Fußball
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von König Fußball »

Offroader hat geschrieben: Aber mal auf die Verjährung zurück zu kommen.
so was ähnliches ist mir auch schon mal passiert. Hatte auch mal nen Strafzettel wegen Parkuhr am Scheibenwischer. Da das Fahrzeug aber ziemlich lange so da stand und der Regen den Zettel unkenntlich gemacht hat dachte ich mir die melden sich schon wennse was wollen. Gut, es vergingen Wochen und Monate und es kam nix. Die hatten aber in der Zeit versucht mich an zu schreiben, aber wegen meines Adresswechsels meines Wohnortes gabs da Schwierigkeiten mit der Zustellung, da ich an der Zulassung die Anschrift noch nicht ändern lassen hab. Irgendwann im vierten Monat trudelte dann per Einschreiben ein Ordnungswidrigkeitsdings rein mit dem besagten Parkverstoss....gut, hab mich dann bei ner Bekannten schlau gemacht welche als Anwaltsgehilfin arbeitet. Das Gesetz besagt jede Zuschrift welche dir das Amt zusendet verzögert die Verjährung jedesmal um weitere drei Monate hinaus...und jetzt kommts, bei solchen Strafzettelchen spielt es aber dann dennoch keine Rolle ob du da persönlich irgend ein Schreiben bekommen hast oder nicht. Es zählt nur die Tatsache das die zuständige Behörde ein Schreiben an dich verfasst hat....also nicht sagen ich hab nix bekommen, kann keiner nachweisen da ja kein Einschreiben usw...
Stimmt nicht wirklich. Für die Wahrung einer Frist genügt es nicht ein Schreiben zu verfassen, der Empfänger muss auch die Möglichkeit haben davon Kenntnis zu nehmen. Dafür genügt es, wenn diese in den Machtbereich (normalerweise der Briefkasten) des Empfängers gelangt. Ob dieser den Bescheid dann liest oder nicht ist wiederum nicht relevant.....
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Spec!4list
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Spec!4list »

König Fußball hat geschrieben:Für die Wahrung einer Frist genügt es nicht ein Schreiben zu verfassen, der Empfänger muss auch die Möglichkeit haben davon Kenntnis zu nehmen.
Nein:
KlausK hat geschrieben:Bei den Verkehrs-Owis reicht die Anordnung (nicht Absendung) einer Anhörung innerhalb von drei Monaten nach Tattag an den "Täter" um die Verjährung zu unterbrechen...
Es reicht, wie schon geschrieben, die Anordnung.
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maba

Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von maba »

Da hat der Spezialist recht. Ich hab das Spiel schon durch. Komplett, inkl. Beratung vom Juristen. Weil ich es drauf ankommen lassen wollte. Habs dann besser gelassen.
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Offroader
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Re: Wann verjährt/verfällt eine Ordnungswidrigkeit?

Beitrag von Offroader »

maba hat geschrieben:Das ist dann aber dir anzulasten. Da können die ja nix für.
wieso, habe bis jetzt nie geschrieben das ich ein Problem damit gehabt hätte. Habe ich ja eingesehen und anstandslos gezahlt den Wisch. Auch dass die Fahrzeugpapiere der geänderten Adresse nicht umgeschrieben wurde juckte keinem.
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