Ist das ein Garantiefall?

Zur Technik des Octavia II
Luller
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von Luller »

Krankheit hin oder her, es sollte übernommen werden! !!
Aber es gibt die seltsamsten dinge, so muss ich z.b jede Reparatur unter 50 euro selber tragen laut aussage des skodahändlers, was jetzt schon zweimal der fall war (themperaturgeber, blinkerrelai) Aber mein tipp: einfach dran bleiben und immer wieder nachhaken kann wunder wirken :wink:
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Oberberger
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von Oberberger »

Wenn es die Cargarantie ist, die übernimmt Fensterhebermotoren und Steuergeräte, allerdings keinen mechanischem Bruch, so stand es bei meinen vorherigen Garantien in den Bedingungen. Von daher kann das sehr gut sein, dass das ausgeschlossen wird.
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RS-Biene
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von RS-Biene »

Welche Garantie hat du mit dazu bekommen beim Kauf ?

Normalerweise sollten, bis auf Verschleißteile, alle anderen
Teile Bestandteil der Garantie sein. Einschränkungen gibt es
da nur bei den Selbstbeteiligungen entsprechend der Kilometerlauf-
leistung, aber du hast ja wohl noch nicht sehr viel runter.
Gruß Biene

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König Fußball
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von König Fußball »

Selbst ohne Garantie würde hier die gesetzliche Gewährleistung greifen. So oder so muss der Händler Abhilfe schaffen, soweit das ohne genaue Kenntnis des Falles erkennbar ist.
Skoda Octavia II Combi - Impuls Edition - 1.2 TSI DSG

PDC v/h, Sunset, SunnyBoy, 16" Draconis, 30/30 Eibach, W8 Innenleuchte

Bestellt: KW 38/10
Gebaut: KW 48/10
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RS-Biene
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von RS-Biene »

Ja, aber bei Verträgen zwischen Unternehmen (Autohaus) und Privatpersonen
(Kunde) darf die Haftung verkürzt werden. Oder hab ich da was falsch verstanden ?

Allgemein würde "ich" immer auf Mangelbeseitigung im 1 Jahr hoffen, kommt
halt auf die Garantiebestimmungen an.

Ausserdem sollte doch jeder :D sehen, dass nur ein zufriedener Kunde gern
wiederkommt.
Gruß Biene

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neuhesse
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von neuhesse »

Nein, nur bei einem Verkauf von Privat ist die Verkürzung der Sachmängelhaftung (Gewährleistung) zulässig. Bei gewerblich tätigen Verkäufern gilt beim Gebrauchtwagenkauf immer ein Jahr, mit der Einschränkung der Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Klauseln, welche die Sachmängelhaftung einschränken sind nicht zulässig und somit, wenn trotzdem Vertragsbestandteil, unwirksam.

Auch Selbstbeteiligungen des Käufers sind rechtlich nicht okay, zumindest bei der Sachmängelhaftung. Für eine Garantie kann dies schon vereinbart werden. Nur ist es innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Gebrauchtkauf nicht sinnvoll die Gebrauchtwagengarantie, sondern die Sachmängelhaftung zu bemühen. Im 7. bis 12. Monat nach dem Kauf kann (muß aber nicht) eine Garantie schon besser sein, siehe Beweislastumkehr.
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von Black-Crow »

Erstens danke allen um den hilfe.
Mein freundliche hatt die Sache Kostenlos Repariert und jetzt ist alles in Ordnung.
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Brösel
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Re: Ist das ein Garantiefall?

Beitrag von Brösel »

....beim nächstenmal das STG freilegen und 12V über alle Kontakte ziehen, wenn dann die Elektronik nicht def. ist ....
(wenn das so gewollt ist in der Garantie)
Gruß
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