henrikdlx im O2-Lieferzeitenthread hat geschrieben:Allerdings muss man als Käufer eine verspätete Lieferung nicht ohne weiteres hinnehmen. Wenn nun mal ein Liefertermin vereinbart worden ist, dann ist der auch für den Verkäufer verbindlich. Und wenn dieser nicht termingerecht liefert, dann stehen dem Käufer Ansprüche zu; so hat der unter anderem das Recht, Ersatz des Schadens zu verlangen, der ihm wegen der verspäteten Lieferung entsteht. Wenn der Käufer allerdings diese Rechte geltend machen will, dann muss er beim Lieferanten die Lieferung anmahnen. In der Mahnung muss der Verkäufer aufgefordert werden, nunmehr unverzüglich zu liefern. Nicht erforderlich ist, dass vom Verkäufer eine neue Frist für die Lieferung gesetzt wird; aber in dem Mahnschreiben muss auf jeden Fall zum Ausdruck kommen, dass es für den Verkäufer nachteilige Folgen haben wird, wenn die Lieferung ausbleibt. Weil der Käufer gegebenenfalls beweisen muss, dass er den Verkäufer gemahnt hat, sollte die Mahnung per Einschreiben mit Rückschein erfolgen.
Nach der Mahnung kann der Käufer dem Lieferanten den Schaden in Rechnung stellen, der ihm wegen der verspäteten Lieferung entstanden ist. Zu dem so genannten Verspätungsschaden gehören beispielsweise Anwaltskosten oder die Kosten für Mahnschreiben, nachdem der Verzug eingetreten ist. Auch die durch verspätete Lieferung verursachten Aufwendungen zählen zum Verspätungsschaden, so zum Beispiel die Aufwendungen für einen Mietwagen bei verspäteter Lieferung des bestellten Autos.
Weiß jemand ob das für Österreich auch so oder so ähnlich gilt?