§ 14 Abs. 2 S. 1 StVO:Cardriver hat geschrieben:... in irgend einem Gesetz steht es,
das es ist in Dtl. plicht ist seinen Wagen gegen das unbeabsichtigte wegbewegen zu schützen.
In dem Gesetz steht auch drin das man " einen Gang einlegen muß" und die Handbremse zählt nicht dazu.
"Verläßt der Führer sein Fahrzeug, so muß er die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden."
Egal was du betätigst oder auch nicht betätigst, hauptsache das Fahrzeug rollt nicht von allein davon. Welche Art der Sicherung du bevorzugst, wird dir nicht vorgeschrieben. Ich benutze grundsätzlich einen Gang und Handbremse. Ich habe schon öfter mit Leuten zu tun gehabt, die auch bei geringem Anstieg nur den Gang einlegten und sich daraufhin das Fahrzeug selbstständig machte.