Hierbei ist allerdings zu unterscheiden, ob es ein rotes 06er Kennzeichen (Händler) oder ein 04er Kennzeichen mit Ablaufdatum im gelben Streifen ist (s. http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_28.php) .Melli hat geschrieben:von wegen roter nummer und durch die gegend fahren:
Kurzzeit-Kennzeichen (das »rote Nummerschild«) am Fahrzeug darf nur zur Überführung, zu Prüfungsfahrten von Sachverständigen oder für Probefahrten verwendet werden.
Ausgedehnte Ausflugsfahrten dürfen damit auf keinem Fall unternommen werden. Verursacht der Fahrer bei einer solchen Fahrt einen Unfall, ist der Anspruch auf Versicherungsschutz dahin.
OlG Köln; Az.: 9 U 113/99
Die 04er mit dem gelben Streifen haben ab Mai 1998 die roten 04er ersetzt. Aus dem Urteilsfragment geht leider nicht hervor, wann der Vorfall auf den sich das Urteil bezieht stattfand.
Tschüss
Siúlóir