Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

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Tobinger
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Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Tobinger »

Hi :) oder aber auch :(

Habe heute vormittag meinen Octi vom Händler nach 10monatiger Wartezeit abholen wollen.

Habe das Auto mal kurz angeschaut.

Hatte als Zusatz ein Servicepaket gebucht, beinhaltet u.a. eine Fahrzeugendreinigung (denke aber, dass ein Auto eigentlich sauber gereinigt übergeben werden sollte). Das Auto hatte in der Heckscheibe mehrere Abdrücke von Saugnäpfen, keine Ahnung woher sie stammen. Unter der Dachreling war auch noch ein ordentlicher Dreckstreifen. Wäre alles nicht so schlimm gewesen.

Lack war soweit in Ordnung.

Dann habe ich die Fahrertür geöffnet. Mich empfing ein Swing-Radio anstatt dem bestellten Bolero. Ausserdem ein normales Lederlenkrad anstatt ein Multifunktions-Lenkrad (beides laut Beschreibung in der von mir bestellten Elegance-Variante Serie).

Habe nicht weiter geschaut, sondern bin zum Händler rein (er hatte es ja nicht nötig, mich nach draußen zu begleiten).

Ich habe ihn auf die Mängel hingewiesen. Er meinte sofort, dass laut AGB Irrtümer, Wechsel der Ausstattungsvarianten möglich sind. Er hat dann nochmal nachgesehen (über Internet) und festgestellt, dass das Fahrzeug immer noch wie beschrieben angegeben ist.
Dann meinte er, dass er das Radio tauschen würde. Das Lenkrad allerdings nicht, das wäre im zu teuer. Ich könnte ja vom Kauf zurücktreten, wenn es mir nicht passt. Er selbst habe so etwas aber noch nicht erlebt :o

Ich habe ihm dann gesagt, dass ich das Fahrzeug nicht nehme, da es nicht dem Vertrag entspricht und bin gegangen.

Ich habe bis jetzt nur ein Schreiben unterschrieben, bei dem es um die Haftung geht, da das Fahrzeug ein halbes Jahr auf dessen Firma zugelassen ist. Einen Kaufvertrag bzw. die Übernahme habe ich noch nirgends quittiert. Er selbst sagt, dass er das Auto am Montag wieder abmeldet.

Wie soll ich jetzt weiter verfahren? Werde am Montag mal wegen Rechtsschutz anfragen. Habe aber eigentlich überhaupt keine Lust mehr auf den Wagen (von diesem Händler). Habe ich das Recht auf einen Mietwagen, bis die Mängel behoben wurden (falls ich den Händler dahingehend auffordere)? Oder sogar das Recht auf einen Wagen, wenn ich ein Fahrzeug neu über einen anderen Händler bestelle?

Hat jemand von Euch schon solche Erfahrungen machen dürfen? Ich bin gerade mal richtig frustriert und habe noch keine Ahnung, wie ich mit einem Auto auskommen soll :(
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RS200@raceblue
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von RS200@raceblue »

- Erstmal mein "Beileid" zu dem Schlammassel.
- Nein, sowas habe ich (zum Glück) noch nicht erlebt.
- An deiner Stelle würde ich eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
neuhesse
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von neuhesse »

Zehn Monate Lieferzeit und von der dt. Serie abw. Ausstattung, das klingt nach EU-Import. Dessen Ausstattung muß nicht mit der eines über SAD importierten O² identisch sein.

Nicht ganz unwichtig, sind die AGB (oder auch Neuwagen-Verkaufsbedingungen) des Verkäufers und auch der Kaufvertrag, bzw. wie detailiert in jenem die Ausstattung aufgezählt wird.

Falls du einen unverbindlichen Liefertermin vereinbart hast, und dieser um mindestens 6 Wochen überzogen ist, kannst du die Lieferung anmahnen, den Verkäufer in Verzug setzen. Immer schriftlich. Mußt ihm allerdings eine Frist (nicht unter 2 Wochen) einräumen. Danach kannst du, wenn der Verkäufer dir kein dem Vertrag entsprechendes Fahrzeug liefern kann, vom Vertrag zurücktreten und u. U. auch Schadenersatz geltend machen. Anspruch auf einen Mietwagen hast du nicht. Falls dir der Verkäufer wieder den Wagen anbietet, solltest du die Abweichungen vom Vertrag genau dokumentieren und dich ruhig anwaltlich beraten lassen. Denn es ist schon so, daß die Rechtsprechung geringfügige zumutbare Abweichungen in der Ausstattung zuläßt. Wo da allerdings die Grenze gezogen wird, kann von Richter zu Richter abweichen.
Tobinger
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Tobinger »

@neuhesse:

Es handelt sich tatsächlich um einen EU-Import aus der Slowakei.

Ich habe im Kaufvertrag keinen Liefertermin fixiert gehabt, mündlich waren seitens des Verkäufers 4-6 Monate Lieferzeit angegeben.

Im Kaufvertrag sind in der Ausstattung das MFL und das Bolero-Radio direkt aufgeführt.

Die Frage, die sich mir jetzt stellt:

Dadurch, dass das Fahrzeug ja nun beim Händler auf dem Hof steht, ist es ja verfügbar. Es entspricht allerdings nicht der im Kaufvertrag aufgeführten Bestellung. Zählen nun zur Behebung der Mängel nun neue Fristen? Dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten kann, hat er mir auch gesagt. Ich habe wie gesagt nur das Problem, das ich auf zwei Fahrzeuge angewiesen bin und ein Octi in Vergleichbarer Ausstattung im Moment gute 2500 bis 3000 Euro mehr kostet.

Könnte er theoritsch (aufgrund keiner vereinbarten Lieferfrist)einfach ein neues Fahrzeug bestellen, was wiederum zu einer erheblichen Wartezeit führen würde?
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von Oberberger »

Schwer zu sagen. Ich glaube, ich würde das Bolero nachrüsten lassen und ihn nochmal ein paar Euro im Preis drücken, dann den Wagen aber nehmen. Das MFL wäre mir persönlich nicht so wichtig, besonders nicht mit der Aussicht, nochmal irgendwo mehrer Monate warten zu müssen.

Auf jeden Fall würde mich der Händler aber nicht mehr sehen, egal zu welcher Gelegenheit...
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von digidoctor »

Der spielt erst mal auf Zeit und hofft, dass du wiederkommst. Nichtabnahme ist doch immer schlecht für den händler.
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KlausK
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von KlausK »

Hallo,
beider Vertragspartner haben das Recht auf Nacherfüllung. Der Käufer kann (eingeschränkt) wählen: Nachbesserung oder Nachlieferung.
Du musst also den Verkäufer schriftlich mit angemessener Fristsetzung zur Nacherfüllung auffordern. Vorher sollte aber das delta zwischen bestellt <-> geliefert klar sein.
Eine Rechtsberatung sollte Dir weiterhelfen.
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

auch wenn ich kein Anwalt bin.......
Auf jeden Fall musst Du dem Verkäufer schriftlich die Mängel erklären und ihm eine Frist zur Nachbesserung einräumen.
Diese Nacherfüllung hat hat in einer angemessenen Frist (sowas liegt i.d.R. bei 2 bis 3 Wochen) zu erfolgen.
Da er Dir gegenüber die Lieferbereitschaft erklärt hat, ist die Lieferfrist abgelaufen. Das (bzw. ein) Fahrzeug ist ja da.
Da kann der Verkäufer sich jetzt nicht billiger Weise aus der Verantwortung stehlen wollen in dem er Dir anbietet, einfach vom Kaufvertrag zurückzutreten! :evil:
Er ist in der Erfüllungspflicht!!!! Wenn, dann muss er erklären, dass er seine mängelfreie Lieferpflicht nicht erfüllen kann/will.
Wenn er das tut, dann kannst Du von ihm Schadenersatz etc. verlangen. Aber sowas funktioniert dann nur über einen Anwalt.
Meine Meinung: Da er das Radio tauschen will, lass es tauschen und für das MuFuLeLe handelst du einen Rabatt raus. Der Rabatt wird in der Preisklasse liegen, was die Nachrüstung kostet. Seine Meinung, dass ihm das zu teuer ist, ist zwar (s)eine Meinung, aber kein Grund, diese Leistung zu verweigern. Das kann er nur, wenn diese Nachbesserung für ihn unmöglich bzw. unzumutbar wäre.
Aber auch das wird ihm ein Anwalt erklären können............. :wink:

Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ;-)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von eckenwetzer »

Ich würde damit zum Anwalt gehen und ihm dann die Kiste wieder auf den Hof stellen. Anschließend würde ich zum Vertragshändler gehen und mir dort ein Angebot unterbreiten lassen. Als Interimsauto empfiehlt sich z. B ein Golf 2, da er quasi keinen Wertverlust mehr hat und trotzdem recht zuverlässig ist.
Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet. Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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ThomasB.
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Re: Auto entspricht nicht dem Vertrag, wie verhalten?

Beitrag von ThomasB. »

Ich würde auch, bevor ich mich in irgendwelche juristische Fallstricke verwickle, einen guten Anwalt konsultieren.
Gruß, Thomas
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