Hallo agneva,doerfchen2 hat geschrieben:Es dürfen durchaus niedrigere Last- und Geschwindigkeitsindizes gefahren werden als in den Papieren vermerkt. Zum einen M+S-Winterreifen mit entsprechenden Hinweis an den Fahrer. zum anderen Sommerreifen, die den Anforderungen hinsichtlich Vmax und Tragfähigkeit genügen. Siehe Link...
Load- und Speedindex auf Grundlage des Toleranzenkataloges des §30 StVZO
(Vmax = bbH + 0,01 x bbH + 6,5 km/h)
Geschwindigkeitsberechnung auf Basis von EG-Typgenehmigungen
(Vmax=bbH + 0,05 x bbH) (bbH = bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit)
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374 ... 1-2005.pdf
also Last- bzw. Speedindex sind keine Empfehlungen - es müssen schon Regelungen eingehalten werden.
Beim Speedindex ist es m.W. die EU-Regelung, die sich auf die obere Formel von doerfchen2 bezieht.
Das galt aber schon weit vor 2009 - anbei ein Beleg.