Import aus Deutschland :)

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Whatelse
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Import aus Deutschland :)

Beitrag von Whatelse »

Hallo Leute,

Ich wollte mal fragen ob jemand ne Ahnung hatt was ich ungefähr
Rechnen muss wen ich ein Auto von (Berlin) nach (Vorarlberg)
Österreich hole das Auto ist ein Skoda Octavia 1,9 TDI mit 105 PS
Elegance. In Deutschland kostet das Auto knappe 9000 Euro
(jetzt mal Ohne Tank gerrechnet ist klar).

Bin für jede Hilfe Dankbar :)

mfg

Whatelse
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Chief
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Re: Import aus Deutschland :)

Beitrag von Chief »

Habe Deine Anfrage in den allgemeinen Bereich des Forums verschoben.
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Black RS
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Re: Import aus Deutschland :)

Beitrag von Black RS »

Whatelse hat geschrieben:Hallo Leute,

Ich wollte mal fragen ob jemand ne Ahnung hatt was ich ungefähr
Rechnen muss wen ich ein Auto von (Berlin) nach (Vorarlberg)
Österreich hole das Auto ist ein Skoda Octavia 1,9 TDI mit 105 PS
Elegance. In Deutschland kostet das Auto knappe 9000 Euro
(jetzt mal Ohne Tank gerrechnet ist klar).

Bin für jede Hilfe Dankbar :)

mfg

Whatelse
Aus welcher Sicht?
§ 2a UStG Fahrzeuglieferer? § 1b Abs. 3 Nr. 1 UStG
Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Fahrzeuge.


(1) Der Erwerb eines neuen Fahrzeugs durch einen Erwerber, der nicht zu den in § 1a Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen gehört, ist unter den Voraussetzungen des § 1a Abs. 1 Nr. 1 innergemeinschaftlicher Erwerb.

(2) Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind
1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mehr als 7,2 Kilowatt;
2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 Metern;
3. Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1 550 Kilogramm beträgt.
Satz 1 gilt nicht für die in § 4 Nr. 12 Satz 2 und Nr. 17 Buchstabe b bezeichneten Fahrzeuge.

(3) Ein Fahrzeug gilt als neu, wenn das
1. Landfahrzeug nicht mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;

2. Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt;
3. Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als drei Monate zurückliegt.
trifft wohl nicht zu?
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

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Whatelse
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Re: Import aus Deutschland :)

Beitrag von Whatelse »

Nein eher nicht :) BJ2006 und etwas mehr als 6000 Km XD
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