Du bekommst normalerweise Wiederbeschaffungswert - Restwert von der Versicherung, egal was für ein Auto Du Dir dann zulegst, oder ob Du den alten unrepariert weiterfährst...bambam79 hat geschrieben:Gutachter rief grad an......
Reparaturkosten 13694.-
Wiederbeschaffungswert 12900.-
Wertminderung bei Reparatur 650.-
Aufkäufer nennt er mir nächste Woche...
Auto wird morgen erstmal abgemeldet.
Auf gehts nach was neuem gucken.
Wie schaut es denn aus, wenn cih mir nen neuen für 11500.-€aussuche, was geschieht mit den 1400.-€ die aus dem Gutachten übrig bleiben?
Wenn die Reparaturkosten + Wertminderung max. 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegen, dann bekommst du bei Reparatur (Rechnung) auch dieses Geld zurück. (so war es zumindest vor ~15-20 Jahren)
Genaueres wird Dir der Anwalt, bzw. Gutachter sagen können.