xlr-stecker hat geschrieben:Hallo miteinander,
es ist geschafft. Den Fehler dank der Hilfe Von TorstenW gefunden und behoben.
Hier mal für Interessenten meine Konfiguration.
Danke nochmal TorstenW
und Klinke für die Sortierarbeit
M.f.G. xlr-stecker
Mal ne doofe Frage, lässt sich bei dieser Variante (Nebler als TFL Nordamerika) die TFL-Funktion über das MAX-Dot Display auch ein- und ausschalten?
Escape hat geschrieben:
1. Das Fahren tagsüber bei guten Sichtbedingungen mit Standlicht ist nicht verboten. Dazu gibt es verschiedene Aussagen hier im Forum.
StVO §17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Escape hat geschrieben:
2. Das Fahren mit Standlicht und NSW bei starkem Nebel hat den Vorteil, das man nicht so sehr durch das eigene Licht geblendet wird. Früher war die Bündelung nicht so gut wie bei Scheinwerfern heute, es gab viel mehr Streulicht nach oben. Diese Schaltung ist also als ein Relikt aus alten Tagen anzusehen. Mit NSW/Standlicht kann man sich eh nur die Straße entlang"tasten". Aber es ist erlaubt.
Gilt auch nur bedingt:
StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Es muss also eine erhebliche Sichtbehinderung bestehen.
retord hat geschrieben:Stimmt leider nicht so ganz:
Escape hat geschrieben:
1. Das Fahren tagsüber bei guten Sichtbedingungen mit Standlicht ist nicht verboten. Dazu gibt es verschiedene Aussagen hier im Forum.
StVO §17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Escape hat geschrieben:
2. Das Fahren mit Standlicht und NSW bei starkem Nebel hat den Vorteil, das man nicht so sehr durch das eigene Licht geblendet wird. Früher war die Bündelung nicht so gut wie bei Scheinwerfern heute, es gab viel mehr Streulicht nach oben. Diese Schaltung ist also als ein Relikt aus alten Tagen anzusehen. Mit NSW/Standlicht kann man sich eh nur die Straße entlang"tasten". Aber es ist erlaubt.
Gilt auch nur bedingt:
StVO §17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Es muss also eine erhebliche Sichtbehinderung bestehen.
Dem kann ich nur zustimmern, wer mal ein wirklich altes Auto gefahren hat der weis was es für eine Streuung nach oben gibt bei den alten Scheinwerfern, da leuchtet alles nur nicht das wo man es braucht. Und da ist es bei Nebel sehr Sinnvoll die Abblendlichter auszuschalten und die Nebelscheinwerfer allein ein zu haben. Und aus solchen Zeiten stammt dann diese Regelung noch. Soweit ich weis gilt dies aber nur für die Nebelscheinweerfer, zum Betrieb der Nebelschlußleuchte muss das Abblendlicht an sein!? Außerdem muss das Nebellicht bei eingeschalteten Fernlicht automatisch aus gehen, was aber auch nicht bei allein Fahrzeugen der Fall ist.
Achja, meine eigentliche Frage. Gibt es beim Octavia Scout Bj. 2008 irgendwo nen Anschluß wo ich meine TFLs anschließen kann? Ich wollte diese nicht mit Kabeldieb an Standlicht usw. hinbasteln. Gibts da nicht irgendwo nen originalen Anschluß? Nach Möglichkeit auch einer der dann mittels MAXI-Dot an- und abgeschaltet werden kann.
Bisher konnte ich hier im Forum nämlich nichts finden, nur diverse Umbauanleitungen, doch alle sind mit Kabeldieb oder ähnlich angeschlossen. Alternativ wenns garnichts gibt, kann mir jemand sagen wo ich Klemme 30 im Motorraum finde (Zündungsplus)? Vielen vielen Dank.
retord hat geschrieben:Stimmt leider nicht so ganz:
Escape hat geschrieben:1. Das Fahren tagsüber bei guten Sichtbedingungen mit Standlicht ist nicht verboten. Dazu gibt es verschiedene Aussagen hier im Forum.
StVO §17 (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Satz 2 bezieht sich auf die unter Satz 1 erwähnten Bedinungen. Das heißt, wenn mit Licht gefahren werden muss (in Satz 1 definiert), darf nicht mit Standlicht allein gefahren werden. Am Tage und bei guter Sicht trifft Satz 1 nicht zu, also gilt Satz 2 nicht. So einfach ist das.
isabo hat geschrieben:Gibt es beim Octavia Scout Bj. 2008 irgendwo nen Anschluß wo ich meine TFLs anschließen kann?
Lass' mal die Teilenummer des Zentralsteuergerätes rüberwachsen, dann sage ich Dir das. Wenn, dann musst Du aber bis in den Innenraum zum ZSG!
Musst Dich aber beeilen, ab heute Abend komme ich für ne gute Woche nicht an die Unterlagen ran.
isabo hat geschrieben:
Nach Möglichkeit auch einer der dann mittels MAXI-Dot an- und abgeschaltet werden kann.
Das ist ne Softwaregeschichte u.a. des KI, die erst ab dem FL funktioniert.
isabo hat geschrieben:
.....Klemme 30 im Motorraum finde (Zündungsplus)? Vielen vielen Dank.
Klugscheiß an: Klemme 30 ist Dauerplus, Zündplus ist Klemme 15!
Und das wurde schon 100000 Mal im Forum geklärt; am Rückfahrscheinwerferschalter.
Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
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