Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Sollte man mal geblitzt werden, ist ein entsprechender Fachjurist sicher eine gute Hilfe.
Wenn man mal bedenkt, das man bei 200km/h auf 120km/h bremsen soll und das Schild erst 50m vorher sieht kommt folgende Rechnung zustande:
200km/h=55,6m/sec
Macht bei 2 sec Reaktionszeit ca 110m.
Um auf 120km/h zu kommen, muss man seine Geschwindigkeit um 80km/h (~22m/s) reduzieren.
Sprich s=a/2 t²+v0*t
s=a/2 t² + vo * t v=a*t -> t=v/a
s=a*v²/2a² + vo * v/a
s=v²/2a + vo * v/-a
s=22²/10 + 55,6m * 22m/-5 (als a nehme ich 5m/s², dieser Wert ist aber nicht wirklich belegt, eher weniger)
s=48,4m + -244,6m
s=194m
Macht ca 300m um halbwegs ordentlich ohne Vollbremsung zu bremsen!
Ich hoffe ich hab jetzt keinen Fehler in der Rechnung
Wenn man mal bedenkt, das man bei 200km/h auf 120km/h bremsen soll und das Schild erst 50m vorher sieht kommt folgende Rechnung zustande:
200km/h=55,6m/sec
Macht bei 2 sec Reaktionszeit ca 110m.
Um auf 120km/h zu kommen, muss man seine Geschwindigkeit um 80km/h (~22m/s) reduzieren.
Sprich s=a/2 t²+v0*t
s=a/2 t² + vo * t v=a*t -> t=v/a
s=a*v²/2a² + vo * v/a
s=v²/2a + vo * v/-a
s=22²/10 + 55,6m * 22m/-5 (als a nehme ich 5m/s², dieser Wert ist aber nicht wirklich belegt, eher weniger)
s=48,4m + -244,6m
s=194m
Macht ca 300m um halbwegs ordentlich ohne Vollbremsung zu bremsen!
Ich hoffe ich hab jetzt keinen Fehler in der Rechnung
Zuletzt geändert von rasor89 am 7. Juni 2012 23:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Naja das das Schild erst ab 50 m zu erkennen ist, ist wohl übertrieben. Wenn auf ner freigegebenen Autobahn ein Schild mit roter Umrandung kommt, kanns eigentlich nur ne Geschwindigkeitsbegrenzung sein und die erkennt man schon aus gut 400m.
Desweiteren geht der Gesetzgeber von der Richtgeschwindigkeit (130) und dem Sichtfahrgebot aus. Das heist man sollte jederzeit sicher abbremsen können um Gefahrensituationen entgegenwirken zu können. Und Richtlinien sind keine Gesetze, eben so wie die Richtgeschwindigkeit nicht bindend ist. Deswegen darf und wird auch ab dem Schild geblitzt
Ich empfehle dazu das Radarforum. Dort wurde die Frage schon oft diskutiert.
Desweiteren geht der Gesetzgeber von der Richtgeschwindigkeit (130) und dem Sichtfahrgebot aus. Das heist man sollte jederzeit sicher abbremsen können um Gefahrensituationen entgegenwirken zu können. Und Richtlinien sind keine Gesetze, eben so wie die Richtgeschwindigkeit nicht bindend ist. Deswegen darf und wird auch ab dem Schild geblitzt
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- Timmey
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Hey L.E.O. guter Link, danke.
Schade das nicht alle Bundesländer vertreten sind. Aber dennoch sehr informativ.
Rote umkringelte Tempolimits sieht man in der Regel schon einige hundert Meter vor sich aufkommen.
Das kann dann nur ne Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h, oder weniger sein (auf digitalen Anzeigen sah ich auch schon 140km/h). Drüber wirds wohl nichts geben.
Somit kann man sich schonmal vorbereiten, wenn man so ein Schild sieht, indem man den Fuß vom Gas nimmt.
Vollbremsung ins Tempolimit hinein würde ich aber vermeiden, eher sachte reinbremsen und gucke, dass ich mich rechts einordne.
Dafür gibts ja die Toleranzbereiche, ab denen erst geblitzt werden soll.
Das Tempolimits heute eher als Empfehlungen gedeutet werden sei mal dahingestellt.
Ich persönlich halte mich meist daran und wenn dann einer drängelt, weil ich grad ein langsameres Fahrzeug überhole (und eh schon +10km/h fahre), dann hab ich kein Problem, sondern jener, der nicht vorbei kommt. Jedoch möchte ich noch hinzufügen, um Diskussionen vorzubeugen, dass es nicht in meinem Interesse liegt, andere auszubremsen. Jedoch ist mir mein Führerschein wichtig genug, um mich an bestehende Regeln zu halten (+Toleranz ^^).
Schade das nicht alle Bundesländer vertreten sind. Aber dennoch sehr informativ.
Rote umkringelte Tempolimits sieht man in der Regel schon einige hundert Meter vor sich aufkommen.
Das kann dann nur ne Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h, oder weniger sein (auf digitalen Anzeigen sah ich auch schon 140km/h). Drüber wirds wohl nichts geben.
Somit kann man sich schonmal vorbereiten, wenn man so ein Schild sieht, indem man den Fuß vom Gas nimmt.
Vollbremsung ins Tempolimit hinein würde ich aber vermeiden, eher sachte reinbremsen und gucke, dass ich mich rechts einordne.
Dafür gibts ja die Toleranzbereiche, ab denen erst geblitzt werden soll.
Das Tempolimits heute eher als Empfehlungen gedeutet werden sei mal dahingestellt.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
@rasor89
Wenn Du, selbst bei 200km/h, ein Verkehrszeichen erst 50m vorher siehst rate ich Dir dringend einen Augenarzt aufzusuchen! Denn dann bist Du im Straßenverkehr eine Gefährdung der Allgemeinheit.
Runde Verkehrszeichen haben auf deutschen BAB einen Durchmesser von 90cm.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Moin,
was machst Du denn, wenn Du mit 200 ankommst und vor Dir taucht ein Auto auf, das Richtgeschwindigkeit fährt? Erstmal drüberwegbügeln und dann gucken, warum es geholpert hat, oder wie?!
Es ist doch ganz einfach: Begrenzungen gelten ab dem Schild und es gilt auch auf Autobahnen das Sichtfahrgebot, färdsch!
Kopfschüttelnde Grüße
Torsten
was machst Du denn, wenn Du mit 200 ankommst und vor Dir taucht ein Auto auf, das Richtgeschwindigkeit fährt? Erstmal drüberwegbügeln und dann gucken, warum es geholpert hat, oder wie?!
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Ich bereite schonmal das Popcorn zu ...
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Meinst du mich damit?TorstenW hat geschrieben:...was machst Du denn...
Ich hoffe nicht. Das war nämlich nicht das Thema.
Die Frage, die ich mir stellte war, ob man bei Erkennen des Schildes voll in die "Eisen" hauen muss, damit man am Schild tatsächlich dieses Tempo fährt, oder ob es da einen Spielraum gibt.
PS:
@admins
Da das Thema wie befürchtet in die Ecke mit der Moralkeule abtrifftet, kann von mir aus hier zu gemacht werden.
Der Link von Leo hat meine Frage beantwortet.
Danke nochmal dafür.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Aber auch andere können noch Meinungen kund tun...und die Moralkeule hat m. E. wg. einer unqualifizierten Äußerung erst einer bekommen.
Und Popcorn ist doch auch mal wieder lecker.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Na dann macht mal hier ohne mich weiter.
Ich bin raus.
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Re: Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der AB
Damit bin ich gemeint?Chief hat geschrieben:.und die Moralkeule hat m. E. wg. einer unqualifizierten Äußerung erst einer bekommen.
Warum unqualifiziert? Ich halte die 50m für Realistisch. Es ging hier um das lesen und nicht um das Mutmaßen was auf dem Schild sein könnte. Bei 200km/h sieht man das Schikd eher, aber eh man weiß was drauf steht ist man locker 100-50m vorm Schild.
Vielleicht solltet ihr auch mal bedenken, das man nicht nur nach Schildern Ausschau hält, sondern auch auf andere Dinge achtet.
Grüße
PS: ich dachte das hier ist ein Forum. Dies dient in aller Regel zum Austausch, den muss man aber auch zulassen