AHK ab Werk ohne Eintragung max. zulässige Anhängelast

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SanMarco
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AHK ab Werk ohne Eintragung max. zulässige Anhängelast

Beitrag von SanMarco »

Hallo liebe Gemeinde,

ich hab denke ich mal wieder ein Problem, bei dem Ihr mir sicher weiterhelfen könnt. Ich habe eine serienmäßig verbaute abnehmbare Anhängerkupplung. Weder in meinem Fahrzeugbrief noch in meinem Fahrzeugschein ist diese eingetragen. Aber auch nicht eingetragen ist, wie hoch die zulässige Anhängelast ist. Einzig und allein ist eingetragen, dass ich 700kg ungebremst ziehen darf, mehr nicht.
In meinem Auto habe ich nun noch eine Broschüre gefunden, wo zu den technischen Daten alles weitere steht (AHK-Nummer für welches Fzg. und wieviel Anhängelast), dies freundlicher Weise auch mehrsprachig.

Ist das alles so richtig und vor allem reicht das wirklich aus, um da nun gem. Broschüre die 1.600kg hinten dranzuhängen?

Danke für eure Hilfe
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Re: AHK ab Werk ohne Eintragung max. zulässige Anhängelast

Beitrag von alder Mann »

Hallo Kollege,
ich habe mir vor Kurzem den gleichen Oci bestellt mit AHZV! Du darfst entsprechend des Werkskataloges gebremst 1400 kg bzw. wenn du eine Stabilisierungseinrichtung drann hast 1600 kg anhängen!

Gruß -> alder Mann :rofl:
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Re: AHK ab Werk ohne Eintragung max. zulässige Anhängelast

Beitrag von alder Mann »

Achso, ich noch mal, der alde Mann :lol:

Laut meiner Broschüre ist die AHZV wohl schon mit Gespannstabilisierung wenn sie ab Werk eingebaut wird. Du müßtest auch noch den entsprechenden Adapter dazu haben!

Wegen der Eintragung in den Fahrzeugschein: Früher wurde auch nur die Nr. der Zugvorrichtung eingetragen und schon wars gut. Kann aber auch gut sein, dass heute die ABE reicht!

Gruß, der alde Mann :rofl:
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Re: AHK ab Werk ohne Eintragung max. zulässige Anhängelast

Beitrag von SanMarco »

ich bin nochmal zum Straßenverkehrsamt, die ham mir das nachgetragen. In meinen Papieren, die ich vom Händler hatte standen 1.500kg Anhängelast drin, die ham sie mir auch nachgetragen.
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