Tagfahrlicht
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- Frischling
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Re: Tagfahrlicht
Hab nochmal nachgelesen das Teil ist sehr wohl legal, es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und in dieser ist aufgeführt dass die Nebler als TFLs verwendet werden könenn auch wenn diese keine DRL-Kennung haben da keine Blendwirkung besteht. (das ganze eben in Fachchinesisch geschrieben).
Hab diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aktuell meinem Tüvler geschickt und bei der ersten Durchsicht meinte dieser dass das OK ist, aber aktuell prüft er das ganze nochmal genau.
Diese Lampen An Kontrolllampe gibt es erst vermehrt seit ca. 10 Jahren, früher gabs sowas bei keinem Hersteller und soweit mir bekannt ist ist es auch nicht Pflicht, nur eine Fernlichtkontrolllampe ist pflicht. Aber ist ja auch egal wenn mans nicht wegprogrmmieren kann muss man drüber ja auch nicht mehr diskutieren.
Den Schalter finde ich eher Sinnvoll z.B. im Winter um die Batterie zu schonen, dann kann man die TFLs erst anschalten wenn der Motor läuft. Imemrhin haben die Nebler zusammen ca. 100 Watt.
Oder einfach nur zum ausschalten falls das ganze mit TÜV usw. doch nicht klappt, oder die Edelweißbuam mekkern.
Hab diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aktuell meinem Tüvler geschickt und bei der ersten Durchsicht meinte dieser dass das OK ist, aber aktuell prüft er das ganze nochmal genau.
Diese Lampen An Kontrolllampe gibt es erst vermehrt seit ca. 10 Jahren, früher gabs sowas bei keinem Hersteller und soweit mir bekannt ist ist es auch nicht Pflicht, nur eine Fernlichtkontrolllampe ist pflicht. Aber ist ja auch egal wenn mans nicht wegprogrmmieren kann muss man drüber ja auch nicht mehr diskutieren.
Den Schalter finde ich eher Sinnvoll z.B. im Winter um die Batterie zu schonen, dann kann man die TFLs erst anschalten wenn der Motor läuft. Imemrhin haben die Nebler zusammen ca. 100 Watt.
Oder einfach nur zum ausschalten falls das ganze mit TÜV usw. doch nicht klappt, oder die Edelweißbuam mekkern.
- TorstenW
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Re: Tagfahrlicht
Moin,
Weil, verwenden kann man sie schon, darf man aber nicht, weil es eben laut StVZO (in D) nicht zulässig ist.
Und in diesem Zusammenhang ist die Aussage, dass es verboten ist, die Nebler über das BSG zu aktivieren, aber über dieses Modul isses zulässig, eben völliger Schwachsinn. Es ist und bleibt nicht zulässig. Welche Folgen die Nutzung hat, ist eine andere Baustelle.
Im Ösiland sieht das anders aus, da waren die Original-Nebler als TFL erlaubt.
Fakt ist: Das Einschalten über das BSG ist kostenlos (oder für nen 5er in die Kaffeekasse erledigt), das Modul kostet richtig Geld!
Wenn TÜV und/oder Rennleitung gemeckert haben, dann isses eh zu spät.
Grüße
Torsten
Wer hat diese "Unbedenklichkeitsbescheinigung" denn verfasst?isabo hat geschrieben:Hab nochmal nachgelesen das Teil ist sehr wohl legal, es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und in dieser ist aufgeführt dass die Nebler als TFLs verwendet werden könenn auch wenn diese keine DRL-Kennung haben da keine Blendwirkung besteht.
Weil, verwenden kann man sie schon, darf man aber nicht, weil es eben laut StVZO (in D) nicht zulässig ist.
Und in diesem Zusammenhang ist die Aussage, dass es verboten ist, die Nebler über das BSG zu aktivieren, aber über dieses Modul isses zulässig, eben völliger Schwachsinn. Es ist und bleibt nicht zulässig. Welche Folgen die Nutzung hat, ist eine andere Baustelle.
Im Ösiland sieht das anders aus, da waren die Original-Nebler als TFL erlaubt.
Fakt ist: Das Einschalten über das BSG ist kostenlos (oder für nen 5er in die Kaffeekasse erledigt), das Modul kostet richtig Geld!
Kannst Du mir diese Bescheinigung bitte auch mal per Mail schicken?! Danköööö!isabo hat geschrieben: Hab diese Unbedenklichkeitsbescheinigung aktuell meinem Tüvler geschickt und bei der ersten Durchsicht meinte dieser dass das OK ist, aber aktuell prüft er das ganze nochmal genau.
Also unser 15 Jahre alter Golf in der Firma hatte sie schon.....isabo hat geschrieben: Diese Lampen An Kontrolllampe gibt es erst vermehrt seit ca. 10 Jahren, früher gabs sowas bei keinem Hersteller...
Beim RS schon, beim "normalen" Octi sind es nur 70 Watt.isabo hat geschrieben: Imemrhin haben die Nebler zusammen ca. 100 Watt.
Ach, wieso dass denn? Ich denke es gibt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und es ist legal........ 8)isabo hat geschrieben: Oder einfach nur zum ausschalten falls das ganze mit TÜV usw. doch nicht klappt, oder die Edelweißbuam mekkern.
Wenn TÜV und/oder Rennleitung gemeckert haben, dann isses eh zu spät.
Grüße
Torsten
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- Frischling
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Re: Tagfahrlicht
hier mal der Auszug der Bescheinigung:
Wie bereits erwähnt mein Tüvler prüft das ganze aktuell ob es wirklich zulässig ist.
Wie bereits erwähnt mein Tüvler prüft das ganze aktuell ob es wirklich zulässig ist.
- TorstenW
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Re: Tagfahrlicht
Moin,
so einen Wisch kann ich Dir auch verfassen, nur dass an Stelle des Moduls eben die Aktivierung über das BSG steht.
Dat Dingen hat keinerlei rechtliche Relevanz!
Damit kannst Du maximal eine Einzelabnahme durch den TÜV bekommen.
Weil, es ist immer noch nicht StVZO-Konform!
Bitte nicht falsch verstehen; ich bin (immer noch) absolut dafür, die Nebler als TFL zu nutzen! Ich habe nur was gegen diese Leute, die für viel Geld ein in diesem Fall überflüssiges Modul, noch dazu mit so einer Pseudo-Unbedenklichkeitsbescheinigung verkaufen!
Wenn das eindeutig so ist, wie sie schreiben, weshalb haben sie dann noch keine offizielle Freigabe vom TÜV bekommen/beantragt?
Das wäre doch das Verkaufsargument!
Denk' mal drüber nach.......
Grüße
Torsten
so einen Wisch kann ich Dir auch verfassen, nur dass an Stelle des Moduls eben die Aktivierung über das BSG steht.
Dat Dingen hat keinerlei rechtliche Relevanz!
Damit kannst Du maximal eine Einzelabnahme durch den TÜV bekommen.
Weil, es ist immer noch nicht StVZO-Konform!
Bitte nicht falsch verstehen; ich bin (immer noch) absolut dafür, die Nebler als TFL zu nutzen! Ich habe nur was gegen diese Leute, die für viel Geld ein in diesem Fall überflüssiges Modul, noch dazu mit so einer Pseudo-Unbedenklichkeitsbescheinigung verkaufen!
Wenn das eindeutig so ist, wie sie schreiben, weshalb haben sie dann noch keine offizielle Freigabe vom TÜV bekommen/beantragt?
Das wäre doch das Verkaufsargument!
Denk' mal drüber nach.......
Grüße
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Re: Tagfahrlicht
Eine Unbedenklichkeitsbescheinung macht noch keine ABE
- TorstenW
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Re: Tagfahrlicht
Moin,
das ist die Kurzfassung meines Textes.
Grüße
Torsten
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- Frischling
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Re: Tagfahrlicht
Hallo,
ich hab nun die Antwort vom Tüv erhalten. Nur mit dieser Bescheinigung geht es nicht, zusätzlich benötigt man noch eine Bauartgenehmigung vom Hersteller des entsprechenden Nebelscheinwerfers. In diesem Fall liegt diese dem TÜV von Skoda/VW schon vor und dieser Scheinwerfer hat laut Bauartgenehmigung die Verwendungsmöglichkeit als TFL genutzt werden zu können ohne die Prägung auf dem Glas zu haben. Somit ist es legal und muss nicht eingetragen werden. Allerdings muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Bauartgenehmigung vom Hersteller (im Original) mitführen. Weiter meinte der TÜV dass auch nichts dagegen spricht wenn man das ganze über den CAN-Bus so einrichtet, man benötigt dann eben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem der dies Umprogrammiert hat, wo die Blendwirkung usw. auch hervorgeht und die Schaltung erklärt ist (sprich Ablendlicht geht an, TFL geht aus) und nach welchen Richtlinien dies geprüft wurde.
Also lange Rede kurze Lösung.
Legal ja, aber nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bauartgenehmigung vom Scheinwerfer wo die Verwendung als TFL erlaubt ist ohne entsprechende Prägung.
Dazu muss ich ergänzen ich habe einen Scout und dieser hat andere Nebler als die normalen Octis (ich glaube die runden Nebler vom Scout und RS sind identisch?)
ich hab nun die Antwort vom Tüv erhalten. Nur mit dieser Bescheinigung geht es nicht, zusätzlich benötigt man noch eine Bauartgenehmigung vom Hersteller des entsprechenden Nebelscheinwerfers. In diesem Fall liegt diese dem TÜV von Skoda/VW schon vor und dieser Scheinwerfer hat laut Bauartgenehmigung die Verwendungsmöglichkeit als TFL genutzt werden zu können ohne die Prägung auf dem Glas zu haben. Somit ist es legal und muss nicht eingetragen werden. Allerdings muss man die Unbedenklichkeitsbescheinigung und die Bauartgenehmigung vom Hersteller (im Original) mitführen. Weiter meinte der TÜV dass auch nichts dagegen spricht wenn man das ganze über den CAN-Bus so einrichtet, man benötigt dann eben eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem der dies Umprogrammiert hat, wo die Blendwirkung usw. auch hervorgeht und die Schaltung erklärt ist (sprich Ablendlicht geht an, TFL geht aus) und nach welchen Richtlinien dies geprüft wurde.
Also lange Rede kurze Lösung.
Legal ja, aber nur mit Unbedenklichkeitsbescheinigung und Bauartgenehmigung vom Scheinwerfer wo die Verwendung als TFL erlaubt ist ohne entsprechende Prägung.
Dazu muss ich ergänzen ich habe einen Scout und dieser hat andere Nebler als die normalen Octis (ich glaube die runden Nebler vom Scout und RS sind identisch?)
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Re: Tagfahrlicht
Von den Grammatikfehlern im Wisch mal ganz abgesehen...TheOidter hat geschrieben:Eine Unbedenklichkeitsbescheinung macht noch keine ABE
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Re: Tagfahrlicht
Servus!
Ich hoffe, das ich jetzt nichts überlesen hab....
Ist es möglich, das TFL vom Facelift so zu programmieren, das es auch mit dem Abblendlicht leuchten?
Ansonsten könnte man doch das Steuergerät von nachgekauften TFL nehmen, was die TFL vom Octi dann gedimmt mit den Abblendlicht einschaltet, oder?
Ich hoffe, das ich jetzt nichts überlesen hab....
Ist es möglich, das TFL vom Facelift so zu programmieren, das es auch mit dem Abblendlicht leuchten?
Ansonsten könnte man doch das Steuergerät von nachgekauften TFL nehmen, was die TFL vom Octi dann gedimmt mit den Abblendlicht einschaltet, oder?
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- TorstenW
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Re: Tagfahrlicht
Moin,
das "normale" TFL kann man nicht als Standlicht programmieren. Für diese Betriebsart ist es zum Einen nicht zugelassen und zum Anderen ist es als Standlicht zu tief eingebaut.
TFL: UK mindestens 25 cm über NN; Stand-/Begrenzungslicht: UK mindestens 35 cm über NN.
Das (LED-)TFL des RS ist exakt aus diesem Grund über den Neblern positioniert.
Grüße
Torsten
das "normale" TFL kann man nicht als Standlicht programmieren. Für diese Betriebsart ist es zum Einen nicht zugelassen und zum Anderen ist es als Standlicht zu tief eingebaut.
TFL: UK mindestens 25 cm über NN; Stand-/Begrenzungslicht: UK mindestens 35 cm über NN.
Das (LED-)TFL des RS ist exakt aus diesem Grund über den Neblern positioniert.
Grüße
Torsten
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