als erstes sorry aber ich weiß nicht wie genau ich ein thema in der richtigen Rubrik erstelle
diese Sache gehört ja eher in sachen Umbau aber habs halt jetzt einfach hier gemacht weil ich daraf schnell eine Antwort brauch.
Also ich habe vor mir am Mittwoch eine komplett neue RS Frontschürze zu kaufen und diese an meinen ''normalen'' Octavia an/umzubauen.
nun wollt ich fragen ob ich diesen Umbau vom TÜV abnehmen und eintragen lassen muss?
und was ich beim Kauf beachten sollte? Nummern oder Gutachten/ABE?
RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
- agneva
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
Die original RS-Frontschürze ist beim RS Bestandteil der Fahrzeug BE (EG-Typgen.) so wie beim normalen Modell die normale Schürze entsprechend Bestandteil der Fz-BE ist.
Somit musst du streng genommen die RS Schürze die nicht auf dein normales Modell gehört per Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO abnehmen lassen, so wie auch die RS Neptune Felgen z.B.
Beide Teile (die Schürze und die Felge) haben keine ABE und es liegt auch (meines Wissens nach) kein Teilegutachten vor, sonst wäre die Abnahme einfach/günstiger (nach §19(3)).
Wobei ich denke in der Praxis wird es keinen Menschen (Polizist, Prüfer) interessieren/auffallen ob du die Schürze vom RS Modell dran hast, wenn alles korrekt passt und original aus sieht / Scheinwerfereinstellung/schaltung passt. Selbst bei den Felgen muss der Prüfer schon gut ausgeschlafen sein, damit es auffällt / er recherchiert, dass du die Felgen die fahren darfst...
Dennoch... rechtlich gesehen ist es wie oben beschrieben.
Somit musst du streng genommen die RS Schürze die nicht auf dein normales Modell gehört per Einzelbetriebserlaubnis nach §21 StVZO abnehmen lassen, so wie auch die RS Neptune Felgen z.B.
Beide Teile (die Schürze und die Felge) haben keine ABE und es liegt auch (meines Wissens nach) kein Teilegutachten vor, sonst wäre die Abnahme einfach/günstiger (nach §19(3)).
Wobei ich denke in der Praxis wird es keinen Menschen (Polizist, Prüfer) interessieren/auffallen ob du die Schürze vom RS Modell dran hast, wenn alles korrekt passt und original aus sieht / Scheinwerfereinstellung/schaltung passt. Selbst bei den Felgen muss der Prüfer schon gut ausgeschlafen sein, damit es auffällt / er recherchiert, dass du die Felgen die fahren darfst...
Dennoch... rechtlich gesehen ist es wie oben beschrieben.
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- Frischling
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
Ok danke für die Antwort damit weiß ich schonmal Bescheid über die Sache.
Denke aber werde das auch nicht abnehmen lassen...wie du schon sagst wenn es gut passt und original aussieht dann kommt da so schnell kein Bulle drauf
Denke aber werde das auch nicht abnehmen lassen...wie du schon sagst wenn es gut passt und original aussieht dann kommt da so schnell kein Bulle drauf
- RPGamer
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
Ich habe meinen SLK komplett auf AMG-Optik (SLK55) umgerüstet. Für fast alle Teile (Seitenschweller, Heckschürze, Spoilerlippe, Räder) gibt es von Mercedes-Benz Gutachten, da diese Teile auch als sog. "AMG Styling Paket" nachgerüstet werden. Bei der Spoilerlippe müsste sogar eine authorisierte Werkstatt die ordnungsgemäße Montage mit Stempel und Unterschrift bestätigen (wird mit aufgeklebtem 3M-Klebestreiben befestigt; kann jedes Kindergartenkind).
Nur für die Frontschürze gibt es keine Gutachten, da diese beim 55er SLK anders ist als beim Styling-Paket. Etwas ähnliches gilt für die Auspuffanlage.
Meine Erfahrung nach vier Jahren (und zwei TÜV-Besuchen): Interessiert niemanden.
Ich habe alle Gutachten zum Styling Paket immer dabei - wollte noch nie(!) jemand sehen. Und selbst wenn, die Unterschiede sind minimal. Es fangen alle Teile mit der Nummer "A171" an, was Original-Teile von Mercedes-Benz für den SLK (R171) kennzeichnet. Die Aufpuffanlage hat ebenfalls eine solche Teilenummer und überall ist ein Mercedes- und/oder AMG-Logo drauf. Der TÜV-Prüfer wollte bisher weder Gutachten für die Teile, die Aufpuffanlage oder die AMG-Räder sehen, obwohl dieser ja an Hand des Fahrzeugscheins sehen müsste, das kein AMG-Modell vor ihm steht.
So und weil es so oder so hier noch kommt:
Selbst wenn im Falle des Falles einem Unfallgutachter auffällt, das diese Teile nicht zum Auto gehören, so sind diese trotzdem Original-Teile, welche bei dem gleichen Fahrzeugmodell, lediglich in anderer Motorisierung, verbaut werden. Eine Verkehrsgefährung ist somit ausgeschlossen.
Gruß,
Markus
Nur für die Frontschürze gibt es keine Gutachten, da diese beim 55er SLK anders ist als beim Styling-Paket. Etwas ähnliches gilt für die Auspuffanlage.
Meine Erfahrung nach vier Jahren (und zwei TÜV-Besuchen): Interessiert niemanden.
Ich habe alle Gutachten zum Styling Paket immer dabei - wollte noch nie(!) jemand sehen. Und selbst wenn, die Unterschiede sind minimal. Es fangen alle Teile mit der Nummer "A171" an, was Original-Teile von Mercedes-Benz für den SLK (R171) kennzeichnet. Die Aufpuffanlage hat ebenfalls eine solche Teilenummer und überall ist ein Mercedes- und/oder AMG-Logo drauf. Der TÜV-Prüfer wollte bisher weder Gutachten für die Teile, die Aufpuffanlage oder die AMG-Räder sehen, obwohl dieser ja an Hand des Fahrzeugscheins sehen müsste, das kein AMG-Modell vor ihm steht.
So und weil es so oder so hier noch kommt:
Selbst wenn im Falle des Falles einem Unfallgutachter auffällt, das diese Teile nicht zum Auto gehören, so sind diese trotzdem Original-Teile, welche bei dem gleichen Fahrzeugmodell, lediglich in anderer Motorisierung, verbaut werden. Eine Verkehrsgefährung ist somit ausgeschlossen.
Gruß,
Markus
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
Außer der Polizist, Prüfer fährt selber Octavia...agneva hat geschrieben: Wobei ich denke in der Praxis wird es keinen Menschen (Polizist, Prüfer) interessieren/auffallen ob du die Schürze vom RS Modell dran hast, wenn alles korrekt passt und original aus sieht / Scheinwerfereinstellung/schaltung passt. Selbst bei den Felgen muss der Prüfer schon gut ausgeschlafen sein, damit es auffällt / er recherchiert, dass du die Felgen die fahren darfst...
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
ich würde mir von skoda eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und diese mitführen.
Dann sollte gut sein
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
Sicher das Skoda so etwas ausstellt? Wenn ja, vlt. Infos wo man sich hinwenden soll. Direkter Ansprechpartner, eigene Erfahrung etc.
Ich bin dann mal weg.
- agneva
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
das würde mich schwer wundern wenn man von Skoda sowas bekommen würde
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Re: RS Frontschürze eintragepflicht ja oder nein?
ich hab keine, wozu auch hab ja keinen O².
Das nur gänige Praxis bei VW (GTI oder R32 Bosykit an keinen Motoren) oder auch BMW (M-Technik an Autos die ohne M ausgeliefert wurden).
VW stellt sowas immer gerne aus.
Wobei man dafür erstmal rausfinden müsste, ob die Stoßstangen nicht evtl schon in der ABE des Autos gelistet sind..
Das nur gänige Praxis bei VW (GTI oder R32 Bosykit an keinen Motoren) oder auch BMW (M-Technik an Autos die ohne M ausgeliefert wurden).
VW stellt sowas immer gerne aus.
Wobei man dafür erstmal rausfinden müsste, ob die Stoßstangen nicht evtl schon in der ABE des Autos gelistet sind..