Ärgerniss mit Schaden am Kraftstoffkühler

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
BlueCity
Frischling
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Ärgerniss mit Schaden am Kraftstoffkühler

Beitrag von BlueCity »

Im Dezember habe ich meinen neuen Octavia 2 in Aachen beim Autohaus Fleischhauer abgeholt. (über Juetten und Kohlen gekauft)
Hat auch alles gepasst, netter Kontakt usw.
Hab mir das Fahrzeug innen und außen angeschaut, war auch alles OK.

--> Fahrt nach Hause.

Kurz später war ich dann beim TÜV um Winterräder eintragen zu lassen.
Der TÜV-Mensch ruft mich dann, ich solle mir mal den Waagen von unten ansehen. Gesagt getan...

Dort sah ich dann, dass die Kühlrippen vom Kraftstoffkühler verbogen und reingedrückt sind... Der TÜV-Mann meinte dann noch, dass der Schaden keinesfalls vom "irgendwo hängen bleiben" kommen kann. Nur der Kühler ist beschädigt. Alle Teile in der Nähe keinerlei Kratzer.

Der Händler in Aachen redet sich raus... da ich ja nicht wirklich nachweißen kann, dass der Fehler bei Abholung schon bestand.
Wer schaut sich bitte den Unterboden bei Abholung an...

Jetzt steh ich da und bleibe wahrscheinlich auf dem Schaden sitzen.
Von Kulanz oder so keine Spur.
Auch mein hiesiger Händler lehnt die Reparatur auf Garantie ab...

Hat jemand noch de Idee?
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NightCrawler
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Beitrag von NightCrawler »

wenn wirklich davon ausgegangen werden kann, dass der schaden nicht durch einen fahrfehler entstanden ist, dann muss der händler dafür geradestehen (meine meinung).

als beweis kann dann aber wohl nur ein sachverständigengutachten dienen, das beweist, dass kein fahrfehler diesen schaden verursachen kann. ob das aber wirklich reicht?

und dann wäre da im prinzip ein rechtstreit für notwendig.

ich könnte mir aber vorstellen, dass das als "versteckter" mangel durchgeht. welcher "otto-normal autokäufer" kriecht unter das auto?

den händler könnte man vielleicht mit etwas nachdruck darauf hinweisen, dass eine gerichtliche auseinandersetzung sicher nicht in beidseitigem inteesse sein kann.

wie hoch ist der schaden überhaupt?
O² Limo 2.0 TDi DSG, Elegance
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BlueCity
Frischling
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Beitrag von BlueCity »

Rechtsschutzversicherung hätte ich ja... aber laut meiner Werkstatt hier nur 130 Euro inkl. Arbeitszeit...

Trotzdem nervt es mich...
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NightCrawler
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Beitrag von NightCrawler »

130€ sind 130€...

ich würde den händler anschreiben, den sachverhalt (tüv) erwähnen und ebenfalls erwähnen, dass du an einer gütlichen einigung interessiert bist.

geht man vom schlimmsten fall aus, wäre ja ein rechtstreit mit stress, zeitwaufwand und letzten endes auch kosten (fahrerei und was weiß ich verbunden). der händler dürfte - meiner meinung nach - versichert sein und klann das evtl. über die betriebshaftpflicht abwickeln. schlag doch eine splittung vor. händler trägt 75% der kosten, du 25% (nur material - arbeitszeit zu lasten des händlers).

ich würde wegen der 130 öcken aber woihl auch nicht zu viel stress machen - lehrgeld... dafür war das auto günstig ;)

vielleicht kann jütte&kohlen auch vermittelnd tätig werden? die haben ja auch interesse an positiver werbung....
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Sashgermany
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Beitrag von Sashgermany »

öhhhhhm!

der Händler ist in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht!

Du musst gar nichts beweisen!

Er muss dir beweisen das du den Schaden verschuldet hast!

Gruss
O²Combi Elegance 2.0TDI DSG in Island Grün

http://www.ofmagicstars.de/assets/images/pabst.jpg
André

Beitrag von André »

@ BlueCity,

bei uns in der Werkstatt hatten wir schon 2 neue O2 mit dem gleichen Problem.

Es wird ein Transportschaden sein, der von der Werkstatt nicht bei der Übergabeinspektion gesehen wurde.

Die beiden O2 sind auch aus einer anderen Werkstatt zu uns gekommen.

Beide Kühler wurden natürlich von uns über Garantie erneuert.

Ich hoffe ich konnte dir einwenig Helfen?

Gruß

André
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SchlachterHorst
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Beitrag von SchlachterHorst »

Meines Erachtens handelt es sich hier auch um einen versteckten Mangel, den Du als "Nicht-Fachmann" auch nicht bei der Fahrzeugübergabe zu überprüfen brauchst. Ich würde schon mal ber der Rechtsschutz nachfragen. Warum hast Du sie sonst abgeschlossen?
Grüße
SchlachterHorst
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Jannemann
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Beitrag von Jannemann »

mein Touran hat ja auch son Ding unten drunter... der war auch an einer Ecke eingekickt... das ganze wurde aber über den Unfall im November geregelt...
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mucsk
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Beitrag von mucsk »

Wo genau befindet sich denn das Teil am Unterboden? Eine kurzer Blick auf das Teil bei der Übergabe und schon kann man Ärger vermeiden.
Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst in den Du fährst.
Wenn Du den Baum nur hörst, dann war es Übersteuern!
(Walter Röhrl)
BlueCity
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Beitrag von BlueCity »

mucsk hat geschrieben:Wo genau befindet sich denn das Teil am Unterboden? Eine kurzer Blick auf das Teil bei der Übergabe und schon kann man Ärger vermeiden.
Ohne Hebebühne sieht man da gar nichts...
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