Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Mahlzeit,
lass einfach mal die WS draufgucken. Es wird sich sicher um max. einen neuen Stoßfänger handeln. Also bloß nicht gleich ein Fass auf machen, das schont ggf. auch deine Nerven. Evtl. den Lackschaden bei nem Lackierer direkt über Smartrepair machen lassen.
Ich hatte auch mal so nen Tölpel, und unser 1U wurde getroffen. Gesehen habe ich nichts, weder bei mir, noch bei ihm und wir sind beide händeschütteld weiter und gut.
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- AlfT
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
@TorstenW
Ja, die Pflicht zur Schadensminimierung hat man auch als Geschädigter, aber nicht zu den Konditionen der gegnerischen Versicherung.![Wink ;-)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Fakt ist, dass Du ab einer bestimmten Schadenshöhe einen Anspruch auf ein UNABHÄNGIGES Gutachten hast - und diese Bagatellgrenze liegt (soweit mir bekannt) bei 750,-€.
Bei unserem aktuellen Fall hat uns die gegnerische Versicherung auch einen Freifarhtschein bis 3000,-€ gegeben. Wir waren in der Werkstatt - Meister hat gesagt, ca. 3000,-€ Schaden - aber das wäre erstmal nur eine grobe Schätzung, die genaue Höhe ermittelt der Gutachter.
Und deswegen ja auch Gutachter, weil er den Schaden und auch ggf. verdeckte, nicht gleich offensichtliche Schäden neutral begutachtet. Bei einer gewissen Schadenshöhe wirste die Werkstatt wohl nicht dazu bekommen, sich die Sache so genau anzusehen und zu bewerten wie ein Gutachter, denn die wollen die Arbeitszeit dafür ja auch bezahlt haben - und ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel kostenlos.
Das genau ist ja die Strategie der Versicherung: einen bezahlten Gutachter vermeiden, der sich die Sache ganz genau ansieht - und dafür natürlich bezahlt werden will. Eine Werkstatt, die für einen Kostenvoranschlag kein Geld von der Versicherung bekommt, wird nie so ins Detail gehen wie ein Gutachter...
Und wenn der Kostenvoranschlag von der Versicherung erstmal genehmigt ist, dann ist der quasi Gesetz. Stellen sich bei der Reparatur dann doch schwerere Schäden heraus, wird's ein schwerer Tanz mit der Versicherung...
Zudem hat das Gutachten noch den Vorteil, dass dort gleich solche "Kleinigkeiten" genau ermittelt werden, die Versicherungen gern verschweigen und nur auf Nachfrage bzw. Drängen zahlen - wie:
- eine mögliche Wertminderung
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
- bzw. alternativ dazu, was ein Mietwagen für die Instandsetzungszeit kosten darf
- Kostenpauschalen
- genaues Vorgehen zur zeitwertgerechten Instandsetzung
- und dafür benötigte Zeit
Ich habe nun im Laufe der Jahre schon einige solche Gutachten erstellen lassen (müssen) - und die Erfahrung lehrte mich, mit Gutachten läuft es wesentlich unkomplizierter und man muss nicht für jedes Detail der Versicherung hinterher hecheln - entsprechende Schadenshöhe natürlich vorausgesetzt!
Ja, die Pflicht zur Schadensminimierung hat man auch als Geschädigter, aber nicht zu den Konditionen der gegnerischen Versicherung.
![Wink ;-)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Fakt ist, dass Du ab einer bestimmten Schadenshöhe einen Anspruch auf ein UNABHÄNGIGES Gutachten hast - und diese Bagatellgrenze liegt (soweit mir bekannt) bei 750,-€.
Bei unserem aktuellen Fall hat uns die gegnerische Versicherung auch einen Freifarhtschein bis 3000,-€ gegeben. Wir waren in der Werkstatt - Meister hat gesagt, ca. 3000,-€ Schaden - aber das wäre erstmal nur eine grobe Schätzung, die genaue Höhe ermittelt der Gutachter.
Und deswegen ja auch Gutachter, weil er den Schaden und auch ggf. verdeckte, nicht gleich offensichtliche Schäden neutral begutachtet. Bei einer gewissen Schadenshöhe wirste die Werkstatt wohl nicht dazu bekommen, sich die Sache so genau anzusehen und zu bewerten wie ein Gutachter, denn die wollen die Arbeitszeit dafür ja auch bezahlt haben - und ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel kostenlos.
Das genau ist ja die Strategie der Versicherung: einen bezahlten Gutachter vermeiden, der sich die Sache ganz genau ansieht - und dafür natürlich bezahlt werden will. Eine Werkstatt, die für einen Kostenvoranschlag kein Geld von der Versicherung bekommt, wird nie so ins Detail gehen wie ein Gutachter...
Und wenn der Kostenvoranschlag von der Versicherung erstmal genehmigt ist, dann ist der quasi Gesetz. Stellen sich bei der Reparatur dann doch schwerere Schäden heraus, wird's ein schwerer Tanz mit der Versicherung...
Zudem hat das Gutachten noch den Vorteil, dass dort gleich solche "Kleinigkeiten" genau ermittelt werden, die Versicherungen gern verschweigen und nur auf Nachfrage bzw. Drängen zahlen - wie:
- eine mögliche Wertminderung
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
- bzw. alternativ dazu, was ein Mietwagen für die Instandsetzungszeit kosten darf
- Kostenpauschalen
- genaues Vorgehen zur zeitwertgerechten Instandsetzung
- und dafür benötigte Zeit
Ich habe nun im Laufe der Jahre schon einige solche Gutachten erstellen lassen (müssen) - und die Erfahrung lehrte mich, mit Gutachten läuft es wesentlich unkomplizierter und man muss nicht für jedes Detail der Versicherung hinterher hecheln - entsprechende Schadenshöhe natürlich vorausgesetzt!
bis 04/09 1U 1.9 TDI 81 KW - abgewrackt mit 364000 km
bis 09/12 1U 1.6 75 KW
ab 09/12 1Z Limo 1.8 118 KW
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
hm... also die Versicherung erreicht den Teilnehmer nicht. Die Rufnummer ist unbekannt, die versuchen es jetzt schriftlich. - vielleicht doch heute zu Polizei und Stranfanzeige wegen Fahrerflucht ... Langsam wirds skuriel.
Eine Schadensnummer habe ich nun, aber keine Informationen über den Halter - Name usw weiterhin nicht klar...
Eine Schadensnummer habe ich nun, aber keine Informationen über den Halter - Name usw weiterhin nicht klar...
- TorstenW
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Moin,
Wobei auch ein von der Versicherung geschickter Gutachter nichts anderes macht, als ein von Dir beauftragter. Die gucken alle in das gleiche Computerprogramm.......
Ich hatte mit meinem Hutzel einen Schaden von guten 1800 EUs, das lief völlig easy ohne Gutachter etc. ab. Auch wenn die Werkstatt erst "nur" 1500 EUs auf dem KVA zu stehen hatte.
Für sowas gibbet i.d.R. auch keine Wertminderung.
Repariert werden muss in beiden Fällen gleich viel.
Genau so für die Kostenpauschale(n).
So what?! War das Beste, was mir passieren konnte.![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Hinterherhecheln musste ich bisher noch keiner Versicherung.
Grüße
Torsten
Wo habe ich denn was anderes geschrieben? *koppkratz*AlfT hat geschrieben: Ja, die Pflicht zur Schadensminimierung hat man auch als Geschädigter, aber nicht zu den Konditionen der gegnerischen Versicherung.![]()
Was heißt denn unabhängig? Die Werkstatt wird schon nicht zu ihren Ungunsten schätzen! Wenn Gutachter, dann bei einem Haftpflichtschaden einen eigenen suchen.AlfT hat geschrieben: Fakt ist, dass Du ab einer bestimmten Schadenshöhe einen Anspruch auf ein UNABHÄNGIGES Gutachten hast - und diese Bagatellgrenze liegt (soweit mir bekannt) bei 750,-€.
Wobei auch ein von der Versicherung geschickter Gutachter nichts anderes macht, als ein von Dir beauftragter. Die gucken alle in das gleiche Computerprogramm.......
![Very Happy :D](./images/smilies/icon_e_biggrin.gif)
Ich hatte mit meinem Hutzel einen Schaden von guten 1800 EUs, das lief völlig easy ohne Gutachter etc. ab. Auch wenn die Werkstatt erst "nur" 1500 EUs auf dem KVA zu stehen hatte.
Ist doch alles richtig, aber wir reden hier und jetzt (auch wenn es über 750 EUs werden sollten) immer noch von einem Bagatellschaden, der durch den Austausch eines abschraubbaren (Plaste)teils beseitigt werden kann.AlfT hat geschrieben: Und deswegen ja auch Gutachter, weil er den Schaden und auch ggf. verdeckte, nicht gleich offensichtliche Schäden neutral begutachtet. Bei einer gewissen Schadenshöhe wirste die Werkstatt wohl nicht dazu bekommen, sich die Sache so genau anzusehen und zu bewerten wie ein Gutachter, denn die wollen die Arbeitszeit dafür ja auch bezahlt haben - und ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel kostenlos.
![Rolling Eyes :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Für sowas gibbet i.d.R. auch keine Wertminderung.
Schmarrn!!! Die Werkstatt zerlegt ggf. das Fahrzeug an den notwendigen Stellen, damit der Gutachter genau gucken kann. Und wenn sie das gemacht hat, dann kann sie genauso gut gucken.AlfT hat geschrieben: Das genau ist ja die Strategie der Versicherung: einen bezahlten Gutachter vermeiden, der sich die Sache ganz genau ansieht - und dafür natürlich bezahlt werden will. Eine Werkstatt, die für einen Kostenvoranschlag kein Geld von der Versicherung bekommt, wird nie so ins Detail gehen wie ein Gutachter...
![Wink :wink:](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Repariert werden muss in beiden Fällen gleich viel.
Auch Schmarrn!AlfT hat geschrieben: Und wenn der Kostenvoranschlag von der Versicherung erstmal genehmigt ist, dann ist der quasi Gesetz. Stellen sich bei der Reparatur dann doch schwerere Schäden heraus, wird's ein schwerer Tanz mit der Versicherung...
Die Nutzungsausfallentschädigung und die Mietwagenkosten werden von keinem Gutachter festgelegt! Dafür gibts Tabellen.AlfT hat geschrieben: Zudem hat das Gutachten noch den Vorteil, dass dort gleich solche "Kleinigkeiten" genau ermittelt werden, die Versicherungen gern verschweigen und nur auf Nachfrage bzw. Drängen zahlen - wie:
- eine mögliche Wertminderung
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung
- bzw. alternativ dazu, was ein Mietwagen für die Instandsetzungszeit kosten darf
- Kostenpauschalen
Genau so für die Kostenpauschale(n).
Das weiß ja wohl eine Vertragswerkstatt am besten?! Die hat nämlich die gleichen Vorgaben wie der Gutachter.AlfT hat geschrieben: - genaues Vorgehen zur zeitwertgerechten Instandsetzung
- und dafür benötigte Zeit
Der letzte Satzteil ist das Entscheidende! Ich hatte z.B. sogar mal ein Gutachten für einen 600 EU-Kasko-Schaden. Da hatte die Versicherung (nebst dem von ihr beauftragten Gutachter) drauf bestanden.AlfT hat geschrieben: Ich habe nun im Laufe der Jahre schon einige solche Gutachten erstellen lassen (müssen) - und die Erfahrung lehrte mich, mit Gutachten läuft es wesentlich unkomplizierter und man muss nicht für jedes Detail der Versicherung hinterher hecheln - entsprechende Schadenshöhe natürlich vorausgesetzt!
So what?! War das Beste, was mir passieren konnte.
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Hinterherhecheln musste ich bisher noch keiner Versicherung.
Das ist alles nicht Dein Problem (da der Unfallverursacher ja offensichtlich haftpflichtversichert war), sondern gaaaanz alleine das der Versicherung. Sollten die sich allerdings auf Grund dessen quer stellen und doch ein Problem für Dich draus machen wollen, sofort zum Anwalt!funkypunk1985 hat geschrieben:hm... also die Versicherung erreicht den Teilnehmer nicht. Die Rufnummer ist unbekannt, die versuchen es jetzt schriftlich. - vielleicht doch heute zu Polizei und Stranfanzeige wegen Fahrerflucht ... Langsam wirds skuriel.
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Grüße
Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul! ![Wink ;-)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Also ich habe eben mit der örtlichen Polizei telefoniert.
Anzeige mache ich erstmal keine - Habe nun aber die Anschrift erhalten.
Telefon ist leider aus...
Anzeige mache ich erstmal keine - Habe nun aber die Anschrift erhalten.
Telefon ist leider aus...
- AlfT
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
AlfT hat geschrieben: Fakt ist, dass Du ab einer bestimmten Schadenshöhe einen Anspruch auf ein UNABHÄNGIGES Gutachten hast - und diese Bagatellgrenze liegt (soweit mir bekannt) bei 750,-€.
Mit unabhängig meinte ich natürlich einen von Dir beauftragten Gutachter, und keinen, der von der Versicherung geschickt wurde, denn der arbeitet nicht in Deinem Interesse. Seiner eigenen Werkstatt sollte man natürlich schon vertrauen können.TorstenW hat geschrieben: Was heißt denn unabhängig? Die Werkstatt wird schon nicht zu ihren Ungunsten schätzen! Wenn Gutachter, dann bei einem Haftpflichtschaden einen eigenen suchen.
Wobei auch ein von der Versicherung geschickter Gutachter nichts anderes macht, als ein von Dir beauftragter. Die gucken alle in das gleiche Computerprogramm.......![]()
Ich hatte mit meinem Hutzel einen Schaden von guten 1800 EUs, das lief völlig easy ohne Gutachter etc. ab. Auch wenn die Werkstatt erst "nur" 1500 EUs auf dem KVA zu stehen hatte.
AlfT hat geschrieben: Und deswegen ja auch Gutachter, weil er den Schaden und auch ggf. verdeckte, nicht gleich offensichtliche Schäden neutral begutachtet. Bei einer gewissen Schadenshöhe wirste die Werkstatt wohl nicht dazu bekommen, sich die Sache so genau anzusehen und zu bewerten wie ein Gutachter, denn die wollen die Arbeitszeit dafür ja auch bezahlt haben - und ein Kostenvoranschlag ist in aller Regel kostenlos.
Ob's wirklich ein Bagatellschaden ist - genau das soll er ja mal checken lassen. Wenn's mit einem Tausch erledigt ist, haste Recht und alles ist gut, dann auch keine Wertminderung. Aber wenn der Aufprall stark genug war...TorstenW hat geschrieben: Ist doch alles richtig, aber wir reden hier und jetzt (auch wenn es über 750 EUs werden sollten) immer noch von einem Bagatellschaden, der durch den Austausch eines abschraubbaren (Plaste)teils beseitigt werden kann.![]()
Für sowas gibbet i.d.R. auch keine Wertminderung.
AlfT hat geschrieben: Das genau ist ja die Strategie der Versicherung: einen bezahlten Gutachter vermeiden, der sich die Sache ganz genau ansieht - und dafür natürlich bezahlt werden will. Eine Werkstatt, die für einen Kostenvoranschlag kein Geld von der Versicherung bekommt, wird nie so ins Detail gehen wie ein Gutachter...
Wirklich - tut sie das, wenn es keinen Gutachter gibt, der sagt, ich will das oder das und das näher sehen? - Wirklich?TorstenW hat geschrieben: Schmarrn!!! Die Werkstatt zerlegt ggf. das Fahrzeug an den notwendigen Stellen, damit der Gutachter genau gucken kann. Und wenn sie das gemacht hat, dann kann sie genauso gut gucken.![]()
Repariert werden muss in beiden Fällen gleich viel.
AlfT hat geschrieben: Und wenn der Kostenvoranschlag von der Versicherung erstmal genehmigt ist, dann ist der quasi Gesetz. Stellen sich bei der Reparatur dann doch schwerere Schäden heraus, wird's ein schwerer Tanz mit der Versicherung...
Erfahrungswerte...TorstenW hat geschrieben: Auch Schmarrn!
AlfT hat geschrieben: Zudem hat das Gutachten noch den Vorteil, dass dort gleich solche "Kleinigkeiten" genau ermittelt werden, die Versicherungen gern verschweigen und nur auf Nachfrage bzw. Drängen zahlen - wie:
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Steht irgendwo, dass der Gutachter die Sachen festlegt - es steht, dass er sie ermittelt.TorstenW hat geschrieben: Die Nutzungsausfallentschädigung und die Mietwagenkosten werden von keinem Gutachter festgelegt! Dafür gibts Tabellen.
Genau so für die Kostenpauschale(n).
Und ja - ER hat Tabellen, der Geschädigte nicht. Und wenn's im Gutachten steht, zahlt's die Versicherung auch - denn was der Geschädigte nicht kennt, kann er auch nicht einfordern.
AlfT hat geschrieben: - genaues Vorgehen zur zeitwertgerechten Instandsetzung
- und dafür benötigte Zeit
Gehe ich mit Dir mit - trotzdem schön für den Geschädigten, zu wissen, was alles gemacht wird.TorstenW hat geschrieben: Das weiß ja wohl eine Vertragswerkstatt am besten?! Die hat nämlich die gleichen Vorgaben wie der Gutachter.
Eines hatte ich noch vergessen - die kostenlose Zeitwertermittlung des Fahrzeuges - kostet bei DAT Geld...
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AlfT hat geschrieben: Ich habe nun im Laufe der Jahre schon einige solche Gutachten erstellen lassen (müssen) - und die Erfahrung lehrte mich, mit Gutachten läuft es wesentlich unkomplizierter und man muss nicht für jedes Detail der Versicherung hinterher hecheln - entsprechende Schadenshöhe natürlich vorausgesetzt!
Kaskoschaden ist jetzt aber auch 'ne andere Liga - darüber reden wir nicht.TorstenW hat geschrieben: Der letzte Satzteil ist das Entscheidende! Ich hatte z.B. sogar mal ein Gutachten für einen 600 EU-Kasko-Schaden. Da hatte die Versicherung (nebst dem von ihr beauftragten Gutachter) drauf bestanden.
So what?! War das Beste, was mir passieren konnte.
Hinterherhecheln musste ich bisher noch keiner Versicherung.
Wenn Du bei Haftpflichtschäden bisher auch nur unkomplizierte Abwicklungen hattest - schön für dich und Glück gehabt - es kann auch anders laufen, glaub mir.
Aber ich will jetzt gar nicht zu einer endlosen Diskussion mit Dir übergehen. Kern meiner Aussage sollte eigentlich nur sein, dass er ab 750,-€ Anrecht auf ein Gutachten hat, und dass er dies nach einer Grobschätzung der Werkstatt und entsprechender Schadenshöhe auch in Anspruch nehmen sollte.
bis 04/09 1U 1.9 TDI 81 KW - abgewrackt mit 364000 km
bis 09/12 1U 1.6 75 KW
ab 09/12 1Z Limo 1.8 118 KW
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Ähm, gegen Deine Frau weilfunkypunk1985 hat geschrieben:vielleicht doch heute zu Polizei und Stranfanzeige wegen Fahrerflucht ...
gefahren?funkypunk1985 hat geschrieben:Ausgestiegen, sie hat nix gesehen und ist weiter
Ich mach Dir keine großen Hoffnungen auf Erfolg einer Regulierung. Deine Frau hat bis aufs Kennzeichen nix. Egal ob der genervt geschaut hat oder nicht. Wenn sie nicht mal mit dem Fahrer kommuniziert, dessen Name und Anschrift erfragt usw. Da kann ja jeder kommen. Ehrlich, ich würds auch abstreiten. Nehmen wir mal an es ist wirklich jemand leicht draufgerollt, nix zu sehen, alles i.O und weiter gefahren und eine halbe Stunde später beim rückwärts einparken wurde etwas anderes touchiert. Na da probieren wir es mal beim Draufroller, wenn es den überhaupt gab.
Weist was ich meine?
Wir können den Sachverhalt eh nicht bewerten.
Ich bin dann mal weg.
-
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Hi octi,
Das sollte sich sehr einfach via Gutachten beweisen lassen ... Und die Polizei gab mir bei den Sachverhalt selbst nochmal den Hinweis das zu machen- soweit die Versicherung ergebnislos bleibt.
Das sollte sich sehr einfach via Gutachten beweisen lassen ... Und die Polizei gab mir bei den Sachverhalt selbst nochmal den Hinweis das zu machen- soweit die Versicherung ergebnislos bleibt.
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Wenn man denn beim anderen Fahrzeug was feststellt.
Was mich wundert ist, das die Polizei Dir die Anschrift auf Deine telonische Anfrage hin gegeben hat. Machen die nämlich sonst nicht. Datenschutz. Könnte ja jeder kommen und sagen Fahrzeug XY hat mich touchiert, ich möchte die Halterdaten.
Übrigens, woher weist Du denn die gegnerische Versicherung?
Was mich wundert ist, das die Polizei Dir die Anschrift auf Deine telonische Anfrage hin gegeben hat. Machen die nämlich sonst nicht. Datenschutz. Könnte ja jeder kommen und sagen Fahrzeug XY hat mich touchiert, ich möchte die Halterdaten.
Übrigens, woher weist Du denn die gegnerische Versicherung?
Und woher hat welche Versicherung die Rufnummer?funkypunk1985 hat geschrieben:Die gegnerische Versicherung sagte, soweit der Teilnehmer das zugibt, ist eine Reparatur bis 1000€ abgedeckt.
funkypunk1985 hat geschrieben:hm... also die Versicherung erreicht den Teilnehmer nicht. Die Rufnummer ist unbekannt, die versuchen es jetzt schriftlich.
Ich bin dann mal weg.
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?
Es gibt einen Versicherungsregister- dort erhält man zum Kennzeichen die Versicherung mehr nicht. Den Rückruf etc macht natürlich der Versicherung des Unfallfahrers:) die wollen eigentlich nur ne Bestätigung von dem Verursacher.
Polizei hat das Verursacherfahrzeug, Halter etc abgeglichen - also so einfach gabs da nix. Wobei ich auch nicht glaube dass das so ok war.
Leider hat der Herr kein Telefon...
Polizei hat das Verursacherfahrzeug, Halter etc abgeglichen - also so einfach gabs da nix. Wobei ich auch nicht glaube dass das so ok war.
Leider hat der Herr kein Telefon...