Black_A4 hat geschrieben:KvD hat geschrieben:
das E-Zeichen ist in dem Falle spezifisch für den 3BG, nur ein CE Zeichen ist universell zu verwenden
Leider nicht richtig
Das ECE-Prüfzeichen, auch als E-Kennzeichen, E-Kennzeichnung oder E-Kennung bezeichnet, ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Sie besteht aus einem großen E im Kreis und einer auf die jeweilige ECE-Regelung bezogenen Prüfnummer und besagt, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile die erforderlichen Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden und eine ECE-Bauartgenehmigung erteilt wurde
CE ist wieder was anderes
Das e Zeichen hat aber immer eine Nummer dazu, und die sagt in dem Fall aus, dass die Leuchen als Seitenmarkierungen so wie sie am 3gb Orginal verbaut sind, Einbauposition, Winkel zur Straße, Helligkeit usw zugelassen sind.
Scheinwerfer vom 7er BMW haben auch eine E-Zulassung aber sind am Octavia nicht erlaubt
OEM-Teile haben zu 99% immer eine Fahrzeugspezifische Zulassung, da eine universelle sehr viel mehr Geld kostet und die Autos ja mehr oder weniger im ganzen abgenommen werden vom Tüv.
Ich hab das Thema 100 mal durch da ging es um 6n2 Rückleuchten am 6n, welche so eigentlich auch keine Zulassung haben, da in die Prüfnummer sich nicht auf die Zulassung des 6n bezieht.