Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
funkypunk1985
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von funkypunk1985 »

Das weiß ich doch - Aber das klang ja so nach dem Motto..
Der hatn Vogel, wenn die Schürze so gut aussieht, wird der Pralldämpfer garantiert ok sein - was ja sein kann...
Ich meine ich habe das Geld und die Reparaturkosten von Skoda klangen für mich ok - Da wollte ich net rumgeizen.
So wie ich das sehe muss ja die Schürze ab um den Pralldämpfer zu begutachten (lege mich am Wochenende mal drunter).
Ansonsten sehe ich es aber auch als Geldverbrennung an - weil mir da ne 100€ Reparatur beim Lackdock locker reichen würde.

edit: Lag unterm Auto - man kann ja zum Glück unter der Schürze durchschauen - in der Mitte. Praller sieht ok aus...
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Ingrimmsch
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von Ingrimmsch »

Hallo

Ich wäre schon lange beim Anwalt, denn es zieht und zieht sich und man wird vertröstet. Wenn der VN den Zusammenstoß zugibt und der Gutachter den Schaden festgestellt hat und dann die Versicherung noch weiter arbeitet wäre das aber allerspätestens der Punkt wo ich beim RA sitzen würde. Man darf, auch wenn die Sachbearbeitet der Versicherung sich nett anhören, nicht davon ausgehen das die Versicherung zwingend positiv dem Geschädigten gegenüber stehen. Mal vorsichtig gesagt.
so ein Gutachten (noch dazu wenn es sogar vom Gutachter der gegnerischen Versicherung erstellt wurde) ist "verbindlich".
Es wäre ja ein Unding, wenn die Versicherung (auf einmal) den von ihr selbst beauftragten Gutachter anzweifeln würde!
*Hüstel* ... aus eigener Erfahrung (stehe gerade mit meiner Unfallversicherung nach PKW-Autobahnunfall in 2007 vor Gericht) sag ich mal... Doch sie kann! Und das sogar aus voller Überzeugung. Ich war so "entgegenkommend" und habe die Gutachter meiner Versicherung gebilligt. Erstes Gutachtet ist eindeutig und bestätigt einen bleibenden, nicht wieder rückgängig zu machen Schaden an beiden Innenohren (Innenohrschwerhörigkeit beidseitig) mit völlig schlüssigem Zusammenhang mit dem Unfallhergang von 35% pro Seite. Macht eine Versicherungsleistung von knapp 20ooo Euro. Dieses von der Versicherung beauftragte Gutachten bei von denen ausgewähltem Gutachter passte der Versicherung nicht. Schickte es mehrfach durch die "interne Prüfung" und zweifelte dann das eigene Gutachten an. Es würde eine Info darin fehlen. Zweites Gutachten in Auftrag gegeben das dann ein NULLER war! Völlig konträr zum ersten und dem bisherigen Behandlungsweg. Nun steht man damit vor Gericht. Auch wenn die Richterin genau über diesen Unsinn stolperte so ist es so, das man seitens des Gerichtes nun ein Gutachten nummer 3 einholt das hoffentlich die Sachlage klärt.

Meine Erfahrung: Die Versicherung kann durchaus ihr eigenes Gutachten anzweifeln und letztlich kippen. Da geht es nicht um Logik.

Und was ich noch gelernt habe... akzeptiert man den oder die (Plural) Gutachter der gegn. Versicherung werden diese Gutachten meist auch vor Gericht als Grundlage hergenommen da man als Geschädigter eben diese "genehmigt" hat durch Zustimmung. In meinem Fall habe ich Glück das die Richterin nicht den einfachen Weg geht.

Versicherungen traue ich nur noch eines zu... zeitig und fristgerecht die fälligen Beiträge einzuziehen.

Mit dem Auffahrunfall in 2009 (stand an einer roten Ampel, schon länger, als der Hintermann mir hinten anditschte" weil er geträumt hat. Er hat das Verursachen zugegeben... das Geschehen mehr als Eindeutig... aber die Regelulierung zog sich bis 2012, vor Gericht. Sogar gegen jede Logik neue Gutachten usw. Bei einem sogenannten Bagatellschaden von unter 1500 Euro. Selbst der Richter drehte da fast durch. Schaden bei normaler Regulierung: ca. 1500... Regulierung am Ende durch die Versicherung mit Schaden, Gutachten, Gericht, Anwälte so irgendwas bei knapp 8oooEuro.

Daher mein Rat: Anwalt. Den trägt, bei Schuld des anderen, dessen Versicherung. Wobei ich froh bin eine Rechtschutz zu haben die beim ersten Unfall insgesamt 5 Fälle (3 Verfahren, einmal durch 2 Instanzen) erst mal übernommen und sich später alles von den Shculdigen zurückgolt hat.
Lieben Gruß
Ingrimmsch
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ThomasB.
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von ThomasB. »

Ingrimmsch hat es genau auf den Punkt gebracht. Auch unstrittige Forderungen werden oftmals "halbiert". Wer dann erst einen Anwalt beauftragt, der bekommt oftmals auch einen Unmotivierten, weil sich dessen Honorar dann auch nur noch aus dem restlichen Streiwert errechnet.

Schaden mindern, schön und gut, aber das darf nicht darauf hinaus laufen, das man auf Kosten sitzen bleibt. Als Geschädigter ist der Weg zum Anwalt immer mein Erster und eine Verkehrsrechtschutz halte ich für eine der wenigen nötigen (auch weil sie recht preiswert ist) Versicherungen, die man haben sollte. 8)
Gruß, Thomas
funkypunk1985
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von funkypunk1985 »

so mal ein Feedback, laut Versicherung sollte das Geld ja seit lange bei mir sein. Auch wenn alle Nachgutachten bereits seit über 1,5 Wochen erledigt sind, ist das Geld erst heute an mich überwiesen worden,
Hintergrund war allerdings laut Versicherung immer dessen Teilnehmer, aufgrund des Widerspruchs gabs eine Plausibilitätsprüfung, dieses Ergebnis wurde den Teilnehmer wieder mitgeteit mit einer entsprechenden Widerspruchszeitraum - obwohl es hieß, ich erhalte das Geld direkt nach der Prüfung.

Das Gutachten der Versicherung ist eh sonderbar, ich lag selbst unterm Auto und der Pralldämpfer ist in keinsterweise verformt -soweit ich das sehen kann.

Ich kann hier in allen Punkten nur jeden zustimmen, dieses immer mit dem Anwalt zu regeln - Da ich keinen Rechtschutz hatte, war ich hier recht defensiv (auch wenn ich das Geld für Anwalt und Gutachter hätte) und wollte mir den Aufwand ersparen. Allerdings hatte ich vergangene Woche klar gestellt, dass es alles über den Anwalt und Nachgutachten geht, wenn das Geld jetzt nicht eintrifft.

Meine Konsequenz aus dem Ärger ist nicht nur ein Verkehrsrechtschutz via Huk, sondern wahrscheinlich ein vollständiger (z.B. bei Arag).
Denn diesen scheiß Stress und Ärger ist es mir nicht wert - Da ist es a) eine Bestätigung und b) eine Entlastung mit aller Härte gegen solche Schikanen vorzugehen.

VG Jonathan
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von neuhesse »

Wobei man natürlich auch sagen muß, wenn nach dem Unfall deine bessere Hälfte nicht so leichtgläubig weitergefahren wäre, das Ganze bestimmt einfacher abgelaufen wäre.
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Octi_TDI
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von Octi_TDI »

Im Nachhinein ist man immer schlauer. :wink:
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von TorstenW »

Moin,

hinterher gibt es immer einen, der es vorher schon hat kommen sehen. :lol:
Glückwunsch, dass es noch so gut ausgegangen ist!

Grüße
Torsten
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von Ingrimmsch »

Hi

Klar ist man hinterher immer schlauer und gut wenn es gescheit ausgegangen ist

Kleiner Nachtag zum Erkennen wo mein Schwerpunkt im Satz liegt ;) Auch schrieb ich nicht das "einer" schlauer ist sondern das man schlauer ist und das im Bezug auf das Thema Rechtsschutz und den Stress den man nicht haben will und damit muss.
Zuletzt geändert von Ingrimmsch am 4. April 2013 22:40, insgesamt 1-mal geändert.
Lieben Gruß
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von neuhesse »

Ach, es ging mir doch gar nicht darum, daß man hinterher schlauer ist. Es ging darum, daß die Versicherung den Fall prüft und auch 'ne Stellungnahme vom "Gegner" einholt und bei Differenzen nachprüft und das Ganze dann mal ein paar Tage dauert.
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TorstenW
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Re: Octavia Combi -kleiner Auffahrunfall - Gutachten verlangen ?

Beitrag von TorstenW »

Zumachen! Zumachen! Zumachen!!! 8)

Grüße
Torsten
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