MFA recht dunkel

Zur Technik des Octavia II
beaviz
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

hmm, muss denn das im Kaufvertrag festgehalten sein???

Da steht folgendes:
Das Fahrzeug weist der Laufleistung entsprechend Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen auf...

Direkt etwas von MFA oder so steht nix.

PS: Allerdings hat er es als "Unfallfahrzeug" verkauft da er meinte dass alle Autos dort so verkauft werden, weil Sie nicht garantieren können was mit dem Auto vorher passierte, ihnen aber kein Unfall bekannt sei.
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L.E. Octi
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von L.E. Octi »

beaviz hat geschrieben:hmm, muss denn das im Kaufvertrag festgehalten sein???
Wenn er sich der Reparatur entziehen will ja. Denn dann hast Du den Defekt wissentlich gekauft.
Ich bin jetzt nicht der Rechtsexperte. Aber
beaviz hat geschrieben:Das Fahrzeug weist der Laufleistung entsprechend Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen auf...
ist OK. Lack, Sitze, Bremsen, Auspuff etc.
beaviz hat geschrieben:Allerdings hat er es als "Unfallfahrzeug" verkauft da er meinte dass alle Autos dort so verkauft werden, weil Sie nicht garantieren können was mit dem Auto vorher passierte, ihnen aber kein Unfall bekannt sei.
Bisschen merkwürdig, aber insgesamt theoretisch auch OK. Du kannst dann halt nicht mehr kommen und sagen, hier wurde gespachtelt und dort stimmt das Spaltmaß nicht ganz.
Aber eine MFA ist nun mal kein Verschleißteil und der Defekt wird auch nicht primär bei einem Parkrempler oder Auffahrunfall erfolgen.
Was machst Du wenn morgen Dein Motor hopps geht, oder irgendein Steuerteil? Wenn Du morgen feststellst, das z.B. die Fensterheber nicht gehen? :wink:
Ich bin dann mal weg.
beaviz
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

ja aber er beruft sich darauf dass der Mangel schon vor Kauf bzw. während des Kaufs vorhanden war...

Ich habe mir mal die Gewährleistung in Deutschland angeschaut:

"...Darüber hinaus besteht in den ersten sechs Monaten eine Beweislastumkehr, d. h., der gewerbliche Verkäufer muss nachweisen, dass ein im ersten Halbjahr aufgetretener Mängel nicht bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden war."

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehr ... frist.html

Und wenn ich ehrlich bin glaube ich auch dass das Problem beim Kauf schon bestand...

Wie siehts da nun aus? Habe ich das Problem "mitgekauft" oder habe ich dennoch Anspruch auf Gewährleistung weil es bspw. nicht im Kaufvertrag explizit erwähnt wird?

Meinst du das ich den Defekt unwissentlich gekauft habe? --> hast geschriebeb dass ich den wissentlich gekauft habe...
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L.E. Octi
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von L.E. Octi »

In den ersten 6 Monaten besteht Gewährleistung. Danach greift dann die Beweislastumkehr. Um so besser für Dich, wenn er jetzt schon bestätigt, das der Defekt vorhanden war. :wink:
Er sagt der Defekt war vorhanden, er steht nirgends im Kaufvertrag...alles gut für Dich. Er muss reparieren.
Aber da werden sich spätestens morgen noch 2-3 Experten auf dem Gebiet hier äußern und es fundiert bestätigen, oder negieren. Also warte erst mal ab, bevor Du das KI auf eigene Faust reparieren lässt.
Ich bin dann mal weg.
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

Ok vielen Dank!

Morgen gegen 17Uhr fahr ich schonmal in die Werkstatt zwecks meines rechten Fensters sowie der defekten Klima...

Es wäre aber schön wenn bis dahin nochmal ein Experte sich dazu äußern könnte damit ich das morgen nochmal auf den Tisch knallen kann...

Edit:

Hier von meiner ersten nächtlichen Fahrt mal zwei Fotos:

Einmal so dunkel wie möglich eingestellt
Bild

So "hell" wie möglich eingestellt:
Bild

An der Uhrzeit kann man erkennen dass es stockdunkel war, da kann man natürlich etwas vom Display ablesen, aber am Tag siehts da ehern bescheiden aus...
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insideR
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von insideR »

Das war doch hoffentlich kein Skodahändler?
beaviz hat geschrieben:ja aber er beruft sich darauf dass der Mangel schon vor Kauf bzw. während des Kaufs vorhanden war...
Ist doch schön, dass er wußte, ein mängelbehaftetes Auto zu verkaufen. Damit steht dir quasi alles frei, denn als Laie muß man nicht unbedingt bemerken, dass die Anzeige zu dunkel ist. Und die Formulierung
beaviz hat geschrieben: Allerdings hat er es als "Unfallfahrzeug" verkauft da er meinte dass alle Autos dort so verkauft werden, weil Sie nicht garantieren können was mit dem Auto vorher passierte, ihnen aber kein Unfall bekannt sei.
soll halt als Freibrief benutzt werden. Und hier
beaviz hat geschrieben:Das Fahrzeug weist der Laufleistung entsprechend Gebrauchsspuren und Verschleißerscheinungen auf...
würde er sich wundern, wie da Gerichte entscheiden.
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

Hi!

Nein es ist kein Skodahändler. Es ist ein freier Händler der bis dato einen guten Eindruck gemacht hat...
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Ingrimmsch
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von Ingrimmsch »

Hi

Autsch, in der Tat sehr dunkel.

Ich seh schon, mit meinem kleinen Nicht-Skoda-Dafür-Um-Die-Ecke-Händler habe ich echt einen guten Griff gemacht. Bei mir war das Zweimassenschwungrad im Eimer und das schlägt dann mit guten 1000 Euro in der Reparatur zu Buche. Mir schwante eine Diskussion wie bei Dir, aber es war dann recht easy. Am Ende haben wir uns die Kosten geteilt, fertig. Ohne großes Federlesen.

Ich sehe das wie die Schreiber vor mir, aus eigener Erfahrung mit dem Gebrauchtwagenkauf.

A: Wenn im Kaufvertrag der Fehler nicht explizit aufgeführt wurde gilt die Gewährleistung.

Insbesondere wenn der Händler sagt der Fehler bestand schon beim Verkauf, ist das eigentlich schon sein Schuss ins eigene Knie.

Vorgehensweise: SCHRIFTLICH und NACHWEISLICH (Quittung oder Einwurfeinschreiben) eine Mängelrüge erteilen und um Abhilfe bitten. Frist 2 Wochen.

Rechtlich stehen dem Händler zwei Versuche zu den Mangel zu beheben. Das eine Mängelrüge erteilt wurde, musst Du beweisen. Also hilft da keine mündliche Diskussion sondern nur der Schriftweg.

B: Selbst wenn da "Unfallwagen" steht, muss definiert werden was für ein Unfall das war. Ansonsten sieht ein Gericht das Ganze wie das ehemalige, mittlerweile untersagte Thema "Bastlerfahrzeug" an. Die Version des Fahrzeugverkaufes gibt es ja heuer für die Händler nicht mehr.

Das Audihaus wollte damals auch "Unfallfahrzeug" in den Kaufvertrag meines A4 setzen, da es ein Leasingrückläufer war der am Ende der Zeit vorne und hinten lackiert wurde wegen Steinschlag. Am Ende stand genau das nur drin.

Beim Verkauf hätte ich hingegen angeben müssen das er heuer ein Unfaller ist. Einschlag von unten nach Überfahren eines Trümmerteiles mit Auslösen des Seitenairbags. Hatte sich dank Export dann erledigt.

Einfach Unfallfahrzeug reicht nicht im Falle eines Streites

C: Dein Händler scheint recht gewieft zu sein. Da heißt es Rücken durchdrücken und Stärke beweisen. Um die Gewährleistung kommt er nicht rum und das weiß er auch sehr genau! Entsprechend versucht er es mit Druck auf den Käufer. Logo.

Hat ja seinen Grund wieso große Autohäuser nur noch junge gebrauchte für viel Geld stehen haben und alles andere an die kleinen Händler weitergeben. Wie mein Skoda. Bei BMW in Zahlung gegegebn und direkt ab zum Eckhändler der die Suppe nun auslöffeln musste. Der sah nur "Scheckheft voll von Skoda" plus Rechnungen was gemacht wurde = muss doch gut sein. War aber nicht.

Ggf. schlag dem Händler vor, das er ja auch reparieren lassen kann, wie von mir schon erwähnt. Also nicht KI tauschen sondern instandsetzen. A: darf er das tun um den Mangel zu behben B: ist das günstiger. Und zur Not kann man über den Preis dann ja auch verhandeln.

Nebenbei: Mein Händler meinte eingangs nur "Garantie hast Du nicht gewollt bei dem Preis, deshalb war er ja so günstig am Ende".... Antwort: "Sorry, falsch. Du hast gesagt das Garantie nicht gemacht wird wenn wir verhandeln! Also Deine Entscheidung nicht meine. Aber Garantie hin oder her, Gewährleistung ist das was gerade ansteht".... Antwort seinerseits: "Ich weiß, ich weiß... was machen wir jetzt?"... Lösugn gesucht und gefunden

Lass Dich nicht verunsichern
Lieben Gruß
Ingrimmsch
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2005`er Octavia 2 Combi Elegance 1.9TDi (105PS/BKC), DSG 6, Dynamic, Xenon, MaxiDOT, PDC v/h, ohne DPF, var. Ladeboden, AHK, Parrot mki9200
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beaviz
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

Hab ihm auch vorhin mal ne Mail zugeschickt warum er meint den Mangel am MFA nicht beheben zu müssen.

Anwtortet er wieder, dass es ja beim Verkauf schon war, dann hab ich das schonmal schriftlich...

Zwecks Klima und Fensterheber bin ich ja morgen in der Werkstatt und muss mal gucken was da raus kommt...
beaviz
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Re: MFA recht dunkel

Beitrag von beaviz »

hier die Antwort vom Händler zwecks MFA:

was die Multifunktionsanzeige angeht zählt diese nicht in die Gewährleistung. Diese war zum Zeitpunkt der Übergabe schon dunkler. Hätte das ein Problem für Sie dargestellt , dann hätte es zum Kauf schon mit angesprochen werden müssen. Sie sind das Fahrzeug ja Probe gefahren.

Ist doch eigentlich gut dass er es schriftlich bestätigt, somit habe ich doch das Recht auf meiner Seite, oder?

Hat er etwa irgendwo Recht dass ich es hätte ansprechen müssen?
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