Haben einen 1Z Combi mit Pegasus-Felgen und der serienmäßigen Tieferlegung.
Plane dieses Jahr - zunächst nur hinten - eine 40mm-Spurverbreiterung (20mm pro Seite) zu verbauen.
Grund: Die HA steht mir zu weit im Radkasten, bzw. weiter drin als die VA - aufgrund des Radsturzes.
Nun werden ja SV mit und ohne ABE angeboten. Aber selbst jene mit ABE haben zig Auflagen vermerkt,
die geprüft werden müssen. In meinem Fall mit Original-Felgen und ET 54, was ja dann ET 34 ergeben
würde und keine Probleme machen sollte.
Es wurde bereits viel geschrieben, aber in einem anderen Forum stand dann mal eine sehr korrekt und
plausible Erklärung zum Thema.
Wird die Spur nur maximal 1% verbreitert, ist keinerlei Abnahme notwendig. Geht es darüberhinaus,
ist diese immer zu machen - auch wenn eine ABE vorliegt!
Gehe davon aus, dass daher viele Leute, die eine SV haben und diese nicht haben abnehmen lassen,
mit erloschener Betriebserlaubnis herumfahren.
Fragen:
Ist nun eine Abnahme erforderlich, oder nicht?
Wieviel mm würdet ihr maximal an der VA empfehlen?
Ich hab auch die Spurverbreitung von SSC drauf gehabt (10mm) und ein unheimliches Vibrieren ab Tempo 100. Hat die Platten und Räder schonmal jemand raufbekommen, ohne dass es vibriert hat? Also ohne Zentrierung sind die Platten wirklich Müll...
Hallo!
Ich bin neu hier, da ich seit kurzem stolzer Besitzer eines 2012er RS TDI.
Nun habe ich Sommerfelgen mit der Dimension 8,5x18 mit 225/40 und ET 48 drauf. Ich würde gerne an beiden Achsen die Spur noch ein wenig verbreitern. Ich dachte an VA 20mm und HA 30 mm. Ich habe keine Tieferlegung verbaut und will das auch in Zukunft nicht tun. Geht mein Plan ohne Karosseriearbeiten auf?
LG Andy
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Das ist eigentlich keine Zentrierung sondern eine Montagehilfe. Zentriert werden Räder allein durch die Schrauben, deshalb auch der Kegel- oder Kugelkopf.