Dafür bezahlst du ja eine Nutzungsgebühr für das Fahrzeug. Als hättest du kein Auto gekauft, sondern "Mietwagen" gefahren.L.E. Octi hat geschrieben:Ich meine, wenn er ein unfallfreis Fahrzeug erworben hätte, dann wäre das Geld doch auch drauf gegangen und nicht wertsteigernd auf dem Konto geblieben.
Das, was man sonst mit dem Geld gemacht hätte spielt ebenso wenig eine Rolle, wie der Wert des Fahrzeuges, da es hier "nur" um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages geht.
Verkäufer kriegt Auto plus Nutzungsgebühr zurück, Käufer kriegt Kohle plus Zinsen plus "übliche Reparaturen" (heißt das so?) zurück. Grob vereinfacht.