Naja, nicht wirklich.DR. Oktavius hat geschrieben:Bezüglich der Zulässigkeit im Bereich der StvO gibt es ja bereits im O²-Bereich verschiedene Interpretationen der Gesetze.
Das sagst Du, aber laut StVZO sind nun mal nur 3 Bremsleuchten hinten zugelassen und keine 5.DR. Oktavius hat geschrieben: Ich kann nur sagen:
Die als Bremslichter verwendeten Nebelschlussleuchten sind genauso hell wie die regulären Bremslichter. Eine Blendwirkung und somit Gefährdung kann daher ausgeschlossen werden.
Bei der Inspektion kümmert das auch niemanden, genauso wie beim VFL die Nebler als TFL. Das hat auch die Rennleitung und den TÜV nicht interessiert. Ist ja auch ein Sicherheitsgewinn.DR. Oktavius hat geschrieben: Seit einem Jahr fahre ich mit dieser Einstellung und bisher gab es keinerlei Beschwerden. Sogar bei der Inspektion hat das niemanden gekümmert...
Schlimm ist daran nichts, nur wenn Dir jemand hinten draufkracht und erklärt, dass er von den 5 Bremsleuchten geblendet wurde, dann hast Du gaaaanz schlechte Karten.......DR. Oktavius hat geschrieben: Was ist so schlimm daran, besser und eher erkannt zu werden? Meiner Meinung nach nichts!
Das magst Du so sehen. Sie erfüllen auf jeden Fall alle zulassungsrelevanten Daten. 8)DR. Oktavius hat geschrieben: Die Bremslichter beim O³ sind echt klein geraten und können schnell übersehen werden.
Da die NSL laut Deiner Aussage genau so hell sind, stellt sich mir die Frage, wo denn nun der Sicherheitsgewinn herkommen soll?! *koppkratz*
Grüße
Torsten