Winterreifen bei Kauf?
- Chico233
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Winterreifen bei Kauf?
Guten Morgen,
heute ist es soweit, ich gebe meinen Octavia Combi II ab und hole mir den 1.4 TSI Limo.
Der neue Octavia (1.4) steht mit Sommerreifen beim Skoda Händler. Ich weiß, dass die Autohersteller ihre Fahrzeuge von Werk aus mit Sommerreifen ausliefern und deswegen selten Winterreifen dabei sind.
Da wir allerdings Ende Januar/Anfang Februar haben, wird der Winter sicher bald kommen. Ist der Fachhändler nicht in irgend einer Weise dafür mitverantwortlich, dass ich im Winter mit angepassten Reifen fahre? Also mit Winterreifen? Könnte man ihm da nicht irgendwie Fahrlässigkeit nachweisen?
Wenn auf den neuen meine alten Felgen passen würden, wäre mir da ja egal, aber dem ist ja nicht so...
Danke für hilfreiche Antworten
heute ist es soweit, ich gebe meinen Octavia Combi II ab und hole mir den 1.4 TSI Limo.
Der neue Octavia (1.4) steht mit Sommerreifen beim Skoda Händler. Ich weiß, dass die Autohersteller ihre Fahrzeuge von Werk aus mit Sommerreifen ausliefern und deswegen selten Winterreifen dabei sind.
Da wir allerdings Ende Januar/Anfang Februar haben, wird der Winter sicher bald kommen. Ist der Fachhändler nicht in irgend einer Weise dafür mitverantwortlich, dass ich im Winter mit angepassten Reifen fahre? Also mit Winterreifen? Könnte man ihm da nicht irgendwie Fahrlässigkeit nachweisen?
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- Frischling
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Hallo,
Halter und Fahrer sind für die Verkehrssicherheit allein verantwortlich. Logisch, was könnte der Verkäfer dafür, wenn z.B. ein im Sommer gekauftes Fahrzeug nicht im Winter auf erforderliche Reifen umgerüster wird. Gleiches gilt für Schneekettenpflicht.
Halter und Fahrer sind für die Verkehrssicherheit allein verantwortlich. Logisch, was könnte der Verkäfer dafür, wenn z.B. ein im Sommer gekauftes Fahrzeug nicht im Winter auf erforderliche Reifen umgerüster wird. Gleiches gilt für Schneekettenpflicht.
- Chico233
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Das meine ich ja nicht. Bei deinem Beispiel wird das Auto im Sommer mit Sommerreifen verkauft. Sicherheit etc. alles gut. Bei mir wird das Auto im Winter mit Sommerreifen verkauft. Unsicher etc.
Ich übertreib mal etwas:
Jemand kauft ein Auto beim Händler! Händler checkt das Auto bewusst nicht mehr durch (DEKRA, TÜV etc.), Bremsen sind runter, Reifen auch, Lenkung und Federung haben es eigentlich auch hinter sich.
Käufer fährt los und verliert nach ca. 1 km die Kontrolle, da keine Bremswirkung, Reifen geplatzt, keine Lenkung etc...
Ja leicht überspitzt ich weiß. Wäre das nicht fahrlässig vom Verkäufer, oder zählt da gekauft wie gesehen?
Ich übertreib mal etwas:
Jemand kauft ein Auto beim Händler! Händler checkt das Auto bewusst nicht mehr durch (DEKRA, TÜV etc.), Bremsen sind runter, Reifen auch, Lenkung und Federung haben es eigentlich auch hinter sich.
Käufer fährt los und verliert nach ca. 1 km die Kontrolle, da keine Bremswirkung, Reifen geplatzt, keine Lenkung etc...
Ja leicht überspitzt ich weiß. Wäre das nicht fahrlässig vom Verkäufer, oder zählt da gekauft wie gesehen?
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Du könntest sicherlich von ihm verlangen, das er das Fahrzeug mit Winterreifen ausliefert, allerdings nicht zusätzlich, dann steht der Wagen eben auf Winterschluffen und Du darfst dann im Frühjahr die Sommerbereifung bezahlen.
Gruß
Wikinger
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- tehr
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Nein. Der Händler muss sich nur davon überzeugen, dass der Abholer über einen gültigen Führerschein verfügt und einen fahrtüchtigen Eindruck hinterlässt. Winterreifen sind auch nicht generell vorgeschrieben. Der Händler weiß auch nicht, ob Du mit dem Auto vom Hof fährst oder es auf einen Anhänger lädst.Chico233 hat geschrieben:Ist der Fachhändler nicht in irgend einer Weise dafür mitverantwortlich, dass ich im Winter mit angepassten Reifen fahre? Also mit Winterreifen? Könnte man ihm da nicht irgendwie Fahrlässigkeit nachweisen?
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- Chico233
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Hm okay. Hätte ja sein können, dass es mal ein Gerichtsurteil über sowas gab.
Aber trotzdem danke.
Ich versuchs einfach mit Ganzjahresreifen. So eine große Fahrleistung habe ich nicht.
Aber trotzdem danke.
Ich versuchs einfach mit Ganzjahresreifen. So eine große Fahrleistung habe ich nicht.
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Widersprichst du dir damit nicht?tehr hat geschrieben:...Der Händler muss sich nur davon überzeugen, dass der Abholer über einen gültigen Führerschein verfügt ..... Der Händler weiß auch nicht, ob Du mit dem Auto vom Hof fährst oder es auf einen Anhänger lädst.
Bei einer Probefahrt fragt man mich nach einen FS, aber beim Kauf und Abholung hat mich noch kein Verkäufer gefragt ob ich einen FS besitze.
Gruß
Kalli*
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Bei der Überlassung eines Fahrzeugs muss man sich davon überzeugen, dass man es nur einer Person mit Fahrerlaubnis überlässt.kalli* hat geschrieben:Bei einer Probefahrt fragt man mich nach einen FS, aber beim Kauf und Abholung hat mich noch kein Verkäufer gefragt ob ich einen FS besitze.
Ich musste meinen Führerschein bei der Abholung einmal vorzeigen.
Auch der Arbeitgeber ist bei Überlassung eines Dienstwagens verpflichtet, regelmäßig zu überprüfen, ob der Mitarbeiter über einen Führerschein verfügt.
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- TorstenW
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Moin,
korrekt! Wenn Du eine Probefahrt mit einem dem Händler gehörenden Fahrzeug unternehmen willst, dann ist er als Eigentümer dazu verpflichtet, das zu prüfen. Steht so irgendwo in der StVO bzw. StVO.
Wenn Du nun das Fahrzeug gekauft hast, isses Deins und Du bist dafür verantwortlich, wer damit fährt. Das geht den Händler absolut nichts an, das Fahrzeug ist Dein Eigentum. Du musst ja z. B. nicht selbst fahren, sondern hast einen "Chauffeur" dabei.
Zur Ausgangsfrage: Selbst wenn das Fahrzeug im Winter ausgeliefert wird, sind, wenn nix anderes bestellt wurde, Sommerreifen drauf. Es kann ja sein, dass der Kunde anderweitig Winterreifen hat oder dass sie am Auslieferungstag unnötig sind. Es gibt in D keine Winterreifenpflicht! Man muss halt bei entsprechendem Wetter das Auto stehen lassen und kann es ggf. nicht vom Hof des Händlers fahren. Aber das ist wieder ganz alleine Dein Problem/Deine Entscheidung, da Du nach der Unterschrift unter die Übernahmebestätigung der Eigentümer des Fahrzeugs bist.
Grüße
Torsten
korrekt! Wenn Du eine Probefahrt mit einem dem Händler gehörenden Fahrzeug unternehmen willst, dann ist er als Eigentümer dazu verpflichtet, das zu prüfen. Steht so irgendwo in der StVO bzw. StVO.
Wenn Du nun das Fahrzeug gekauft hast, isses Deins und Du bist dafür verantwortlich, wer damit fährt. Das geht den Händler absolut nichts an, das Fahrzeug ist Dein Eigentum. Du musst ja z. B. nicht selbst fahren, sondern hast einen "Chauffeur" dabei.
Zur Ausgangsfrage: Selbst wenn das Fahrzeug im Winter ausgeliefert wird, sind, wenn nix anderes bestellt wurde, Sommerreifen drauf. Es kann ja sein, dass der Kunde anderweitig Winterreifen hat oder dass sie am Auslieferungstag unnötig sind. Es gibt in D keine Winterreifenpflicht! Man muss halt bei entsprechendem Wetter das Auto stehen lassen und kann es ggf. nicht vom Hof des Händlers fahren. Aber das ist wieder ganz alleine Dein Problem/Deine Entscheidung, da Du nach der Unterschrift unter die Übernahmebestätigung der Eigentümer des Fahrzeugs bist.
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Torsten
Geht nicht gibts nicht und "kann nicht" ist faul!
Blinkerhebel mit Tempomat; überarbeitet, voll funktionstüchtig, im Angebot.
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Re: Winterreifen bei Kauf?
Gute Verkäufer sprechen das Thema eh von sich aus an...
Manche Autos haben so viele Fehler, dass es besser ist, den Fahrer zu tauschen.