Gebrauchtwagenkauf - diverse Fragen

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia II
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RR_Phantom_III
Frischling
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Gebrauchtwagenkauf - diverse Fragen

Beitrag von RR_Phantom_III »

Hallo,

ich möchte mir einen Skoda Octavia II 1Z5 RS FL TDI CR DSG kaufen.
Über Ausstattung bzw. Wehwechen konnte ich mich bereits in diversen Foren schlau machen.

Im Großen und Ganzen sollte es bis 200k Kilometer keine nennenswerten Probleme geben – zumindest hab ich nix schlimmes gefunden.

Da das mein erster richtiger Autokauf ist (=mehr als 5.000 Euro) wollte ich mich mal bei euch zu Garantien / Gewährleistung bzw. freie- vs. Vertragswerkstätte erkundigen.
Über die Forensuche bzw. Google konnte ich mir folgendes zusammenreimen:

Herstellergarantie
Beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs vom autorisierten Fachhändler an den Erstkäufer (ist dann meistens das Datum der Erstzulassung)
Die Herstellergarantie kann im Zuge des Neukaufs durch die „Anschlussgarantie“ verlängert werden (auf 4-5 Jahre, wahrscheinlich auch auf eine Höchstgesamtkilometeranzahl begrenzt).

Umfang:
2 Jahre auf Neuwagen
3 Jahre auf Lackschäden
12 Jahre auf Durchrosten
2 Jahre Gewährleistung auf Skoda Originalteile


Mobilitätsgarantie
Startet mit dem Kauf bis zum ersten Inspektionsservice. Verlängert sich ausschließlich wenn die Inspektionen lt. Serviceheft bei einem Skoda Servicepartner durchgeführt werden.
Sie wird durch eine Mobilitätsmarke im Serviceheft dokumentiert.

Wird in Anspruch genommen wenn das Auto liegen bleibt – sprich wenn man nicht mehr weiterfahren kann bzw. man darf auch nicht selbst zur Skoda Werkstatt fahren.

Umfang:
Pannenhilfe, Abschleppservice, etc.
Hotel, Mietwagen, Rückholung etc. im Urlaub

Ausschlüsse:
Mutwillige Zerstörung, Verschulden Dritter, Motortuning, höhere Gewalt (Hochwasser), etc.
Bei Marderschaden, Falschbetankung etc. wird nur das Abschleppen übernommen – der Rest nicht.


Gewährleistung
Gesetzlich verankerte Leistung vom Händler (gibt es nicht bei Privatkauf)
Gilt für 2 Jahre – Beweislastumkehr vom Verkäufer auf den Käufer nach 6 Monaten
Umfang:
Für Mängel die bereits vor dem Kauf vorhanden waren


Kundendienstmaßnahme
Leistung vom Hersteller um bestimmte Serienfehler in der autorisierten Fachwerkstätte zu beseitigen.
Kostet den Fahrzeugbesitzer eigentlich nix da die Fachwerkstätte das direkt mit dem Hersteller abrechnet der seinerseits dafür für x betroffene Modelle bereits Rücklagen gebildet hat.


Kulanzaktion
Schaden / Mangel tritt außerhalb der Herstellergarantie auf
Volle oder teilweise Kostenübernahme oder autorisierten Servicepartner oder Hersteller bei der Behebung des Schadens.
Voraussetzung: alle Inspektionen lt. Serviceplan müssen beim autorisierten Servicepartner durchgeführt worden sein (wird wahrscheinlich zu 90% zutreffen).


Fragen dazu:
Was passiert mit der Herstellergarantie wenn man das Auto innerhalb der Garantiefrist von Deutschland nach Österreich importiert?
Wo findet man die Garantiebedingungen vom Hersteller?
Welche Teile sind explizit als Verschleißteile deklariert (Bremsen – eh klar, Kupplung?, DSG?, Turbo? – da gibt es ja die wildesten Gerüchte)?



Nach Inkrafttreten der EU Regelung KFZ-GVO (461/2010) mit Juni 2010 schaut es besser aus
http://www.kfz-vertriebsrecht.at/news/s ... /?full=129
http://blog.meinauto.de/neuwagen-blog/2 ... u-regelung
http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 60825.html
http://www.format.at/articles/1232/699/ ... vicekunden

Quintessenz daraus:
Sämtliche Inspektionen können auch bei einer freien Werkstatt durchgeführt werden – die Herstellergarantie erlischt dadurch nicht bzw. wird nicht beeinträchtigt
Kundendienstmaßnahmen werden von den autorisierten Fachwerkstätten durchgeführt

Nachteile einer freien Werkstatt:
Kulanz des Herstellers nach der Garantie defacto nicht vorhanden
Freie Werkstätten haben teilweise keinen Zugriff sämtliche Steuergeräte bzw. können auch keine Softwareupdates durchführen.

Fragen dazu:
Hat sich bei euch schon mal die Vertragswerkstatt geweigert aus Herstellergarantiesicht bei Mängel die die 12 jähre Durchrostgarantie betreffen die Kosten nicht zu übernehmen wenn eine Inspektion nicht in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchgeführt wurde?

Die Mobilitätsgarantie ist ja eigentlich nur ein „Goodie“ – sie ist somit nicht von der EU Regelung betroffen bzw. gibt es ja auch Alternativen (ADAC+, ÖAMTC Schutzbrief, div. Privatunfallversicherungen decken das auch teilweise ab)


Ich hoffe ich hab mir das so richtig zusammengereimt (wenn nicht bitte unbedingt korrigieren) bzw. könnt ihr mir hoffentlich die Fragen kompetent beantworten.

Danke schon mal im vorraus.
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