Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia III
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Chief
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von Chief »

Kurze Nachfrage, in Bezug auf eventuelle Suchen, hast Du nun wirklich Brobet oder Borbet Felgen?
neuhesse
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von neuhesse »

@The Terminator
Ich kenne die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung. :wink: Die darin genannten zulässigen Felgenmaße gelten zu allererst nur für die Skodafelgen. Also die, die Skoda ab Werk anbietet. Für Felgen von Drittherstellern sind sie nur Anhaltspunkte dafür, welche Felgen passen könnten. Zusätzlich benötigen Felgen von Drittherstellen, auch wenn sie den in der EG-Bescheinigung aufgeführten Maßen entsprechen, immer ein Gutachten und/oder eine Einzelabnahme, damit sie verwendet werden dürfen. Für Volumenmodelle und/oder gängige Radgrößen, für spezielle für bestimmte Autos produzierte Felgen, für Autos auf denen die Felgen passen, lassen die Felgenhersteller, um es dem Käufer zu erleichtern, im allgemeinen die Gutachten erstellen. In diesen Gutachten werden dann auch die Fahrzeuge genannt, für die die Felgen zulässig sind und es werden, wenn nötig die Bedingungen, die Einschränkungen die für die Felgen bei den genannten Fahrzeugen gelten aufgeführt.

Von einer bewussten Einschränkung von Drittanbietern, Drittherstellern durch Skoda würde ich nicht sprechen. Werden doch an Felgen noch mehr Anforderungen, als nur die Einhaltung von Breite, Durchmesser, Lochkreis und Einpresstiefe, gestellt. Da wäre es zuviel von Skoda verlangt für die Produkte Dritter bezüglich der Einhaltung der Zulassungskriterien die Verantwortung zu übernehmen.
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The Terminator
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von The Terminator »

@Chief meinte natürlich Borbet. Habe es mal in meinen Beiträgen korrigiert, damit man es ggf. auch mit der Suche findet.

@neuhesse Interessant. Ich dachte bisher, wenn ich die als zulässig genannten Felgen und Reifenmaße einhalte, reicht der Fahrzeugschein ohne zusätzliche Bescheinigungen und Einzelabnahmen.
Wenn ich jetzt die Skoda Komplettreifen nehme, erübrigt sich das dann aber. Wenn Borbet die Felge so gar nicht selbst anbietet, sondern ausschließlich über Skoda, klingt das nicht nach Zufall. Egal, Skoda hat auch bei mir gewonnen und der Drittmarkt verloren.
neuhesse
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von neuhesse »

Wenn Borbet nicht nur der Hersteller der Felge ist, also Borbet und nicht Skoda auf der Felge drauf steht, braucht die Felge genauso eine ABE, ein Gutachten, um auf deinem O³ gefahren zu werden. Und die ABE, das Gutachten mußt du jederzeit im Fahrzeug mitführen. Nur weil ein Skodapartner eine Drittherstellerfelge verkauft, heißt nicht automatisch, das diese Felge auch wirklich auf jedem Skoda gefahren werden darf.


P.S.
Korrekt betrachtet benötigt jede Felge eine ABE. Bei den ab PKW-Hersteller am Auto montiert und gelieferten, bzw. im Katalog als für das Automodell bestellbar/lieferbar gelisteten, ist die durch die ABE/Typ-Genehmigung vom Auto abgedeckt. Zwangsläufig. Sonst dürfte der PKW-Hersteller das Auto nicht in Verkehr bringen. Sprich, an dich den Kunden, als für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr technisch zulässig, verkaufen. Alle anderen Felgen, benötigen eine eigene ABE, eine EBE, ein Gutachten. Auch die, die die PKW-Hersteller mit ihrem eigenen Namen gelabelt über ihre Händler verkaufen. Nur wird bei letzteren nicht selten großzügig drüberweg gesehen. Welcher Grünkittel, welcher Prüfer/Sachverständige (HU) soll bei der Menge an verschiedenen Automodellen und deren Felgenkombinationen überprüfen können, ob es sich um eine Felge ab Werk oder eine gelabelte Nachrüstfelge des PKW-Herstellers handelt.
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agneva
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von agneva »

StVZO § 36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.
Nicht-original Felgen benötigen grundsätzlich eine ABE (Meist erkennbar an der KBA Nr. in der Felge) in der das Fahrzeug und die Auflagen genannt sind oder ein Teilegutachten (ähnlich wie ABE nur immer Abnahmepflichtig). Angeblich soll es auch Felgen mit EG-Typgenehmigung geben (habe noch keine gesehen).

Ansonsten gibt es noch äußerst selten Felgen mit einem "Gutachten für den amtlich anerkannten Sachverständigen als Arbeitshilfe" => Einzelabnahme gem. §21 StVZO.
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The Terminator
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von The Terminator »

Wir haben's schon nicht leicht in Deutschland :lol:
Batz
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Golf V GTI 7,5 x 17 Felge für Winterreifen auf RS

Beitrag von Batz »

Hallo

Ich habe mir einen RS als Jahrestagen gekauft.
Jetzt brauche ich ja auch irgendwann Winterreifen.
Zubehör Felgen möchte ich nicht.

Laut Skoda Reifenfreigabe sind 7,5 x 17 ET 51 freigeben.

genau diese Maße haben die Golf V GTI Felgen.

Kann ich die einfach fahren?
Oder sollte ich mir vorher eine Traglastfreigaben von VW organisieren?
Bzw die Felgen eintragen, obwohl sie freigeben sind.

Ich bin vorher Jahrelang Opel gefahren, dort waren in den reifenfreigaben auch immer nur bestimmte Felgen vermerkt.
Diese Angaben fehlt bei Skoda, oder ich habe sie überlesen...?
dsg-driver
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Re: Golf V GTI 7,5 x 17 Felge für Winterreifen auf RS

Beitrag von dsg-driver »

Wie das bei euch mit den Eintragungen im Detail aussieht weiß ich leider nicht, aber die Traglast der Denver beträgt 615kg
Sollte diese ausreichend sein für deinen Combi würde ich sie wahrscheinlich mit Skoda-Logos fahren...
neuhesse
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von neuhesse »

Hallo und Willkommen im Octavia-Forum @Batz

Das dich beschäftigende Problem ist hier in diesem Thread auch schon behandelt und beantwortet worden. Darum habe ich deine Frage hier mal angehängt.
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Balu13
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Re: Winterreifen Octavia III -> Geschwindigkeitsindex nur V & Y?

Beitrag von Balu13 »

The Terminator hat geschrieben:Mir liegt die EG-Übereinstimmungsbescheinigung für den Fahrzeugtyp e11*2007/46*0243*08 vor, in der das von Dir genannte Felgenmaß nicht enthalten ist.
Zulässig ist 205/55 R16 91V / 6jx16 ET50 und nicht 205/55 R16 91V / 6,5jx16 ET50.
Bei ET50 sind keine Schneeketten möglich. :(

Siehe Bordbuch Seite 233:

Die Verwendung von Schneeketten ist aus technischen Gründen nur auf folgenden
Felgen/Reifenkombinationen zulässig.
Felgengröße Einpresstiefe (ET) Reifengröße
6J x 15a) 43 mm 195/65 R15
6J x 16b) 48 mm 205/55 R16
6J x 17b) 48 mm 205/50 R17
a) Nur Schneeketten verwenden, deren Glieder und Schlösser nicht größer als 13 mm sind.
b) Nur Schneeketten verwenden, deren Glieder und Schlösser nicht größer als 12 mm sind.
Vor der Montage der Schneeketten die Radvollblenden abnehmen.


Mit freundlichen Grüßen aus dem sommerlichen Harz.
Wie gut das sich die Welt dreht, auch ohne das SAD weiß wie es funktioniert!
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