Hallo zusammen
Als ich im Dezember meinen Octavia bekam, stellte ich zuhause fest das der Wagen mit 15 zoll Alufelgen anstatt wie im Vertrag mit 16 zoll Alufelgen ausgestattet war ! Als ich den Händler(zweit-niederlassung eines großen Audi Händlers) darauf ansprach erklärte er mir das es sich um einen Druckfehler im Vertrag handeln würde und er keine 16 zoll Räder für mich hätte ! Ob wir das auch anders regeln könnten, wurde ich gefragt !
Ich unterbreitete dem Händler das ich auf Vertragserfüllung verzichte wenn
ich einen Tempomat nachgerüstet bekomme und die erste inspektion frei ist !
Nachdem er mir versprach das zu klären, und sich aber 4 wochen lang sich nicht bei mir gerührt hat , hab ich den gesammten Vorgang an den Geschäftsführer des Hauptsitzes geschrieben ! Dieser hat mich am Montag angerufen und mir folgendes veorgeschlagen :
Nachrüstung der GRA
und kostenübername von Motoröl und Filter
Was denkt ihr ? Würdet ihr das so akzeptieren !
Sollte vielleicht noch darauf hinweisen das ich mir lieber selbst schöne 17zoll OZ Alufelgen kaufe als mit Skoda 16zoll felgen zu fahren.
Gruß George
Wandlung! Wärt ihr damit zufrieden ?
- Georgelucas
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Hallo,
naja, grundsätzlich bist Du natürlich in einer guten Position.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag, der seitens des Autohauses nicht erfüllt wurde.
Vor diesem Hintergrund hat das Autohaus schlechte Karten.
Allerdings dürfte ein Gericht den Unterschied 16" zu 15" nicht als so gewichtig einstufen, dass eine komplette Wandlung möglich wäre.
Du kannst natürlich auf Vertragserfüllung pochen (also die Nachrüstung der 16" Räder). Allerdings macht das keinen Sinn, wenn Du eh auf 17" Räder umsteigen willst.
Willst Du das Thema auf die Spitze treiben, so solltest Du auf Deiner Forderung bestehen (GRA und Inspektion).
Ansonsten bist Du mit der angebotenen Lösung schon recht weit. Wenn Du auf einen Kompromiß hinauswillst, dann könntest Du auch noch folgende Alternative vorschlagen:
GRA
Motoröl und Filter
Lohnkosten der Inspektion
Dann wären von Dir nur die Teile zu tragen.
Gruß
Alexander
naja, grundsätzlich bist Du natürlich in einer guten Position.
Du hast einen rechtsgültigen Vertrag, der seitens des Autohauses nicht erfüllt wurde.
Vor diesem Hintergrund hat das Autohaus schlechte Karten.
Allerdings dürfte ein Gericht den Unterschied 16" zu 15" nicht als so gewichtig einstufen, dass eine komplette Wandlung möglich wäre.
Du kannst natürlich auf Vertragserfüllung pochen (also die Nachrüstung der 16" Räder). Allerdings macht das keinen Sinn, wenn Du eh auf 17" Räder umsteigen willst.
Willst Du das Thema auf die Spitze treiben, so solltest Du auf Deiner Forderung bestehen (GRA und Inspektion).
Ansonsten bist Du mit der angebotenen Lösung schon recht weit. Wenn Du auf einen Kompromiß hinauswillst, dann könntest Du auch noch folgende Alternative vorschlagen:
GRA
Motoröl und Filter
Lohnkosten der Inspektion
Dann wären von Dir nur die Teile zu tragen.
Gruß
Alexander