ich weis nicht zu 100% ob mein Thema hier richtig, entschuldigt also bitte wenn ich falsch sein sollte.
Ich habe mich mit einem Techniker unterhalten und erfahren, dass es mit den richtigen Diagnose-Geräten bei meinem Octavia 1Z möglich ist, vorhandene Funktionen zu aktivieren.
Einen Link habe ich auch für euch:
http://www.stemei.de/pages/coding/skoda ... -ii-1z.php
Mich persönlich würden nur die Punkte "Auto Lock", "Auto Unlock", "Abbiegelicht" und "DWA schärfen mit Horn signieren" interessieren.
Hat jemand schon mit dieser Thematik Erfahrungen gemacht und kann mir berichten, ob es hierbei zu Problemen kommen kann?
Was mich aber am meisten interessiert ist die gesetzliche Regelung: Vor allem bei dem Abbiegelicht und der Quittierung der ZVR habe ich etwas Befürchtungen, dass meine BA erlischt oder Ähnliches auf mich zukommen kann.
Kann mir da jemand weiter helfen? ich mag ja nicht auf meinen Octavia verzichten
![Crying or Very Sad :cry:](./images/smilies/icon_cry.gif)
Ich hoffe ich konnte eine kleine Diskussionsrunde eröffnen und freue mich auf eure Antworten.
Danke!