Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachten?

Zur Technik des Octavia II
mighty666
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Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachten?

Beitrag von mighty666 »

Hey Gemeinde,

ich habe eine originale abnehmbare Anhängerkupplung am Octavia, die max. 2-3 mal pro Jahr für einen normalen Anhänger genutzt wird. Nun bin ich allerdings öfters beim Campen und möchte meine gestiegenen Ansprüche irgendwie befriedigen. Ich schätze das wäre mit einem Wohnwagen machbar :D


Nun zur konkreten Frage:

Was muss ich beim Kaufen / Leihen eines Wohnwagens beachten?
Kann ich jeden x-beliebigen Wohnwagen hintendranklemmen? oder muss ich bei den Gewichtsangaben besonders auf etwas achten?
Habe bei Google schon versucht was rauszufinden, war aber nichts brauchbares dabei... außer dass man bei den Wohnwagen vorne an der Deichsel nicht zu schwer belädt... Gibt es insgesamt Beschränkungen, wie groß / schwer so ein Wagen sein darf? und wenn ja, wie und wo finde ich diese heraus?


Vielen Dank vorab
kalli*
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von kalli* »

Stützlast und max Anhängerlast ist zu beachten.
Allerdings auch auf Kühlung und Kupplung bei der Fahrt achten
Gruß
Kalli*
dsg-driver
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von dsg-driver »

Stützlast ist bei deinem sag ich jetzt mal max. 75kg (wenn nicht nur 50kg)...
und die Anhängelast wird aufgrund deiner Motorisierung auch nicht recht hoch sein --> der Wohnwagen wird wohl eher etwas kleiner ausfallen :wink:
Prizo
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von Prizo »

Hallo,
siehe Zulassungsbescheinigung ("Fahrzeugschein") O.1 (für gebremste Anhänger; Wohnwagen haben zu 98% eine Bremse) und O.2 (für ungebremste Anhänger) und 13. Und die Erklärung dazu auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung.
Du wirst schätzungsweise bis 1200kg (gebremst) ziehen dürfen und als max. Stützlast ist vermutlich 60kg zulässig. Gruß, Prizo
kalli*
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von kalli* »

Stimmt, 1200kg hab ich auch.
Gruß
Kalli*
mighty666
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von mighty666 »

okay, ich hab nochmal in den Unterlagen nachgesehen.

Max. Stützlast 75kg
Anhänger gebremst 1200 / ungebremst 600


Heißt das, dass bspw. ein Wohnwagen mit zul. Gesamtgewicht 1300kg schon nicht mehr möglich wäre, einer mit 1100kg nur, wenn ich da max. 3-4 Bierkisten reinstelle? :D
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Jan1Z
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von Jan1Z »

Hi,

falsch.

Ein Wohnwagen mit 1300 kg zulässigem Gesamtgewicht kannst du gerne anhängen, solange er nicht schwerer ist als 1200 kg.

Den mit 1100 kg kannst du bis zum maximalen Gewicht beladen und hast trotzdem noch 100 kg Luft.

Zulässiges Gesamtgewicht bedeutet nur, wie schwer der Wagen selbst werden darf. Wichtiger für dich ist die Leermasse (notfalls nachwiegen, da diverse Einbauten das gerne erhöhen). Dann darfst du noch 1200-Leermasse einladen. Wenn die Kiste also z.B. 1200 kg leer wiegt und 1500 kg zulässiges Gesamtgewicht hat, dann darfst du sie nur leer anhängen. Wiegt sie 1000 kg und hat ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 1200 kg, dann darfst du maximal 200 kg einladen.

Tip: Die Stützlast zählt zur Beladung des Autos. Auch da darauf achten, dass du das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreitest. Effektiv gibt dir das aber 75 kg Luft, wenn du die zulässige Stützlast maximal ausnutzt.

Viele Grüße,

Jan
mighty666
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von mighty666 »

Super, Danke dir für die Infos. Ich habs jetzt verstanden.


zu meinem Bedauern darf ich - wie ich gerade auf einer Wohnwagenseite - gelesen hab, eh keine schwereren Anhänger als 750kg mit meinem B-Lappen ziehen. Tolle Wurst. Erstmal n neuen Führerschein machen, wenn ich was größeres will :(
turrican944
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von turrican944 »

Moin
Auch falsch mit Klasse B darfst du auch über 750kg Anhänger fahren es darf nur das Zug Gesamtgewicht (also Gesamtmasse des Auto und des Anhänger ) 3500 kg nicht überschreiten.

Beispiel dein Octavia hat 2000kg eingetragene Gesamtmasse und dein Anhänger 1200kg eingetragen Gesamtmasse dann ist deine Zug Gesamtmasse 3200kg und darf mit Klasse B gefahren werden da es unter 3500kg ist.
Den extra Führerschein brauchst du nur wenn die mehr möchtest, aber soviel darf dein Octavia eh nicht ziehen.
Das war jetzt nur das Beispiel weiß jetzt nicht was sein Octavia als max Gewicht hat aber da du nur 1200 kg ranhängen darfst passt das locker mit Klasse B.

Klasse B:
direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
Gruß Flo

'Octavia II 4x4 2.0 TDI 'bj 2008'
'Octavia II 1.6 TDI bj 2010' (Muttis)
'Octavia III 1,6 TDI bj 2013'
'Porsche 944S3 'bj 1986'
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mighty666
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von mighty666 »

auweh. noch viel lernen ich muss.

:D


Also dann fasse ich jetzt nochmal zusammen:

Masse des fahrbereiten Fahrzeugs mit Aufbau: 1295kg
technisch zulässige Gesamtmasse: 1895kg
zuässige Gesamtmasse: 3095kg


wenn wir von der zul. Gesamtmasse jetzt die technisch zulässige Gesamtmasse subtrahieren, heißt das: im blödesten Fall ein WW mit 1200kg. Je nach Schwere der Beladung meines Autos könnten es auch ggf. ein paar Kilos mehr sein, richtig?

D.h. angenommen mein Octavia wiegt leer, bzw. so wie er gerade an der Straße steht (mit Krimskrams drin) ca. 1350kg.
Dann kann ich noch 4 Personen á 80kg reinsetzen (1670) und mit Gepäck von sagen wir max. 100kg (1770) --> mein Anhänger dürfte also dann 1325kg wiegen.
so korrekt?

weiteres Bsp.
nur 2 Personen 1350 + 140kg = 1490kg
mit Gepäck von 100kg = 1590kg

dann dürfte der Anhänger leer: 3095-1590= 1505 kg wiegen. Auch richtig?


(wo kann man das Gewicht des eigenen PKW mit Insassen messen lassen? in einer Werkstatt ist klar, aber wo sonst noch?)
Antworten

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