Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachten?

Zur Technik des Octavia II
Dekay21
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von Dekay21 »

Du musst bei deinen Rechenbeispielen aufpassen:

Es zählt nur die zulässige Gesamtmasse nach Fahrzeugschein

Wenn dein Octavia eine zulässige Gesamtmasse von 1895 kg hat, dann ist egal wie viele Insassen du im Auto hast oder wie viel Gepäck.

Zulässige Gesamtmasse (ich nehme mal an des Zuges) 3095 kg abzüglich der technisch zulässigen Gesamtmasse des Autos (1895 kg) macht 1200 kg zulässiges Gesamtgewicht des Wohnwagen. Auch wenn das Auto leer ist. Egal. Nur Wohnwagen bis 1200 kg Gesamtgewicht.

Viele Grüße

dekay21
turrican944
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von turrican944 »

Moin
Jo so ist es mit den Zulässigen Zug Gesamtmasse. Das sind die eingetragene Gesamtgewichte der beidne Fz zusammen.
Aber dieser eintragt dürft bei dir nur drin stehen weil du warscheinlich die 1200kg anhängelast nur bis 8% Steigung fahren darfst oder ?

Genau so verhält sich das übriegens bei deinem Klasse B führerschein eingetragene Gesamtmasse des Autos + Eingetragene Gesamtmasse des Anhänger dürfen max. 3500kg sein.

Poste doch sonst bitte mal ein Bild von deinem Fahrzeugschein (Farhgestell nummer usw. kannst du unkentlich machen).
Gruß Flo

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dsg-driver
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von dsg-driver »

es wurde doch oben eh schon schön erklärt...

1. höchst zul. Gesamtgewicht vom PKW + höchst zul. Gesamtgewicht vom Anhänger (lt. Fzg.-Schein) darf max. 3500kg ausmachen...
2. höchst zul. Gesamtgewicht vom Anhänger muss kleiner gleich der höchst zul. Anhängelast vom Zugfzg. sein...
3. Stützlast vom Zugfzg. darf nicht überschritten werden...

das wars grundsätzlich :wink:
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von mighty666 »

:D

okay, zefix. dann also doch nur max. 1200kg...


Anbei der Wisch mit den offiziellen Daten des Octi.
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Jan1Z
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von Jan1Z »

Hi,
2. höchst zul. Gesamtgewicht vom Anhänger muss kleiner gleich der höchst zul. Anhängelast vom Zugfzg. sein...
Falsch. Du kannst auch einen gebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gewicht von 1,5 Tonnen anhängen, solange er bei deiner Benutzung nicht mehr wiegt, als das Fahrzeug ziehen darf (1200 kg in dem Fall). In dem Fall kannst du an deinem Auto die zulässige Zuladung eben nicht ausnutzen.

Gutes Beispiel dafür sind diese 499-Euro-Anhänger vom Baumarkt. Die haben keine Bremse und haben meist ein zulässiges Gewicht von 750 kg. Sie dürfen aber trotzdem nicht mehr wiegen, als das Auto ungebremst ziehen darf (im Fall meines CFHF-Octi sind das 690 kg, der Threadersteller dürfte nur soviel zuladen, dass 600 kg nicht überschritten werden).

Gerade bei kleineren Wohnwagen ist Vorsicht geboten! Die wiegen leer oft schon fast soviel wie das maximale Gesamtgewicht. Dann kann man quasi nichts mehr einladen. Wir hatten mal so ein Teil mit 600 kg zulässigem Gewicht, das leer ein gutes Stück über 500 kg lag. Viel mehr als die bezogenen Betten konnte man da nicht einladen :-), der Rest musste im Auto mitfahren.

Viele Grüße,

Jan
dsg-driver
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von dsg-driver »

Jan1Z hat geschrieben:Hi,
2. höchst zul. Gesamtgewicht vom Anhänger muss kleiner gleich der höchst zul. Anhängelast vom Zugfzg. sein...
Falsch. Du kannst auch einen gebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gewicht von 1,5 Tonnen anhängen, solange er bei deiner Benutzung nicht mehr wiegt, als das Fahrzeug ziehen darf (1200 kg in dem Fall). In dem Fall kannst du an deinem Auto die zulässige Zuladung eben nicht ausnutzen.
ah ok...dann ist dieser Punkt bei euch anders! Bei uns braucht man dafür dann schon einen eigenen Anhänger-Zusatzführerschein = E zu B :wink:
turrican944
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von turrican944 »

Moin
Wo ist bei dir ??
Ich dachte eigentlich das es inbdr gesamten EU gleich ist .
Gruß Flo

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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von dsg-driver »

bei mir ist in Ö :wink:
und nein, soweit ich weiß ist in der EU nix irgendwo gleich...außer der Euro :lol:
turrican944
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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von turrican944 »

Nun gut hätte ich so gedacht das mit dem EU Führerschein die Klassen auch gleich sind.
Ich weiß nun nicht wo der TE herkommt aber für den Fall der er aus D ist gilt das für ihn.

Mir ist das eigentlich auch egal fahre nicht mit Anhänger nach Ö und außerdem hab ich eh BE.
Gruß Flo

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Re: Abnehmbare Anhängerkupplung und Wohnwagen - was beachte

Beitrag von dsg-driver »

ich hab auch EzuB u deshalb ist es mir ja grundsätzlich auch egal...
irgendwas wurde bei uns ja Anfang 2013 in punkto FS geändert - vl. ist da ja das dabei gewesen, keine Ahnung :roll:
bei den ganzen Änderungen u Richtlinien verliert man ja als "Normalo" den Überblick :wink:
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