Ich hänge mich mal hier dran:
Mir hat ein Motorrad den rechten Spiegel kaputt gefahren. Ist polizeilich aufgenommen etc. insofern ist schon klar, wer zahlt. Mich interessiert die ungefähre Höhe der Kosten bei der Skoda-Werkstatt, weil unter 800€ wäre es ein Bagatell-Schaden, drüber nicht. Und das hat u.U. unterschiedliche Rechtsfolgen.
Außerdem: Weiß hier vielleicht jemand sicher und belegbar, ob ich mit dem kaputten (Glas gesplittert) Spiegel überhaupt fahren darf? Bei Gugln bin ich sowohl auf die Ansicht gestoßen, daß
* ein Combi -- der ja evt. sichtverdeckend beladen sein kann -- zwingend einen re. Spiegel braucht, und/ oder daß
* was am Auto verbaut ist, auch funktionieren muß.
Außerdem könnte man noch ein Verletzungsrisiko an dem zerdepperten Spiegel anführen. Aber so richtig handfest waren die bisherigen Fundstellen nicht.
Hier geht es vor allem um die Frage, ob ich Nutzungsausfall geltend machen kann, weil ich halt nicht mehr fahren darf.
Fürs Lesen dankt
Hendrik
Kosten Aussenspiegel?
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- Frischling
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Nach § 56 StVZO müssen in D zugelassene Fahrzeuge geeignete Spiegel oder Hilfseinrichtungen haben, um alle Vorgänge um das Auto wahrzunehmen und einzuschätzen.
Im Prinzip ist alles andere Auslegungssache.
Wenn du den defekten Spiegel sicherst (Klebeband, Überzug) wird dir sicher niemand etwas Böses wollen, solange die anderen Spiegel funktionieren und du dich um Reparatur bemühst.
Nur mit "ich konnte ja rechts wegen defektem Spiegel nix sehen" sollte man nicht versuchen, irgendwas zu entschuldigen.
Ohne Gewähr.
Im Prinzip ist alles andere Auslegungssache.
Wenn du den defekten Spiegel sicherst (Klebeband, Überzug) wird dir sicher niemand etwas Böses wollen, solange die anderen Spiegel funktionieren und du dich um Reparatur bemühst.
Nur mit "ich konnte ja rechts wegen defektem Spiegel nix sehen" sollte man nicht versuchen, irgendwas zu entschuldigen.
Ohne Gewähr.
- TorstenW
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Moin,
2 Spiegel, von denen einer auf der Fahrerseite sein muss, sind "Pflicht".
Wenn Du einen funktionierenden Innenspiegel hast, kannst Du den rechten Spiegel sogar abbauen (darfst dann aber nie so laden, dass Du hinten nix mehr siehst).
Grüße
Torsten
2 Spiegel, von denen einer auf der Fahrerseite sein muss, sind "Pflicht".
Wenn Du einen funktionierenden Innenspiegel hast, kannst Du den rechten Spiegel sogar abbauen (darfst dann aber nie so laden, dass Du hinten nix mehr siehst).
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Torsten
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Gibt es die Aussenspiegel nur tutti completti oder in Einzelteilen?
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Re: Kosten Aussenspiegel?
So hatte ich das auch im Hinterkopf. Hab aber die passende Bestimmung nicht schnell genug gefunden.TorstenW hat geschrieben:2 Spiegel, von denen einer auf der Fahrerseite sein muss, sind "Pflicht".
- TorstenW
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Moin,
StVZO §56 mit Verweis auf Anhang III.
Danach sind "2 bis 3 Spiegel" gefordert.
In der "alten" StVZO stand es noch direkt im § drin, auch dass einer auf der Fahrerseite sein muss.
Grüße
Torsten
StVZO §56 mit Verweis auf Anhang III.
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Danach sind "2 bis 3 Spiegel" gefordert.
In der "alten" StVZO stand es noch direkt im § drin, auch dass einer auf der Fahrerseite sein muss.
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Geht es nicht eher darum, daß Teile, die am Auto ab Werk verbaut sind/ zur ABE gehören, auch in funktionstüchtigem Zustand sein müssen?
- TorstenW
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Re: Kosten Aussenspiegel?
Moin,
es gehören ja nicht alle Spiegel in Summe zur ABE.
Spiegel an sich sind zugelassene Bauteile, die nicht verändert werden dürfen. Wobei das für den Innenspiegel IMHO nicht gilt, wenn der (zugelassene) rechte Außenspiegel vorhanden ist. Du kannst ihn ja sogar abbauen.
Er darf nur die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Grüße
Torsten
es gehören ja nicht alle Spiegel in Summe zur ABE.
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Spiegel an sich sind zugelassene Bauteile, die nicht verändert werden dürfen. Wobei das für den Innenspiegel IMHO nicht gilt, wenn der (zugelassene) rechte Außenspiegel vorhanden ist. Du kannst ihn ja sogar abbauen.
Er darf nur die Betriebs- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.
Grüße
Torsten
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