Nützliche Steuerhinweise:

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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Zahlen/Grenzen etc. für 2016

Neuer Kinderfreibetrag ab 01.01.2016 = € 7.248 (7.152 = 2015)
Neuer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab 01.01.2015 = € 1.908 für jedes weitere Kind = € 240
Neuer Unterhaltshöchstbetrag ab 01.01.2016 = € 8.652 (8.472)

Kindergeld:
Erhöhung Kindergeld je Kind ab 01.01.2015 = um € 4 monatlich
 01.01.2016 = um weitere € 2 monatlich
01.01.2016 = von € 188 auf € 190 für das 1. + 2. Kind monatlich
01.01.2016 = von € 194 auf € 196 für das 3. Kind monatlich
01.01.2016 = von € 219 auf € 221 ab dem 4. Kind monatlich


Abbau der kalten Progression

Vollständiger Abbau durch Anhebung des Grundfreibetrags und Anpassung der Eckwerte des Steuertarifs
Erhöhung des Grundfreibetrags
ab 01.01.2015 auf € 8.472
01.01.2016 auf € 8.652
Anhebung der Eckwerte ab 01.01.2016 in Höhe von 1,48%

Sachbezüge 2016 (voraussichtlich)
Monatswerte für Sachbezüge ab 01.01.2016:
für Verpflegung = € 236
für Unterkunft und Miete = € 223
für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten Frühstück = € 1,67
Mittag- oder Abendessen = € 3,10
für Unterkunft oder Miete pro Quadratmeter = € 3,92 pro Quadratmeter = € 3,20 (einfache Ausstattung)
Ich werde laufen und ich werde stark sein - das verspreche ich dir!
RIP Bini 18.07.71-18.07.18

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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Alles neu macht 2016:

Hab hier mal eine Zusammenfassung gemacht, die ich auch meinen Mandanten geschickt habe. Das Meiste ist nicht steuerlich, aber wir wollen ja über den Tellerrand schauen, nicht wahr?

Gesetzesänderungen und Neuregelungen für das Jahr 2016

Briefporto wird (schon) wieder teurer

Es ist die vierte Erhöhung der Briefentgelte in vier Jahren: Mit Genehmigung der Bundesnetzagentur steigen zum 1. Januar 2016 erneut die Portopreise der Deutschen Post – und zwar deutlich: Nach dem Jahreswechsel müssen Postkunden für einen Standardbrief innerhalb Deutschlands 70 Cent zahlen. Derzeit sind hierfür noch 62 Cent fällig. Das Porto für den sogenannten Maxibrief steigt von 2,40 Euro auf 2,60 Euro. Auch die Zuschläge für Einschreiben und Einwurf-Einschreiben werden teurer: Jeweils 35 Cent mehr als bislang müssen Postkunden ab dem kommenden Jahr für diese Zusatzleistungen zahlen. Die Preiserhöhung soll laut Bundesnetzagentur dazu dienen, das Briefnetz auch in Zukunft aufrecht zu erhalten und eine flächendeckende Versorgung zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Die gute Nachricht für Postkunden: Bis Ende 2018 dürfen die jetzt genehmigten Entgelte nicht mehr erhöht werden.

Zahlungskontengesetz – Girokonto für jeden

Für die meisten ist ein Girokonto eine Selbstverständlichkeit, doch längst nicht für jeden. Damit sich das ändert, hat die EU 2014 eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die in Deutschland Mitte 2016 umgesetzt werden soll. Das sogenannte Zahlungskontengesetz räumt ab dem 1. Juni 2016 jedem Bundesbürger das Recht auf ein Girokonto ein, so auch Menschen, denen bislang von vielen Banken ein solches verweigert wurde. „Auch Wohnungslose oder Asylbewerber bekommen mit dem Gesetz ein Recht auf ein sogenanntes Basiskonto, also ein einfaches Girokonto mit den grundlegenden Funktionen“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt Benjamin Dahm. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Entgelte vergrößern und es Verbrauchern erleichtern, Banken und deren Konten zu vergleichen und gegebenenfalls zu einer anderen Bank zu wechseln.


BAföG-Erhöhung – Studenten bekommen ab dem Herbst mehr Geld

Was lange währt … Studenten mussten lange warten, nun ist es so weit: Im Herbst 2016 wird das BAföG erhöht. Zum Wintersemester 2016/17 erhalten die Studenten etwa sieben Prozent mehr Geld für Leben und Wohnen sowie Kranken- und Pflegeversicherung. Der Maximalbetrag liegt dann statt bei 670 Euro künftig bei 735 Euro. Auch die Freibeträge steigen um etwa sieben Prozent an. „Sowohl das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners als auch das Einkommen des Studierenden selbst darf ab dem Herbst höher liegen als früher, ohne dass dadurch der Anspruch auf BAföG verfällt“, erklärt Rechtsanwalt Benjamin Dahm. Studenten dürfen dann pro Monat 50 Euro mehr, also insgesamt 450 Euro, hinzuverdienen. Neben weiteren Änderungen wird auch die sogenannte BAföG-Lücke geschlossen. Damit ist der Zeitraum zwischen dem Abschluss des Bachelor-Studiums und der Aufnahme des Master-Studiums gemeint, in dem Studenten bislang kein BAföG erhalten haben.


Teurere Plastiktüten? – Einkaufstüten könnten ab April teurer werden

Der Verbrauch von Plastiktüten soll stark reduziert werden – das hat die EU festgelegt. Um dieser Forderung gerecht zu werden, könnten Plastiktüten in Supermärkten und Kaufhäusern ab April 2016 mindestens 20 Cent pro Stück kosten. Das sieht ein Gesetzesentwurf des Handelsverbands vor, der beim Bundesumweltministerium eingereicht wurde. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass der Verbrauch bis 2019 auf etwa 90 Tüten und bis 2025 auf 40 Tüten pro Person und Jahr reduziert wird. „Bis November 2016 soll diese Richtlinie in nationales Recht übertragen werden“, so Rechtsanwalt Benjamin Dahm. „Ob der Entwurf des Handelsverbands eins zu eins umgesetzt wird, steht allerdings noch nicht fest.“ Von der Regelung ausgenommen wären übrigens dünne Plastikbeutel für Obst und Gemüse.


Zweites Pflegestärkungsgesetz – Neuerungen für Pflegebedürftige und Pflegekräfte

Für Pflegebedürftige und deren Angehörige ändert sich in den nächsten zwei Jahren viel: Das zweite Pflegestärkungsgesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Mit dem Gesetz wird zum Beispiel die Beratung von Pflegebedürftigen verbessert. Auch soll die ärztliche Versorgung in Pflegeheimen optimiert und der sogenannte Pflege-TÜV überarbeitet werden, der die Qualität der Pflege misst und sichert. „Das Pflegestärkungsgesetz bringt nicht nur Vorteile für die Pflegebedürftigen, sondern soll auch den Angestellten im Pflegebereich die Arbeit erleichtern. So sollen die Pflegekräfte zum Beispiel durch eine vereinfachte Dokumentation entlastet werden und damit mehr Zeit für die Patienten haben“, erklärt der Rechtsexperte. Besonders interessant dürfte die neue Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sein, nach der es ab 2017 fünf statt der bisherigen drei Pflegestufen geben wird. Dadurch werden mehr Menschen mit leichten Einschränkungen Unterstützungsleistungen erhalten können. Und auch Demenzkranke sollen künftig bei den Pflegestufen berücksichtigt werden.


Kranken- und Rentenversicherung: Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einzahlen. Weil Löhne und Gehälter im laufenden Jahr erneut gestiegen sind, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen zum neuen Jahr angehoben. Bis zu dieser Grenze müssen Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung aus dem Gehalt abgeführt werden. Nur der Teil des Einkommens, der darüber hinausgeht, ist beitragsfrei. In der allgemeinen Rentenversicherung (West) gilt für 2016 eine Beitragsbemessungsgrenze von 6.200 Euro im Monat (2015: 6.050 Euro), im Osten sind es wegen der niedrigeren Löhne nur 5.400 Euro im Monat (2015: 5.200 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bundeseinheitlich bei 50.850 Euro im Jahr (2015: 49.500 Euro). Auch die sog. Versicherungspflichtgrenze erhöht sich – und zwar auf 56.250 Euro pro Jahr (2015: 54.900 Euro). Bis zu diesem Einkommen sind Arbeitnehmer zwingend Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegen sie darüber, können sie sich privat krankenversichern.


Hartz-IV-Sätze steigen

Etwas mehr Geld gibt es ab Beginn des kommenden Jahres für Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen (Regelbedarfsstufe 1) erhöht sich um fünf Euro auf 404 Euro monatlich. Paare bzw. Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) erhalten vier Euro mehr pro Person und kommen damit auf 364 Euro. Der Regelbedarf auf der niedrigsten Stufe (Kinder bis sechs Jahre) steigt um drei Euro auf 237 Euro pro Monat. Die Regelsätze werden laut Gesetz jährlich anhand von Preisentwicklung und Nettolohnentwicklung überprüft und mittels einer Verordnung angepasst. Hier die Tabelle mit den aktuellen Hartz IV-Regelsätzen ab dem 1.1.2016.


Höhere Zuschüsse dank Wohngeld-Reform

Positiv wirkt sich der Jahreswechsel auch für Haushalte mit geringem Einkommen aus, die vom Staat einen Zuschuss zur Miete oder zur Belastung von Wohneigentum beziehen: Erstmalig seit 2009 wird das sogenannte Wohngeld erhöht. Mit der Reform wird das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten in den vergangenen Jahren angepasst und damit insgesamt steigen. Konkret bedeutet das beispielsweise für einen Zwei-Personen-Haushalt, dass statt der bislang durchschnittlich 115 Euro pro Monat ab 1. Januar 2016 im Schnitt monatlich 186 Euro Zuschuss gezahlt werden. Laut ARAG müssen Haushalte, für die bereits Wohngeld bewilligt wurde, keinen neuen Antrag stellen, um ab Beginn des kommenden Jahres in den Genuss der höheren Zuschüsse zu kommen. Auch Anträge, die von der Wohngeldbehörde im Zeitpunkt des Inkrafttreten der neuen Regelung noch nicht beschieden wurden, müssen nicht nochmals gestellt werden.


Neurentner müssen mehr von der Rente versteuern

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, muss einen Teil dieser Einkünfte versteuern. Wie hoch der zu versteuernde Teil ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Seit 2005 steigt der steuerpflichtige Teil der Rente für die jeweiligen Neurentner jährlich um zwei Prozent, später dann um ein Prozent an. Für all diejenigen, die im Jahr 2016 in Rente gehen, heißt das: Sie müssen 72 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Nur 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag bleibt in den Folgejahren gleich, auch wenn die Rente womöglich steigt. Wer im Jahr 2040 in Rente geht, muss seine Rente dann voll versteuern.


E-Health-Gesetz: Anwendungen für elektronische Gesundheitskarte kommen

Seit Anfang 2015 ist die elektronische Gesundheitskarte für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bereits Pflicht. Damit die technischen Möglichkeiten der Karte zukünftig auch genutzt werden können, hat der Gesetzgeber am 3. Dezember 2015 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ – kurz: „E-Health-Gesetz“ – verabschiedet. Es soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Patienten, denen drei oder mehr Medikamente verordnet wurden, haben danach ab Oktober 2016 einen Anspruch auf einen Medikationsplan, der zunächst in Papierform geführt wird. Ab 2018 sollen die Daten dann auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, sofern der Patient dem zustimmt. Ebenfalls auf Wunsch des Versicherten können ab 2018 Notfalldaten auf der Gesundheitskarte gespeichert werden, was vor allem bei Allergien oder Vorerkrankungen im Ernstfall lebensrettend sein kann. Ab 2019 soll noch eine elektronische Patientenakte hinzukommen, in der zum Beispiel auch Arztbriefe abgelegt werden können.


Nachrüstung mit Rauchmeldern

In den meisten Bundesländern müssen Neu- und Umbauten schon seit längerem mit den unter Umständen lebensrettenden Rauchmeldern ausgestattet sein. Sachsen führt diese Pflicht nun zum 1. Januar 2016 ein. In drei weiteren Bundesländern läuft die Frist zum Nachrüsten von Bestandsimmobilien zum 31. Dezember 2015 aus: In Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt müssen bis spätestens zum Jahreswechsel auch in älteren Gebäude Rauchwarnmelder installiert werden. Nur Berlin und Brandenburg haben damit bislang noch keine verpflichtende Regelung. Eine entsprechende Änderung der Berliner Bauordnung ist allerdings aktuell in Planung.


EnEV: Neubauten müssen noch effizienter werden

Wer im kommenden Jahr neu baut, muss zudem bei der Planung auf eine bessere Dämmung und auf einen geringeren Primärenergieverbrauch bei der Anlagentechnik achten. Denn zum 1. Januar 2016 tritt die nächste Stufe der Energieeinsparverordnung – kurz: „EnEV“ – in Kraft. Für Häuslebauer bedeutet das: Der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüftung muss 25 Prozent geringer sein als nach den derzeit noch geltenden Vorgaben. Die Wärmedämmung der Bauhülle muss dagegen um 20 Prozent steigen. Betroffen von der Neuregelung sind alle Bauvorhaben, für die am 1. Janaur 2016 oder später ein Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht werden. Ist weder ein Antrag noch eine Anzeige erforderlich, kommt es auf das Datum des Ausführungsbeginns an.


Familien erhalten mehr Geld vom Staat

Familien mit Kindern können sich im kommenden Jahr über mehr Geld im Portemonnaie freuen. Schon im ablaufenden Jahr wurde das Kindergeld rückwirkend zum 1. Januar erhöht. Eltern erhalten derzeit für das erste und zweite Kind monatlich 188 Euro, für das dritte Kind 194 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 219 Euro im Monat. Ab dem 1. Januar 2016 gibt es erneut ein wenig mehr – und zwar jeweils zwei Euro pro Monat: Damit belaufen sich die monatlichen Zahlungen von der Familienkasse auf 190 Euro für das erste und zweite, 196 Euro für das dritte und 221 Euro ab dem vierten Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird zum Jahresbeginn erneut angehoben: Zuletzt waren für jeden Elternteil 2.256 Euro steuerfrei, ab 1. Januar 2016 wird der Freibetrag auf 2.304 Euro angehoben.


Neue „Düsseldorfer Tabelle“: Unterhaltssätze steigen

Trennungskinder bekommen im neuen Jahr mehr Unterhalt. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine neue „Düsseldorfer Tabelle“ veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2016 gilt. Die Tabelle stellt Leitlinien für den Kindes-, Ehegatten- und Verwandtenunterhalt auf und wird vom OLG Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Zuletzt waren die Unterhaltssätze zum 1. August 2015 erhöht worden. Dass jetzt kurze Zeit später eine erneute Anhebung erfolgt, liegt an einer Änderung des Unterhaltsrechts, die am 20. November 2015 in Kraft getreten ist. Danach knüpft der sogenannte Mindestunterhalt ab dem 1. Januar 2016 nicht mehr an den steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern unmittelbar an das Existenzminimum des Kindes an. Der konkrete Betrag des Mindestunterhalts wird erstmals zum 1. Januar 2016 und danach alle zwei Jahre in der Mindestunterhaltsverordnung festgelegt. Weil der Mindestunterhalt danach ab dem kommenden Jahr steigt, hat das OLG Düsseldorf nun auch die Unterhaltssätze der „Düsseldorfer Tabelle“ entsprechend angepasst. Der Mindestunterhalt beträgt für Kinder bis zum sechsten Geburtstag (1. Altersstufe) im kommenden Jahr 335 Euro statt bislang 328 Euro. Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebenjahres (2. Altersstufe) erhalten 384 Euro statt bislang 376 Euro. Für ältere Kinder minderjährige Kinder (3. Altersstufe) gibt es 450 Euro statt derzeit 440 Euro. Die Beträge entsprechen der ersten Einkommensgruppe der „Düsseldorfer Tabelle“; die Unterhaltssätze der höheren Einkommensgruppen bauen darauf auf. Hier die aktuelle Düsseldorfer Tabelle - gültig ab dem 1.1.2016.
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Victorix »

Danke Black RS für die übersichtliche Zusammenstellung. Zu dem Link: Den muss ich mal an einen bekannten vom Finanzamt weiterleiten, danke auch dafür! :lol:
Immer schön cool 8) bleiben.
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Bitte gerne. Freue mich über dein Feedback! :D
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Mit was Mann sich so alles rumschlagen muss als Hochschuldozent für Umsatzsteuerrecht :lol:
In diese Materie werde ich mich wohl tiefer einarbeiten müssen und mal einen Vor-Ort-Termin ausmachen, damit mir der Sachverhalt vollumfänglich klar wird. :rofl:
Umsatzsteuer | Wöchentliche Zimmervermietung zum Zweck der Prostitution steuerfrei (FG)

Die wochenweise Vermietung von möblierten Zimmern an Prostituierte ist kein Fall einer kurzfristigen Beherbergung, die aus der Umsatzsteuerbefreiung für Grundstücksvermietungen ausgenommen ist (FG Hamburg, Urteil v. 17.9.2015 - 2 K 253/14, rechtskräftig).

Hintergrund: Nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG ist u.a. die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, nicht von der Steuer befreit.

Sachverhalt: Die Klägerin, eine Unternehmergesellschaft (UG), hatte eine Wohnung mit fünf Zimmern, Küche und Bad angemietet und die Zimmer wochenweise an Prostituierte weitervermietet, die ihre Dienste über das Internet anboten. Die Zimmer waren möbliert und ein Zimmer, das allen Mieterinnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt wurde, war mit besonderen Gerätschaften (Käfig, Liebesschaukel u.ä.) ausgestattet. Die Eingangstür wurde per Videokamera überwacht, jedes Zimmer hatte ein eigenes Klingelschild. Die Klägerin stellte Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung. Gegen die ihr gegenüber erlassenen Umsatzsteuerschätzbescheide rief die Klägerin das FG Hamburg an.

Hierzu führten die Richter des FG Hamburg weiter aus:
## Im Streitfall liegt eine nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steuerbefreite Grundstücksvermietung vor.
## Die Überlassung der Zimmer ist nicht derart mit anderen Leistungen verbunden, dass die Gesamtleistung dadurch ein anderes Gepräge erhalten hat, wie dies bei einer Zimmervermietung in einem Bordellbetrieb der Fall sein kann.
## Es handelt sich auch nicht um eine „Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält“, die nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken ausgenommen ist.
## Die Räume sind den Prostituierten nämlich nicht zur Beherbergung, also zur Gewährung von Unterkunft, sondern für ihre gewerbliche Tätigkeit, der Ausübung der Prostitution überlassen worden.



Anmerkung: Die Klägerin schulde gleichwohl Umsatzsteuer, weil sie gemäß § 9 Abs. 1 UStG durch schlüssiges Verhalten zur Umsatzsteuer optiert habe. Die Klägerin hatte regelmäßig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben und in ihren Mietabrechnungen - soweit welche vorlagen - wies sie die Umsatzsteuer aus. Das Finanzgericht hat die Schätzung des Finanzsamts dem Grunde nach bestätigt und nur der Höhe nach zugunsten der Klägerin korrigiert. Die jeweils am Monatsende mit einer Tabellenkalkulation erstellten Aufzeichnungen der Klägerin stellten keine ordnungsgemäße Buchführung dar.
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

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Re: Nützliche Steuerhinweise:

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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Gesetzgebung | Stellungnahme zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (Bundesrat)

Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 29.1.2016 zur geplanten Modernisierung der Steuererklärung Stellung genommen (BR-Drucks. 631/15 (Beschluss)). Sie schlägt unter anderem weitere Änderungen zur Reduzierung des Bürokratieaufwands vor.

Die Bundesregierung plant, das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen. Es soll künftig vollständig elektronisch erledigt werden können: Von der Steuererklärung über den Steuerbescheid bis hin zu einem möglichen Rechtsbehelf. Eine Verpflichtung zur elektronischen Abwicklung von Steuerangelegenheiten ist aber nicht geplant.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, dass Papierbelege - wie beispielsweise Spendenquittungen - nicht mehr einzureichen, sondern nur noch aufzubewahren sind. Der Bundesrat fordert eine Verlängerung der vorgesehenen Aufbewahrungsfrist auf zwei Jahre.

Hinweis: Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie ist auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht.
Gesetzgebung | BdSt kritisiert Vorschlag zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist (BDSt)

Das ist keine gute Idee – so bewertet der Bund der Steuerzahler einen Vorschlag des Bundesrats zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Die Länderkammer hat am 29.1.2016 angeregt, bestimmte Belege für die Steuererklärung künftig zwei Jahre aufzubewahren. Betroffen wären zum Beispiel Spendenquittungen und Nachweise für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Hintergrund: Das Bundeskabinett hatte im Dezember 2015 den Regierungsentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens beschlossen. Damit gab die Bundesregierung den Startschuss für ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, das im Jahr 2016 abgeschlossen werden soll. Ziel des Gesetzes ist, das Besteuerungsverfahren an die modernen Kommunikationsmittel anzupassen, IT-Abläufe im Finanzamt zu optimieren und serviceorientierter zu sein. So soll es künftig möglich sein, die Steuererklärung ohne Belege zu übersenden.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt ursprünglich darauf ab, das Steuerverfahren zu vereinfachen. Die jetzt vorgeschlagene längere Aufbewahrungsfrist steht dem aber entgegen. Der BDSt befürchtet, dass es damit für Steuerzahler immer schwieriger werden dürfte, zu beurteilen, wann welche Unterlagen entsorgt werden können.


Insgesamt steht die Finanzverwaltung mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vor ihrer größten Reform seit Jahren. Betroffen sind Millionen Steuerzahler, denn künftig soll ein Großteil der Steuererklärungen vollautomatisch bearbeitet werden.


Für Arbeitnehmer und Rentner soll es weiterhin möglich bleiben, die Steuererklärung in Papierform abzugeben. Dafür hatte sich der BdSt eingesetzt.
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