AGR-Ventil stillegen, weil Ventil und Kühler defekt?

Zur Technik des Octavia II
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OctiSE
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AGR-Ventil stillegen, weil Ventil und Kühler defekt?

Beitrag von OctiSE »

Hallo liebe Octavia-Freunde,

wie ich vor ein paar Tagen schon schrieb, ist bei meinem O² FL mit dem 2.0 TDI das AGR-Ventil und der Kühler dazu kaputt. Ob es nur eins von beiden ist, oder beides kann ich nicht genau sagen. Die 1000€ für die Reparatur sitzen gerade nicht so locker und da stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich durch das Stilllegen des Ventils erstmal abhilfe schaffen kann. Also hab ich folgende Fragen an euch Profis:

1) Bringt das Stillegen was, oder komme ich um eine Reparatur nicht herum? (Ich weiß, dass das spätestens bei der nächsten AU auffällt, die ist aber noch zwei Jahre hin)
2) Wenn es stillgelegt ist, ist der AGR-Kühler dann aus dem Kühlkreislauf ausgeschlossen, oder bleibt der Kühlwasserverlust trotzdem?
3) Was genau wird zur Stilllegung gemacht? Nur Einstellungen im Motorsteuergerät, oder muss ich das Teil trotzdem Ausbauen?
4) Wie sieht das gesetzlich mit der ganzen Geschichte aus?

Ich danke euch
Hugo23
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Re: AGR-Ventil stillegen, weil Ventil und Kühler defekt?

Beitrag von Hugo23 »

Na das ist ja mal ne prima Idee ...

Nee, jetzt mal ernsthaft. Wer sagt dass das AGR kaputt ist? Wurde mal versucht es zu reinigen? Ganz generell ist das natürlich illegal und ich vermute im Übrigen, dass dir dein Motor in den Notlauf geht wenn du das AGR einfach abklemmst. Auch frage ich mich wie du das genau anstellen möchtest. Eine Werkstatt wird dir das wohl kaum machen und wenn du selbst dazu in der Lage bist, kannste auch gleich ein gebrauchtes AGR für ein paar Euro aus der Bucht einbauen ...

Geld was man nicht hat kann/sollte man nicht ausgeben. Ich würde mir daher jemand suchen der mir die Reparatur mit gebrauchen Teilen macht bzw. das AGR selbst reinigen/tauschen (wenn du nicht zwei linke Hände hast).
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Octarius
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Re: AGR-Ventil stillegen, weil Ventil und Kühler defekt?

Beitrag von Octarius »

OctiSE hat geschrieben: 1) Bringt das Stillegen was, oder komme ich um eine Reparatur nicht herum? (Ich weiß, dass das spätestens bei der nächsten AU auffällt, die ist aber noch zwei Jahre hin)
2) Wenn es stillgelegt ist, ist der AGR-Kühler dann aus dem Kühlkreislauf ausgeschlossen, oder bleibt der Kühlwasserverlust trotzdem?
3) Was genau wird zur Stilllegung gemacht? Nur Einstellungen im Motorsteuergerät, oder muss ich das Teil trotzdem Ausbauen?
4) Wie sieht das gesetzlich mit der ganzen Geschichte aus?
Ein illegaler Tuner kann die AGR rausprogrammieren. Mechanisch ist sie aber immer noch drin. Wenn das Ventil kaputt ist musst Du auch an die Hardware ran.

Das Kühlwasser wird nach wie vor durch den Kühler geleitet. Wenn da was undicht ist könnte man das Ventil vom Kühlkreislauf abklemmen. Ich brauch Dir aber nicht zu schreiben dass auch das illegal ist.

Wenn die AGR per Software deaktiviert ist wird das Regelventil nicht mehr angesteuert, also nicht mehr geöffnet. Bei der Abgasuntersuchung fällt das nicht auf sofern der Tuner einen ordentlichen Job macht.

Sofern Du Deinen Wagen nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegst, Du also zum Beispiel auf Rennstreckenfährst spricht nichts gegen eine Änderung. Legal ist das aber nicht auf der Straße.
VCDS, KPower
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