nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Zur Technik des Octavia III
Fiat500
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nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Fiat500 »

Hallo zusammen,

ich habe am meinem O3 eine abnehmbare Westfalia-AHK mit voll beschalteter 13-poliger Dose.
Die AHK wurde vom Vertragsahändler montiert.
Nun hatte ich heute das erste Mal den Wohnwagen am Haken und musste feststellen, dass die Gespannstabilisierung nicht funktioniert. Zumindest gehen die ESC-Kontrollleuchte und die ABS-Kontrollleuchte nach "Zündung ein" gemeinsam aus und nicht wie im Handbuch beschrieben mit 2s Abstand.
Ja, im Handbuch steht, dass eine nachgerüstete AHK aus dem Skoda-Zubehör stammen muss, aber was hat die originale Nachrüst-AHK, was die von Westfalia nicht hat?
Oder muss der Freundliche nur noch irgendwas umcodieren?

Danke schonmal!
Alexander
Octavia III 1.4 (103kW) TSi, Bj. 2015, schwarz metallic, abehmbare Westfalia-AHK
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Jan1Z »

Hi,

weisst du denn, was er genau gemacht hat? Die AHK (bzw. deren Elektrik) funktioniert normalerweise auch OHNE die entsprechende Kodierung in den Steuergeräten, es gibt dort dann aber Fehlereinträge.

Beim 1Z (und ich sehe keinen vernünftigen Grund, warum das beim neueren 5E anders sein sollte), muss die AHK im Gateway und in der Einparkhilfe codiert werden. Die Codierung im ABS-Steuergerät ist nicht nötig (und auch nicht möglich), dazu reicht es, dass der Anhänger erkannt wird (was wiederum die Codierung im Gateway voraussetzt). Das alles funktioniert mit dem originalen und auch mit vielen Nachrüststeuergeräten.

Was für ein E-Satz ist bei dir denn verbaut?

Wenn ich als Beispiel mal die Einbauanleitung für den Westfalia-E-Satz für dein Auto gesucht:

https://www.westfalia-automotive.com/fi ... 01-005.pdf

...dann steht da nur, dass codiert werden muss, aber nicht wie. Der Rest ist quasi identisch zum E-Satz für den 1Z... von daher denke ich, dass obiges auch gilt - mein 1Z tut mit der selbst eingebauten Westfalia-AHK genau das, was du aus deiner Anleitung zitiert hast hinsichtlich der Gespannstabilisierung.

Von daher müsste man mal die Codierung prüfen und vor allem im Gateway die Verbauliste checken.

Viele Grüße,

Jan
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Fiat500 »

Hallo,

nein, was genau beim Einbau gemacht wurde, weiß ich nicht.

Ich habe die AHK direkt beim (Gebraucht-)Kauf nachrüsten lassen und auf die Vollbeschaltung bestanden wg. Kühlschrank im Wohnwagen. Es ist eine Westfalia-Kupplung, von daher würde ich vermuten, dass er auch den Westfalia-E-Satz verwendet hat, aber sicher weiß ich das nicht. Mal schauen, ob auf der Steckdose ein Herstellersymbol zu finden ist...

Die Elektrik der AHK funktioniert, aber nicht nur das, auch die zusätzliche Blinkerkontrollleuchte im Kombiinstrument funktioniert, und die PDC merkt auch, wenn der Wohnwagen dranhängt, dann wird im Display das Anhängersymbol angezeigt und die Einparkhilfe bleibt stumm.

Viele Grüße,
Alexander
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Jan1Z »

Hi,
die PDC merkt auch, wenn der Wohnwagen dranhängt, dann wird im Display das Anhängersymbol angezeigt und die Einparkhilfe bleibt stumm.
Dann ist die Codierung zumindest zum größten Teil gemacht worden und das Anhängersteuergerät vermutlich auch im Gateway eingetragen. Ist es denn sicher, dass dein Auto die Gespannstabilisierung beherrscht oder ist das im Handbuch als ein optionales Feature gekennzeichnet?

Ich kenne mich leider mit dem 5E zu wenig aus, um dazu etwas Fundiertes zu wissen. Falls du VCDS hast oder jemanden kennst, der es hat, könnte man ja mal einen Autoscan machen. Unter Umständen geben Fehlermeldungen bereits Hinweise.

Ob du am Hersteller der Steckdose den Hersteller des E-Satzes erkennst, wage ich zu bezweifeln. Auch muss eine Westfalia-Kupplung nicht mit einem Westfalia-E-Satz kombiniert werden. Eher im Gegenteil... bei meinem AHK-Kauf waren die meisten Angebote von Westfalia-Kupplungen eben nicht mit Westfalia-E-Sätzen - da musste ich schon eine Weile suchen. Meinen Westfalia-E-Satz erkennt man auch nur daran, dass auf dem Steuergerät Westfalia steht...

Hast du Unterlagen dazu bekommen? Normalerweise muss zumindest die ABE oder andere Unterlagen der Kupplung zu den Bordunterlagen. Die Unterlagen zum E-Satz müssen das nicht zwingend, aber ich kann mir vorstellen, dass man das ganze Bündel einfach ins Bordbuch geworfen hat.

Viele Grüße,

Jan
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Fiat500 »

Hallo,

im Handbuch des E5 werden "alle möglichen Ausstattungsvarianten beschrieben, ohne diese als Sonderausstattung, Modellvariante oder marktabhängige Ausstattung zu kennzeichnen".
Nicht sehr hilfreich. Allerdings ging ich davon aus, das das bei jedem Fahrzeug funktioniert, da es ja nur eine Softwaresache ist, die auf die vorhandenen ESP-Sensoren zurückgreift.

Laut Handbuch sind "Für die korrekte TSA-Funktion (...) die folgenden Grundbedingungen erforderlich:
- Die Anhängevorrichtung wurde werkseitig geliefert oder aus dem ŠKODA Original Zubehör erworben.
- Der Anhänger ist über die Anhängersteckdose mit dem Zugfahrzeug elektrisch verbunden.
- Die ASR ist aktiviert.
- Die Geschwindigkeit ist höher als etwa 60 km/h.

Die aktivierte TSA wird dadurch angezeigt, dass nach dem Einschalten der
Zündung die Kontrollleuchte (ESP-Symbol) im Combi-Instrument etwa 2 s länger als die
Kontrollleuchte (ABS-Symbol) leuchtet."

Da steht nix, dass die AHK-Vorbereitung bestellt worden sein muss, auch wenn in der Preisliste die Gespannstabilisierung nicht beim ESP, sondern nur bei AHK-Vorbereitung und AHK ab Werk dabeisteht.


Dass die Westfalia-Kupplung nicht mit dem Westfalia-E-Satz kombiniert werden muss, ist klar. Sollte auf dem Deckel der Steckdose jedoch der Westfalia-Schriftzug zu finden sein (was nach den Fotos im Westfalia-Katalog so sein sollte), wäre das ja mal ein Hinweis.

Ich habe nur die kombinierte Montage- und Bedienungsanleitung bekommen, keine weiteren Unterlagen.
Laut den Westfalia-FAQ reicht die aber auch. "Die Montage- und Bedienungsanleitung der Anhängevorrichtung ist den Kfz.-Papieren beizufügen. Sie dient bei der TÜV-Abnahme als Betriebserlaubnis. Ein gesondertes Gutachten ist nur notwendig, wenn es sich bei der Kupplung um eine solche handelt, die keine Bauartgenehmigung besitzt, sondern im Einzelverfahren abgenommen wurde."
Wusste ich auch nicht. Wieder was gelernt. Vor allem, gut, dass das Ding bisher im Ordner abgeheftet war :)

Ich werde mich mal auf die Suche nach nem Herstellerhinweis am E-Satz machen.

Vielleicht weiß ja irgendjemand hier, ob die Gespannstabilisierung Serie oder Sonderausstattung ist.

Viele Grüße,
Alexander
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Jan1Z »

Hi,
Vielleicht weiß ja irgendjemand hier, ob die Gespannstabilisierung Serie oder Sonderausstattung ist.
Wie oben geschrieben... beim 1Z war sie Serie. Das hat aber leider wenig zu bedeuten. Du hast recht, dass es "nur" Software ist, allerdings unterstützt das nicht jede Version des ABS/ESP-Steuergeräts. Ich sehe aber auch keinen Grund, warum man da eine "billige" Version einbauen sollte.
Da steht nix, dass die AHK-Vorbereitung bestellt worden sein muss, auch wenn in der Preisliste die Gespannstabilisierung nicht beim ESP, sondern nur bei AHK-Vorbereitung und AHK ab Werk dabeisteht.
Beim 1Z tut sie sogar, wenn man die AHK mitsamt E-Satz selbst dranbaut und nur Zubehörteile verwendet.
Ich habe nur die kombinierte Montage- und Bedienungsanleitung bekommen, keine weiteren Unterlagen.
Was sagt die Montageanleitung denn zum E-Satz? Da müsste die Sache mit der Codierung drinstehen, ebenso müsste der Hersteller draus hervorgehen.

Viele Grüße,

Jan
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Fiat500 »

Was sagt die Montageanleitung denn zum E-Satz? Da müsste die Sache mit der Codierung drinstehen, ebenso müsste der Hersteller draus hervorgehen.
Ok, ich muss präzisieren: Ich hab nur die kombinierte Montage- und Bedienungsanleitung für die AHK bekommen. Vom E-Satz hab ich keine Unterlagen.

Hab vorhin mal auf die Schnelle unters Auto geschaut. Die Steckdose ist von Westfalia. Da die Steckdose Bestandteil des E-Satzes ist und nicht der AHK, werte ich das mal als starkes Indiz, dass der E-Satz von Westfalia eingebaut wurde.

Viele Grüße,
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Octavist »

@Fiat500,
ich hab mal als Beispiel die Aktivierung der Gespannstabilisierung der AHK (Westfalia) vom O2 angefügt.
Vielleicht funzt das beim O3 ähnlich. Solltest den :D mal damit konfrontieren...
Gespannstabilisierung_Octavia2_Aktivierung.pdf
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Jan1Z »

Hi,
Vielleicht funzt das beim O3 ähnlich.
Glaube ich nicht. Das gilt nämlich nicht einmal mehr bei den neueren O2. Ab einem bestimmten Modelljahr (das war sogar noch vor dem Wechsel auf das FL, wenn ich es recht in Erinnerung habe) muss im ABS-Steuergerät NICHTS getan werden (steht in den neueren Westfalia-Anleitungen auch drin). Da reicht es, wenn der Anhänger im Gateway bekannt ist (und im Steuergerät der Einparkhilfe, aber das dürfte hierfür egal sein). Wie ich oben schon geschrieben hatte... auf diese Weise tut meine Gespannstabilisierung, ohne dass ich das ABS-Steuergerät umcodiert habe.

Viele Grüße,

Jan
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Re: nachgerüstete AHK und Gespannstabilisierung

Beitrag von Octavist »

@Jan,
das mag sein. Aber bei meinem Westfalia-Kit abnehmbare AHK (gekauft und nachgerüstet im Oktober 2011) war es notwendig.
Ich hatte ab Werk keine Vorbereitung/Steuergerät verbaut.
Mein Händler konnte es nicht selbst freischalten (eingebaut hat er es korrekt) und musste zum :D mit dem aktuellen Tester.
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