Nützliche Steuerhinweise:

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Black RS
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Autokauf auf Juli verschieben da wird es 3% günstiger :rofl:

Bundesregierung hat soeben beschlossen den Steuersatz zwischen Juli und Dezember 2020 von 19 auf 16% zu senken.

Kein weiterer Kommentar von meiner Seite dazu sonst Lande ich noch in Guantanamo.
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Gesetzgebung | Zur geplanten Anhebung der Kfz-Steuer (Bundesrat)

Der Bundesrat unterstützt die von der Bundesregierung beabsichtigte klimapolitische Ausrichtung der Kfz-Steuer ab 2021: Bei der Beratung am 3.7.2020 äußerte er keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf.

Zur geplanten Kfz-Steuer:

Nach den Plänen der Bundesregierung greift die Klimakomponente ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Laut Gesetzentwurf steigt der Steuersatz gestaffelt von 2 Euro je g/km in der Stufe 1 (über 95g/km bis 115g/km) auf 4 Euro je g/km in der Stufe 6 (über 195g/km). Teurer wird es damit vor allem für SUVs und Sportwagen.

Demgegenüber sollen besonders emissionsarme Pkw mit Verbrennungsmotoren entlastet werden. Bei einem CO2-Wert bis 95g/km gilt für sie eine Steuervergünstigung von 30 Euro im Jahr. Sie wird für maximal 5 Jahre gewährt und endet spätestens zum 31.12.2025.

Außerdem soll die Geltung der zehnjährigen Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert werden. Danach gilt sie künftig für Fahrzeuge, die bis 31.12.2025 erstmals zugelassen oder komplett auf Elektroantrieb umgerüstet werden. Längstens wird sie bis zum 31.12.2030 gewährt. Bislang sollte die Steuerbefreiung nur bis zum 31.12.2020 gelten.

Weitere steuerliche Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeuge kleiner und mittlerer Handwerksbetriebe: Kleintransporter bis zu 3,5 t werden künftig nach den gewichtsbezogenen Steuerklassen für Nutzfahrzeuge besteuert.

Wie geht es weiter?

Als nächstes befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Sobald er das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es erneut in den Bundesrat - dann zur endgültigen Entscheidung.

Quelle: BundesratKOMPAKT, Newsletter v. 3.7.2020 (JT)
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Re: Nützliche Steuerhinweise:

Beitrag von Black RS »

Gesetzgebung | Steuer steigt bei höherem CO2-Ausstoß

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drucks. 19/20978) eingebracht. Damit werden Beschlüsse aus dem Klimaschutzprogramm 2030 umgesetzt.

Hintergrund: Um den Anforderungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht zu werden, will die Regierung die Kohlendioxid-Emissionen im Verkehrssektor um mindestens 40 bis 42 Prozent verringern. Dabei sollten soziale Belange berücksichtigt, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet und bezahlbare Mobilität sichergestellt werden.

Hierzu wird weiter ausgeführt:

Zur Förderung des Umstiegs auf elektrische Antriebe sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der zehnjährigen Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für bis Ende 2025 erstmals zugelassene reine Elektrofahrzeuge vor. Die Steuerbefreiung soll längstens bis 31.12.2030 gelten. Die Förderung der Elektromobilität sei ein wesentliches Element, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen.

Außerdem sollen Autos mit hohem Ausstoß von Kohlendioxid stärker besteuert werden. Um die Nachfrage deutlicher auf Fahrzeuge mit reduziertem Emissionspotenzial zu lenken, ist eine noch stärkere Berücksichtigung der CO2-Komponenten durch Einführung eines progressiven CO2-Tarifs bei der Kraftfahrzeugsteuer für Pkw mit Verbrennungsmotor beabsichtigt.

Um zusätzlich auch besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge zu fördern, wird die Kraftfahrzeugsteuer für zwischen dem Tag des Kabinettsbeschlusses und dem 31.12.2024 für erstmals zugelassene Pkw mit einem CO2-Wert bis 95 g/km in Höhe von 30 Euro im Jahr für fünf Jahre, längstens bis zum 31.12.2025, nicht erhoben. Innerhalb der ersten CO2-Stufe von 96 bis 115 g/km beträgt der Eingangssteuersatz zwei Euro je g/km. In den folgenden Stufen von 116 bis 195 g/km steigen die Steuersätze von 2,20 Euro bis auf 3,40 Euro und sollen signalisieren, "dass höherer Kraftstoffverbrauch künftig nicht erst an der Tankstelle finanziell spürbar wird". Der Spitzensteuersatz von vier Euro je g/km betreffe Fahrzeuge mit besonders hohem Emissionspotenzial von mehr als 195 g/km. "Die Steuer wird sich im Vergleich zu bisher gewohnten Höhe deutlich verändern", heißt es in dem Entwurf.

Mit der Abschaffung einer Sonderregelung für bestimmte leichte Nutzfahrzeuge sollen insbesondere mittelständische Betriebe entlastet werden. Das Gesetz soll "zeitnah nach seiner Verkündung" in Kraft treten.
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