Welche Vorraussetzungen gelten für Xenonlicht?
Der TÜV (bzw. die StVZO) schreibt folgende technischen Einrichtungen für den Betrieb von Xenonlicht vor
- Scheinwerferreinigungsanlage (SRA)
- automatische Leuchtweitenregulierung (aLWR)
- leuchtenden Abblendlicht bei Fernlicht
Alle Teile sind eigentlich relativ einfach zu realisieren, allerdings wird die aLWR direkt von den Steuergeräten der originalen Xenonscheinwerfer geregelt. Somit nicht vernünftig realisierbar.
Welche Strafen erwarten mich, wenn ich trotzdem Xenonlicht im normalen Serienscheinwerfer verbaue?
Anfangen sollen die Strafen bei 30€ sofort plus Vorstellung des Autos in verkehrstechnisch sicherem Zustand beim TÜV/Dekra (Wird von der Polizei direkt vorgeschrieben). Auch sind 250 € Strafe plus 1 Punkt pro Scheinwerfer in Flensburg möglich. Die "höchste" Strafe ist versicherungstechnisch begründet, da im Schadensfall und einem eventuellem Gutachten das Fehlen der ABE für die Leuchtmittel mit den Scheinwerfern und somit der ABE für das ganze Auto bemängelt werden wird. In diesem Fall (der sicherlich im Gegensatz zu anderen Modifikationen des Autos leichter nachweisbar ist) wird die Versicherung in Vorkasse gehen und das gezahlte Geld beim Versicherungsnehmer in Rechnung stellen.
mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten
Im Falle eines Unfalls:
- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €)
Wie sieht es aus, wenn man die originalen SW ohne Leuchtmittel günstig bekommt und dann das Nachrüstkit einbaut?
Die originalen Xenon-Scheinwerfer sind nur für Xenon-Abblendlicht zugelassen und nicht für Fernlicht oder Nebler! Außerdem passt kein Xenonnachrüstkit in die Halterungen für das Abblendlicht des Xenonscheinwerfers, da keine H1, H3, H4 oder H7 Leuchten zum Einsatz kommen, sondern die spezielle Xenonfassung D2S. Auch ist eine Modifikation des Scheinwerfers (etwa auf Bixenon) illegal, da die Scheinwerfer-Geometrie verändert wird und der Scheinwerfer als Gesamtbauteil abgenommen ist. Es gibt eine Umschiffung dieser Beschränkung, dazu muss sich der Scheinwerfer allerdings einem lichttechnischem Gutachten (für ~1500€) unterziehen und nur dieser eine Scheinwerfer erhält dann (nur eventuell) auch eine Freigabe.
Zitat: Diese Xenonkits gibt es heute mit E-Prüfzeichen, wodurch diese im Bereich der StVo genutzt werden dürfen.
Diese Aussage ist so falsch! Zwar wurde ich auch darauf hingewiesen, dass
Das Einzige was an den Xenonkits nicht genutzt werden darf sind diese billigen Brenner, da diese in Qualität und Sicherheit nicht mit den originalen Brennern vergleichbar sind., allerdings blieb der Nutzer, der mir das schrieb, einen Link auf ein entsprechendes Kit schuldig. Einzig bekam ich einen Link auf ein Kit, bei dem die
Zündgeräte ein E-Prüfzeichen haben. Dies ist allerdings nicht ausreichen.
Der TÜV/Dekra hat mein Xenonnachrüstkit abgenommen, wieso sollte es dann noch illegal sein?
Eine Einzelabnahme beim TÜV ist keine generelle ABE für andere. Nicht jeder Prüfer kann sich alle Vorschriften zu 100% merken, sodass auch bei abgenommenen Scheinwerfern die Polizei die Scheinwerfer bemängeln kann.
Siehe auch: Welche Strafen erwarten mich, wenn ich trotzdem Xenonlicht im normalen Serienscheinwerfer verbaue?
Ausführliche Xenonlicht-FAQ