Brauche Hilfe bei Inanspruchnahme des Fernabgabegesetzes
Brauche Hilfe bei Inanspruchnahme des Fernabgabegesetzes
Hallo zusammen
Ich habe mir letzte Woche Sommerreifen in einem Internetshop (http://www.markenreifen.com) gekauft und per Vorauskasse bezahlt, geliefert wurden sie auch schon.
Laut DOT Nummer (2803) sind sie schon rund 1,5 Jahre alt. Ich möchte sie darum zurückgeben, weil ich bei anderen Internetshops jüngere Reifen bekommen kann, bei denen ich meine Kilometerfahrleistung abspulen kann, bevor der Reifen zu alt ist.
Ich will jetzt keine Diskussion anfachen, über das Thema "Wie lange dürfen Reifen als neu verkauft werden" (2 Jahre übrigens ), ich möchte sie einfach zurückgeben. Punkt.
Laut Fernabgabegesetz habe ich innerhalb 14 Tagen die Möglichkeit, diesen Wunsch gegenüber dem Verkäufer kundzutun. Dies habe ich auch schon gemacht.
Konkretes Problem: Man will mir Rücksendekosten in Höhe von 15% des Warenwerts berechnen. In den AGBs der Firma (Stand 1/2004, zu finden im eigentlichen Shop http://shop.autothek-hdl.de) steht sowas nicht geschrieben. Laut Fernabgabegesetz müssen außerdem Waren, die mehr als 40 Euro Wert sind, kostenfrei innerhalb 14 Tagen zurückgenommen werden (Das bedeutet dementsprechend auch, daß kein Abzug beim Warenwert erfolgen darf).
Nachdem ich bei den Rücksendekosten widersprochen habe, liegt die Angelegenheit nun bei deren Rechtsabteilung . Vorsorglich habe ich schon mal mit meiner Rechtsschutzversicherung gedroht (Hätte doch nicht beim billigsten Webshop kaufen sollen , sondern nur bei Trusted Shops)
Hat einer von Euch ein paar Tips, wie ich schnellstmöglich mein Rückgaberecht laut Fernabfragegesetz durchsetzen kann? (Oder ist jemand sogar der Meinung, der Verkäufer hätte recht? )
Vielen Dank der Hilfe!
Tamiya
Ich habe mir letzte Woche Sommerreifen in einem Internetshop (http://www.markenreifen.com) gekauft und per Vorauskasse bezahlt, geliefert wurden sie auch schon.
Laut DOT Nummer (2803) sind sie schon rund 1,5 Jahre alt. Ich möchte sie darum zurückgeben, weil ich bei anderen Internetshops jüngere Reifen bekommen kann, bei denen ich meine Kilometerfahrleistung abspulen kann, bevor der Reifen zu alt ist.
Ich will jetzt keine Diskussion anfachen, über das Thema "Wie lange dürfen Reifen als neu verkauft werden" (2 Jahre übrigens ), ich möchte sie einfach zurückgeben. Punkt.
Laut Fernabgabegesetz habe ich innerhalb 14 Tagen die Möglichkeit, diesen Wunsch gegenüber dem Verkäufer kundzutun. Dies habe ich auch schon gemacht.
Konkretes Problem: Man will mir Rücksendekosten in Höhe von 15% des Warenwerts berechnen. In den AGBs der Firma (Stand 1/2004, zu finden im eigentlichen Shop http://shop.autothek-hdl.de) steht sowas nicht geschrieben. Laut Fernabgabegesetz müssen außerdem Waren, die mehr als 40 Euro Wert sind, kostenfrei innerhalb 14 Tagen zurückgenommen werden (Das bedeutet dementsprechend auch, daß kein Abzug beim Warenwert erfolgen darf).
Nachdem ich bei den Rücksendekosten widersprochen habe, liegt die Angelegenheit nun bei deren Rechtsabteilung . Vorsorglich habe ich schon mal mit meiner Rechtsschutzversicherung gedroht (Hätte doch nicht beim billigsten Webshop kaufen sollen , sondern nur bei Trusted Shops)
Hat einer von Euch ein paar Tips, wie ich schnellstmöglich mein Rückgaberecht laut Fernabfragegesetz durchsetzen kann? (Oder ist jemand sogar der Meinung, der Verkäufer hätte recht? )
Vielen Dank der Hilfe!
Tamiya
Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Die ganze Sache ist jetzt im BGB §312 b ff. geregelt. Die 40 € Regelung steht in 357 Abs. 2 BGB. Soweit du nicht ganze Räder gekauft hast, sondern nur die Reifen, hast du Recht...
Dran bleiben.
Dran bleiben.
Mein Auto: O² 1.6 MPI Ambiente in Graphit-Grau, Maxi-Dot + kl. Lederpaket, 15" Zoll LMF
Nur die Reifen, solo.mb1019 hat geschrieben:Das Fernabsatzgesetz gibt es nicht mehr. Die ganze Sache ist jetzt im BGB §312 b ff. geregelt. Die 40 € Regelung steht in 357 Abs. 2 BGB. Soweit du nicht ganze Räder gekauft hast, sondern nur die Reifen, hast du Recht...
Dran bleiben.
Recht haben und recht bekommen sind leider zweierlei verschiedene Paar Stiefel
Grüße
Tamiya
Moin,
- das mit AGB auf anderen Seiten ist nicht gestattet
- auf der Seite, wo du bestellt hast, steht davon nichts (auch auf der anderen hab ich es nicht mehr gefunden)
- der "muss" die wieder zurücknehmen
- wichtig! schriftlich mahnen und auf Rücknahme nach Gesetz pochen, Frist setzen
- ggf. nochmal schriftlich etc.
- dann ggf. zum Anwalt -> dann wirds teuer (Vorsicht, wenn der andere im letzten Moment vor ner Verhandlung etc. noch zurücknimmtt, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen. Bleibst du ja eigentlich eh erst mal... Das Eintreiben der Kosten für Anwalt und gerichtl. Mahnbescheid/ Vollstreckung wir dann eh ne Glückssache.)
Hatte letztens erst selber so n Problem... *heul*
Seitdem bestell ich bei solchen Krautern nichts mehr!
- das mit AGB auf anderen Seiten ist nicht gestattet
- auf der Seite, wo du bestellt hast, steht davon nichts (auch auf der anderen hab ich es nicht mehr gefunden)
- der "muss" die wieder zurücknehmen
- wichtig! schriftlich mahnen und auf Rücknahme nach Gesetz pochen, Frist setzen
- ggf. nochmal schriftlich etc.
- dann ggf. zum Anwalt -> dann wirds teuer (Vorsicht, wenn der andere im letzten Moment vor ner Verhandlung etc. noch zurücknimmtt, bleibst du auf den Anwaltskosten sitzen. Bleibst du ja eigentlich eh erst mal... Das Eintreiben der Kosten für Anwalt und gerichtl. Mahnbescheid/ Vollstreckung wir dann eh ne Glückssache.)
Hatte letztens erst selber so n Problem... *heul*
Seitdem bestell ich bei solchen Krautern nichts mehr!
Auf http://shop.autothek-hdl.de/cgi-bin/vsh ... 1111605957 stehen die AGBs Stand 1/2004 und auf http://www.markenreifen.com/AGB/body_agb.html der in meinen Augen veraltete AGB-Stand 6/2003 derselben Firma.TurboD hat geschrieben:- auf der Seite, wo du bestellt hast, steht davon nichts (auch auf der anderen hab ich es nicht mehr gefunden)
Grüße
Tamiya
Habe ich gemacht per Einschreiben mit Rückschein.TurboD hat geschrieben:Moin,
- wichtig! schriftlich mahnen und auf Rücknahme nach Gesetz pochen, Frist setzen
Laut heutiger EMail Aussage:
Zur Rückgabe benötigen wir von Ihnen die genaue Information, aus welchem Grunde Ware bestellt wurde, die Sie dann auch bezahlt und angenommen haben und nicht retourniert werden soll.
Auf die anfallenden Rücknahmekosten im Falle einer gewünschten Rückholung werden wir keinesfalls verzichten.
Wir erwarten also entsprechend die Kostenübernahme Ihrerseits. Sollten Sie es für notwendig halten Ihren Rechtschutz einzuschalten, so bleibt dieses Ihnen überlassen.
weicht die Firma nicht von Ihrem Standpunkt ab, mir die Rücknahmekosten aufzubrummen.
Ich scheue mich derzeit einen Anwalt einzuschalten, da das Hickhack Wochen dauern kann und meine Rechtschutzversicherung nur noch bis 1. Mai gilt.
Weis jemand sonstigen Rat? Bzw. eine (kostenlose) Onlineberatungsstelle?
Grüße
Tamiya
Ergänzung: Ich habe mich belehren lassen, daß es nichts ausmacht, wenn der Versicherungsschutz im Lauf des Verfahrens wegfällt, ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Versicherungsfalls.
Zuletzt geändert von Tamiya am 30. März 2005 14:46, insgesamt 1-mal geändert.
- Sillek
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Verbraucherschutz... gibt es in jeder stadt oder einfach im Netz reinschauen und dann dort anrufen
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wohin das Auge fällt http://www.augenblicklicht.de Es gibt immernoch Schlüsselbänder..
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Wieviel hast du denn bei dem Händler gespart? Wundert mich eigentlich das Sillek nicht schreibt was er immer in solchen Fällen schreibt:
"Kaufst du billig kaufst du teuer"
Nun aber zum eigentlichen Thema, ich denke du wirst damit Probleme haben.
Es ist richtig das dir ein Unternehmen per Fernabsatz bei einem Warenwert über € 40,-- keinen Abschlag des Warenwertes geben darf, wenn du innerhalb von 14 Tagen SCHRIFTLICH widerrufst...
Die Versandkosten sind meines Erachtens das aber sehr wohl ausgenommen....
Stell Dir mal - aus der Sicht des Händlers - die Situation vor. Der Versand von reifen ist keine Billige Angelegenheit. Wenn jetzt pro Monat nur 5 Leute von ihrem Rückgaberecht gebrauch machen, muss der Unternehmer 10x den Versand zahlen... Würde kein Unternehmer machen - außer er kann es sich leisten... (zB Otto, Quelle, Neckermann)
"Kaufst du billig kaufst du teuer"
Nun aber zum eigentlichen Thema, ich denke du wirst damit Probleme haben.
Es ist richtig das dir ein Unternehmen per Fernabsatz bei einem Warenwert über € 40,-- keinen Abschlag des Warenwertes geben darf, wenn du innerhalb von 14 Tagen SCHRIFTLICH widerrufst...
Die Versandkosten sind meines Erachtens das aber sehr wohl ausgenommen....
Stell Dir mal - aus der Sicht des Händlers - die Situation vor. Der Versand von reifen ist keine Billige Angelegenheit. Wenn jetzt pro Monat nur 5 Leute von ihrem Rückgaberecht gebrauch machen, muss der Unternehmer 10x den Versand zahlen... Würde kein Unternehmer machen - außer er kann es sich leisten... (zB Otto, Quelle, Neckermann)
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GLS ist eine gute Alternative um recht günstig Reifen zu versenden oder Felgen 26€ vier Reifen oder vier Felgen mit Gummi
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Na dann rechne mal 5 Leute/ Monat die die Reifen zurücksenden sind: 260,--
Das hast du wahrscheinlich für die Reifen auch bezahlt... Nicht jeder ist damit unzufrieden das die Reifen schon älter sind... man hat sie ja auch billiger bekommen...
Das hast du wahrscheinlich für die Reifen auch bezahlt... Nicht jeder ist damit unzufrieden das die Reifen schon älter sind... man hat sie ja auch billiger bekommen...
Zuletzt geändert von paramaster am 30. März 2005 10:29, insgesamt 1-mal geändert.
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