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Verfasst: 7. Juni 2005 19:03
von Phil
Dann sag mir mal woher du weißt welches Fahrwerk von Importeur zugelassen ist und welches nicht?
Das steht ja nicht in dem TÜV Gutachten!

Verfasst: 26. September 2005 23:00
von Tuningmaster
ES ist doch ganz klar, das im Normalfall bei derartigen Veränderungen am Fahrzeug die Herstellergarantie erlischt.
Es gibt Zubehör, welches zugelassen ist. Da muß man sich eben vorher bei Skoda imformieren, ob es zugelassen ist oder nicht.
Oder Du baust irgendwas ein, dann darfst Du aber hinterher nicht rumheulen, wenn Deine Garantie erlischt.

Gruß

Haftung

Verfasst: 27. September 2005 16:02
von Brandy
Also meiner Meinung nach wäre dann der Hersteller des Fahrwerks in der Haftung. Das Problem wird sein, zu beweisen, daß der Defekt mit dem Fahrwerk zu tun hat. Da müßtest Du wohl auf eigene Kosten und eigenes Risiko ein Gutachten in Auftrag geben - ob das den Aufwand lohnt, ....

Brandy