Auffahrunfall!!! Was ist mit der abnehmb. AHK?!?

Allgemeines und Neuigkeiten zum Octavia I
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Melli
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Beitrag von Melli »

octavius hat geschrieben:Beileid & halte uns mal auf dem laufenden.

Normalerweise macht man es so:

bei einem unverschuldeten Unfall gleich Polizei ranholen, dann zum Gutachter fahren (die gegnerische Versicherung schäumt dann tierisch, aber das Recht hat man nun mal)dann auf die Schadenübernahmeerklärung der gegnerischen Versicherung warten, damit muss man nicht BANK für andere spielen.

Ich glaube nicht, dass Dein Anwalt die Rechnung bezahlt. Auch nicht die gegnerische Versicherung, da die Rechnung auf Deinen Namen geht und Du keine Kostenübernahmeerklärung hast.
dem muss ich leider widersprechen. grundsätzlich ist es so, dass auch das "unfallopfer" zur schadenminderung verpflichtet ist.
sprich, wenn der schaden "nur" 250 euro groß ist und man geht damit zum gutachter dann bleibbt man auf den gutachter kosten sitzen, weil eiin kostenvoranschlag wesentlich günstiger gewesen wäre.
also, nicht von vornherein einfach zum gutachter latschen, sondern vorher mit der versicherung in verbindung setzen und fragen was gewünscht ist. dann ist man aus dem schneider.

warum soltle die gegnerische versicherung nicht den schaden bezahlen ?
wenn die haftung klar ist, ist sie gesetzlich verpflichtet den entstandenen schaden zu regulieren....

als ergänzung....man muss nicht unbedingt auf das schadenübernahmeformular der versicherung warten, sondern kann direkt eine sogenannte "reperaturkostenübernahmeerklärung" bei der werkstatt unterschreiben.
Zuletzt geändert von Melli am 20. Januar 2003 12:51, insgesamt 1-mal geändert.
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octavius
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Beitrag von octavius »

die gegnerischen Versicherungen bestehen meist darauf, Ihren eigenen Gutachter mitzubringen.
Was dabei herauskommt, kann man sich leicht vorstellen.

Richtig:
Bei einem Bageatellschaden darf man heute nicht mal mehr die Polizei rufen.

Übrigens: Selbst ein Kratzer an der Stoßstange kommt heute teurer als 200 Euro, weil lackiert werden muss.
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Melli
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Beitrag von Melli »

octavius hat geschrieben:die gegnerischen Versicherungen bestehen meist darauf, Ihren eigenen Gutachter mitzubringen.
Was dabei herauskommt, kann man sich leicht vorstellen
.

Richtig:
Bei einem Bageatellschaden darf man heute nicht mal mehr die Polizei rufen.

Übrigens: Selbst ein Kratzer an der Stoßstange kommt heute teurer als 200 Euro, weil lackiert werden muss.
stimmt leider auch nicht ganz, sicher versuchen sie ihre eigene gutachter an den mann zu bringen, man hat aber grundsätzlich freie gutachter wahl.
es geht aber auch nicht darum, den gutachter zu nehmen, sondern zu fragen OB überhaupt ein gutachten erforderlich ist. wie gesagt, hat der geschädigte eine schadenminderungspflicht und wenn er meint für einen 500 euro schaden einen gutachter zu beauftragen, der alleine schon 300 euro kostet, dann bleibt er auf seinen kosten sitzen.

die polizei kannst du grundsätzlich bei jedem unfall rufen, nur ob sie kommt wenn sie hört, dass es sich "nur" um einen bagatell unfall handelt ist fraglich. dies liegt aber an der polizei nicht an der versicherung....

wie hoch die bagatellgrenze bei einer versicherung ist, an dem sie keinen gutachter möchte ist unterschiedlich...in der regel liegt sie so bei ca 750. euro.
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octavius
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Beitrag von octavius »

ich habe hier nur meine Unfallerfahrungen wiedergegeben.
Ich hatte mal eine kleine Schramme in der Stoßstange, weil mir hinten einer drauf ist. Mein Gutachter veranschlagte 2TDM. Hätte er sich das ganze richtig angesehen, hätte er auch bemerkt, dass man die Sachen mit einer Poliermaschine hinbekommen hätte.

Das Geld habe ich mir ausbezahlen lassen.

Ich weiß nicht, was der Gutachter der gegenerischen Versicherung aufgeschrieben hätte!
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Melli
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Beitrag von Melli »

octavius hat geschrieben:ich habe hier nur meine Unfallerfahrungen wiedergegeben.
Ich hatte mal eine kleine Schramme in der Stoßstange, weil mir hinten einer drauf ist. Mein Gutachter veranschlagte 2TDM. Hätte er sich das ganze richtig angesehen, hätte er auch bemerkt, dass man die Sachen mit einer Poliermaschine hinbekommen hätte.

Das Geld habe ich mir ausbezahlen lassen.

Ich weiß nicht, was der Gutachter der gegenerischen Versicherung aufgeschrieben hätte!
klar,d ass du deine sicht der dinge wiedergegeben hast, ist ja auch nicht schlimm, es gibt allerdings leute, die sich tagtäglich damit beschäftigen,d ie haben vielleicht ne andere sicht darauf ;-) :-)

letztenendes hast du ja zugegeben, dass dein gutachter den schaden nicht objektiv aufgenommen hat und du dadurch einen gewinn gemacht hast.
viele wundern sich und schimpfen dann über die ständig teuerer werdene versicherungsprämie, dies aber nur am rande.
ein gutachter der versicherung muss auch schäden die am auto sind begutachten und bewerten, sprich schäden die da sind werden berechnet und schäden die man "wegpolieren" kann werden eben auch angerechnet...

sich einen schaden fiktiv abrechnen zu lassen (also ausbezahlen zu lassen), ist ja nichts schlimmes
mittlerweile ist es bei einigen versicherungen üblich die mehrwertsteuer nur nach erbrachter reperatur zu erstatten, sprich du musst einen reperatur nachweis bringen, wenn du die komplette summe erstattet haben willst.
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