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Verfasst: 21. Juni 2005 14:41
von Poldi-NRW
Die Haftpflicht zahlt unabhängig vom verschulden des Fahrers / Halters, wenn das Fahrzeug für den Schaden ursächlich ist.

Wahrscheinlich ist die Rechtslage in Österreich anders, ist glaube auch bei Alkoholunfällen anders geregelt als hier, daß man sich das Geld glaube ich selber vom Verursacher holen muss und nicht wie hier die Versicherung des Verursachers in Vorzahlung tritt gegenüber dem Geschädigten und sich dann vom Verursacher das Geld wiederholt.

Verfasst: 21. Juni 2005 14:49
von Barus
Unachsamkeit im Verkehr.
Zu geringer Sicherheitsabstand.
Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert.
Gegenstand auf der Straße liegen lassen.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. (Davon ausgenommen können kleinere Unfälle außerhalb des fließenden Verkehrs sein, wenn kein Personenschaden und kein bedeutender Sachschaden entstanden sind und sich der verursachende Autofahrer innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet.)

Verfasst: 21. Juni 2005 15:59
von OctaviaII2005
OINK....alles ein bischen richtig, aber auch alles ein bischen falsch.......wenn das nur alles so einfach wäre......

du kannst nur hoffen, dass es einen identischen fall bereits gab, dann wird danach gehandelt...............wenn nicht lassen sich die vers. gerne zeit.

du kannst auf keinem fall davon ausgehen, dass wenn sie den verursacher ausfindig machen auch 100% bezahlt wird, obwohl die chancen sicher nicht schlecht stehen!

in österreich bezahlt übrigends auch immer zuerst die vers. welche sich aber regressforderung(bis zu €--22.000,--)vom VN vorbehält(zb. trunkenheit)

Letzte Rettung?

Verfasst: 21. Juni 2005 16:37
von portaner
Wenn kein Schädiger ausfindig zu machen ist wird Dir vielleicht hier geholfen: http://www.verkehrsopferhilfe.de
Viel Glück

Verfasst: 21. Juni 2005 16:42
von Combi-Man
Da gibts auch keine Hilfe. Sachschäden am fahrzeug werden bei Fahrerflucht nicht ersetzt.

Verfasst: 21. Juni 2005 17:02
von Poldi-NRW
Frag mal einen Verkehrsrechtler in Deutschland, wenn der Verursacher feststeht, muss dieser den Schaden auch zu 100% zahlen sofern kein unabwendbares Ereignis vorlag, z.B. Steinschlag ist ein unabwendbares Ereignis, da selbst der beste Fahrer, unter Zugrundelegung der größten Sorgfalt, den Steinschlag hätte nicht vermeiden können, da bleibt jeder der Beteiligten auf seinen Kosten sitzen, anders sieht es aus wenn jemand mit absichtlich durchdrehenden Reifen Steine hochschleudert oder mit einem stark verdreckten Reifen z.B. Traktor die Straße verunreinigt, dann haftet er schon.

Verfasst: 21. Juni 2005 20:37
von VRS
Komisch
Meine Versicherung kommt für Steinschlag auf auch wenn kein anderes Fahrzeug zu sehen war.

Verfasst: 21. Juni 2005 22:59
von Poldi-NRW
Es ging um die Haftpflicht, nicht Teilkasko :-)

Verfasst: 22. Juni 2005 07:28
von Henni
danke euch erst mal für die sachdienlichen Hinweise, Frau wird heute erst mal zur Polizei die Schadensmeldung hinbringen, vielleicht erfährt sie da ja schon was neues über die Lage der Dinge