Verfasst: 30. Juni 2005 08:34
Aero-Twin Wischer sind für 2 Jahre oder 60.000-80.000 km entwickelt worden. Gründliches reinigen der Wischergummis hilft Wunder...
Gruß M.
Gruß M.
Hallogolfrenner hat geschrieben:Wer von euch hat schon die erste Durchsicht machen müssen?
Wieviel habt ihr bezahlen müssen und was wurde alles gemacht?
Tama1974 hat geschrieben:Aha, die tauschen jetzt bei der Inspektion auch die Warnwesten ! Haben die auch Longlife oder nur ein Verfallsdatum ?
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Wenn du die Weste im Kofferraum transportierst hast du in den meisten südlichen Ländern schon das erste Bußgeld an der Backe, sobald du bei einer Kontrolle die Tür aufmachst um sie zu holen. Die Weste MUSS nämlich erreichbar sein ohne das Fahrzeug verlassen zu müssen.Der Gringo hat geschrieben:hoffentlich bleibt sie ein Autolebenlang hermetisch abgeschlossen im Kofferraum...
Quelle: ADACIn Österreich muss seit dem 1. Mai 2005 mindestens eine Warnweste in mehrspurigen Fahrzeugen mitgeführt werden: steigt der Lenker eines Fahrzeuges auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder Panne aus dem Fahrzeug, muss eine Warnweste angelegt werden. Auf Landstraßen gilt die Warnwestenpflicht, wenn ein Pannendreieck aufgestellt wird.
In Italien und Spanien ist das Anlegen einer Warnweste nach Euro-Norm 471 gesetzlich vorgeschrieben für Personen, die außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Ausgenommen sind Fahrer von Kleinkraft- und Motorrädern. In Portugal wurde die Einführung der Warnwestenpflicht mit Mitführpflicht auf den 25. Juni 2005 verschoben.
Zu Ihrer persönlichen Sicherheit und zur Vermeidung von Bußgeldern (in Italien nicht unter 33,60 Euro - in Spanien bis 91,- Euro) sollte auf jeder Reise mindestens eine Warnweste griffbereit mitgeführt und in entsprechenden Situationen (z. B. Panne oder Unfall) vor dem Aussteigen angelegt werden.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug (auch Pkw!) durch die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF) vorgeschrieben (geregelt in § 56 Abs. 5 der Unfallverhütungsvorschrift UVV VGB 12). Danach muss der Unternehmer maschinell angetriebene Fahrzeuge mit Warnschutzwesten für wenigstens einen Versicherten ausrüsten. Sind Fahrzeuge ständig mit einem Fahrzeugführer und einem Beifahrer besetzt, so müssen zwei Warnschutzwesten im Fahrzeug sein. Die Warnweste muss der Ausführung "Klasse 2" entsprechen.